Herr Dr. Marc Meyer hat offensichtlich erhebliche Probleme, den Inhalt einer Botschaft (Vorlageinformation zu einem Gesetz in der Schweiz) und besonders die Funktion von dort getätigten Anmerkungen zu erfassen.
Den Artikel SNB sicher&solvent? Ja, meint Bern, und verweist auf Fussnote von Fussnote vom 15.08.2019 baut er zum Teil auf seiner fehlerhaften Wahrnehmung von Fußnoten auf.
Deshalb eine Erklärung zur Darstellung in der Botschaft, wie sie eigentlich jeder Leser m. M. n. wahrnehmen müsste:
Die Botschaft ist mit Anmerkungen (Abkürzung im Botschaftstext „Anm.“) im Sinne von Fußnoten versehen. So wird sich im Text auf Seite 7263 auf die Anmerkung 11 bezogen.
Die Anmerkung 11 enthält nun einerseits den korrekten Literaturhinweis sowie auch die betreffende Seite in diesem Werk.
Der Autor der Botschaft verzichtet fortan auf die komplette Wiederholung des Literaturhinweises und verweist stattdessen jeweils auf die Anmerkung 11. Er hängt dann nur noch jeweils die betreffenden Seiten an.
Beispiele:
Obwohl der Kommentator „Zitator“ Herrn Meyer auf diesen Umstand hingewiesen hat, bügelt Herr Meyer diesen ab mit der Anmerkung:
„Billiger Ablenkungsversuch“
Nun ist diese Vorgehensweise von Herrn Meyer nichts Neues sondern bereits hinreichend bekannt. Ein Strohmann mit frei erfundenen Argumenten der Gegenseite wird aufgebaut und sodann heftigst auf diesen eingedroschen.
LG Rudi
Das mit den Anmerkungen hat Herr Meyer wohl etwas durcheinander gebracht. Wenn wir das Durcheinander auflösen, wird also mit Anmerkung 30 auf S. 89 und 106ff in der Festschrift von Mario Giovanoli verwiesen, ohne genauer anzugeben, wo der entscheidende Inhalt auf diesen Seiten genau steht. Steht in der Festschrift auf S. 89 und 106ff inhaltlich etwas anderes als Herr Meyer danach beschreibt und falls ja was ist der inhaltliche Unterschied? Hat sich zu diesem doch nicht ganz unwichtigen Thema seit 1993 tatsächlich niemand mehr geäussert, damit eine etwas aktueller Quelle hätte zitiert werden können?