Untersuchung Zettelbanken: 8

Aus um-bruch
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„verzinnslichen Bankzettel gleichstehendes Ca-
„pital darleihen soll?" — Warum will man auf
diese Weise einen neuen mittelbaren künstlichen Credit schaf-
fen, wenn man schon genug unmittelbaren Credit hat, der
so erstarkt ist, daß er keiner Unterstützung bedarf? Ist die-
ser nicht weit besser als jener? und stellt sich der Staat
durch dieses Verhältniß mit der Bank, nicht in eine Classe
mit dem Privatmann, der unmittelbar bey dem Capitali-
sten keinen Credit hat, und sich an einen Bankier oder Geld-
negozianten wendet, der ihm zwar baares Geld verschafft,
dem er aber Provision dafür bezahlen muß; und sind die
Privilegien, welche der Staat der Bank einräumt, nicht
eben so viel als eine Provision? --. In Baiern ist die
Wahrheit der beruhigenden Versicherung des Finanzmin-
sters über den Staatskredit allgemein bekannt, aber im
Auslande wird sie stark bezweifelt werden, denn man wird
nicht glauben wollen, daß ein Staat genug direkten Cre-
dit hat, der sich verpflichtet, von einer Bank den ganzen
Betrag ihrer unverzinnslichen Bankzettel gegen 4 % Zinn-
sen zu übernehmen. Die Summe dieser Bankzettel ist über-
dieß in der Bankordnnng nirgends festgesetzt: sie darf also
so groß werden, als es möglich ist. Liegt in dieser Unbe-
schränktheit nicht zugleich ein Anerkenntnis, daß man alles
gebrauchen kann, was man bringt? — Nach dem 18ten §.
der Bankordnung gebührt die Entscheidung über den Betrag
der auszugebenden Bankzettel den Vorstehern und einem
Ausschuß der Aktieninnhaber, Diese Ermächtigung ist eben
so groß als gefährlich, denn die Vorsteher :c. sind Interes-
senten der Bank, und diesen muß daran liegen, so viel un-



Hinweise

<references >