Lexikon: Bank1
Neues Rheinisches Conversations-Lexicon:
oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände,
Herausgegeben von einer Gesellschaft rheinländischer Gelehrten.
In Zwölf Bänden
Mit Genehmigung einer Königl. Preuß. Zenzur-Behörde
Köln am Rhein
Druck und Verlag von Louis Bruère.
1832[1]
Bank (allgemein)
-177/178-
Bei dem Handel im Großen hat der Gebrauch des Metallgeldes mancherlei Schwierigkeiten; die Zahlungen sind zeitraubend, und die Fortschaffung ist kostspielig; dazu kommt die Münzverschiedenheit der einzelnen Länder. Dagegen, und um den Umsatz zu erleichtern, erfand man Banken.
Es gibt 2 Arten, Giro- oder Deposito-Banken und Zettelbanken. Jene werden durch eine Gesellschaft von Theilnehmern gegründet, die ein Capital zusammen legen, daß theils aus gangbaren oder fremden Münzen, theils aus Barren von edlen Metallen besteht.
Die Bank von Venedig war die erste dieser Art, und daß Muster der übrigen. Später (1609) ward die Bank zu Amsterdam errichtet. In dem Bankbuche wird unter dem Namen jedes Eigenthümers die von ihm eingelegte Summe verzeichnet, und der Credit, welchen die Bank jedem Theilnehmer gibt, richtet sich nach der Größe der Betragssumme. Die Zahlungen geschehen bloß durch Umschreibung oder Uebertragung im Bankbuche.
Hat z. B. ein Theilnehmer einem Andern 1000 Thaler zu zahlen, so werden diese dem Einen ab- und dem Andern zugeschrieben; soll aber ein Nichttheilnehmer von einem Miteigentümer der Bank bezahlt werden, so wird diesem die Schuld abgezogen, und jener wird für den Betrag der Summe Miteigentümer der Bank. Auf diese Weise können Zahlungen in die entferntesten Gegenden geleistet, und die größten Schulden durch wenige Zeilen getilgt werden. Das ursprünglich in die Bank gelegte Geld bleibt daher auf immer ungenutzt. Nur wo großer Handelsumsatz ist, können Girobanken gedeihen.
Zettelbanken
-178-
Die Zettel, ( oder Circulations-) Banken sind eine spätere Einrichtung. Diese Banken geben Zettel oder Scheine aus, die auf Sicht zahlbar sind, Banknoten. Das Unterpfand dieser Zettel besteht in Metallgeld oder Schuldbriefen, oder andern unverderblichen Gegenständen. In der Regel muß den Banknoten ein allgemein bekannter Fonds zum Grunde liegen, auf welchen jeder Besitzer einer Banknote so viel Anspruch hat, als dieselbe beträgt.
Es lehrt jedoch die Erfahrung, daß eine Zettelbank mehr Zettel ausgeben könne, als eigentlich durch ihren Fonds gedeckt sind, wenn sie an feste Grundsätze sich bindet, wenn die Verwaltung in den Händen verantwortlicher, zur Rechnungsablegung verbundener Privatpersonen ist, und wenn sie ihren Credit so gut gegründet hat, daß man ihr zutraut, sie werde stets zur Einlösung aller Zettel die Mittel haben; denn in diesem Falle wird immer nur eine verhältnißmäßig geringe Zahl von Zetteln zur Einlösung vorkommen.
Die unfehlbare Einlösung jedes vorgezeigten Zettels aber, ist daher das einzige ächte Merkmal einer gut eingerichteten und fest gegründeten Zettelbank. Man kann sie also treffend bezeichnen als eine wirklich oder scheinbar große Kasse, welche Wechsel auf Summen ausstellt, die sie bei Vorzeigung des Wechsels zu zahlen sich verbindlich macht. Mit vielen Banken sind Leihbanken (Lombards) verbunden, die gegen festgesetzte Zinsen Vorschüsse auf unverderbliche Pfänder leisten.
Bank (englische).
Als die englische Regierung im Jahr 1694 selbst gegen die höchsten Zinsen nur mit Mühe Vorschüsse von Capitalisten erhalten konnte, gaben zwei erfahrne Kaufleute, Godfrey und Paterson, die Idee zur Errichtung einer Bank an, welche ungeachtet alles Widerstandes ausgeführt wurde. Es gab zu jener Zeit vier große Banken in Europa, die drei Deposits- (oder Giro-) Banken zu Amsterdam, Venedig und Hamburg und die Circulations- oder Zettelbank zu Genua, welche durch Ausgabe von Papiers (Banknoten) die Mittel des Umlaufs vermehrte. Diese letzte Anstalt war das Muster der englischen Bank.
Einzelnachweise
<references >