Helmut Creutz: Versteckte Geldschöpfung

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Versteckte Buchgeldschöpfung

Was geschieht, wenn eine Bank-Kunde "Bargeld auf sein Konto einzahlt?" Das Bargeld wird in den Tresor der Bank gebracht und der Kunde sieht den eingezahlten Betrag als Gutschrift auf seinem Girokonto. Im Tresor der Bank sammelt sich so mit der Zeit eine große Menge Bargeld, welches nur zu einem geringen Teil benutzt wird.

Dieser Sachverhalt war auch in der Frühzeit

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der Bankgeschichte bereits bekannt. Für hinterlegte Gold- und Silbermünzen erhielt der Einzahler eine Quittung, auch Banknote genannt. Nebenstehend eine nachgestellte 10 Pfund Banknote der Bank von England mit übersetztem Text. Blieb der Münzschatz unangetastet im Tresor der Bank liegen, war diese jederzeit in der Lage, gegen die vorgelegten Quittungen den entsprechenden Betrag in "echtem Geld" auszuzahlen. Zu dieser Zeit bestand "echtes Geld" ausschließlich aus Gold- und Silbermünzen. Für jede Quittung war auch die entsprechende Menge an echtem Geld im Tresor der Bank hinterlegt. Das Verhältnis von echtem Geld zu Banknoten betrug 1:1. Die Banknote stellte ein Versprechen der Bank dar, jederzeit den auf der Banknote angegebenen Geldbetrag in echtem Geld auszuzahlen.

Da erfahrungsgemäß nie sämtliche Gold- und Silbermünzen für Auszahlungen benötigt wurden, konnte die Bank einen Teil dieser Münzen für eigene Geschäfte verwenden. Diese Münzen wurden dazu an Kreditnehmer ausgeliehen und erbrachten der Bank einen Zinsertrag. Wollten jedoch alle Inhaber von Quittungen diese gleichzeitig einlösen, hätte die Bank vor dem Problem gestanden, nicht genügend "echtes Geld" im Tresor zu besitzen. Es waren mehr Quittungen, auch Banknoten genannt, in Umlauf als Geld im Tresor der Bank vorhanden war.

Einfacher gestaltete sich das Kreditgeschäft für die Bank jedoch, wenn der Kreditnehmer anstelle von "echtem Geld" Banknoten akzeptierte. Diese Banknoten erstellte die Bank selbst als "Forderung an die Bank auf Auszahlung in "echtem Geld". Mit diesen Banknoten konnte Der Kreditnehmer wie mit "echtem Geld" seine Geschäfte abwickeln. Voraussetzung war jedoch das Vertrauen der Geschäftspartner des Kreditnehmers in die Zahlungsfähigkeit der Bank. Das echte Geld, bestehend aus werthaltigen Gold- und Silbermünzen, blieb im Tresor der Bank. Auch in diesem Fall waren mehr Banknoten in Umlauf als sich Geld im Tresor der Bank befand.

Jedoch konnten auch damals schon Geschäfte mit Giralgeld getätigt werden. Ein gutes Beispiel hierzu war die 1609 gegründete Bank von Amsterdam. Für das eingezahlte echte Geld wurde Buchgeld auf Kontenblättern gutgeschrieben. Quittungen oder Banknoten wurden nicht ausgegeben. Die Zahlungen unter den Kunden der Bank wurden durch "Umschreibungen" auf den Kontenblättern vollzogen. Doch auch diese Bank begann mit eigenen Geschäften und lieh die deponierten Münzen aus. Als dies bekannt wurde kam es zu einem "Bank Run", d.h. die Einleger wollten ihre Gold- und Silbermünzen zurück haben. Die Bank hatte diese jedoch ausgeliehen und konnte nicht zahlen.


Bei der Gründung der Bank von England 1694 wurde das Verhältnis von echtem Geld zu Banknoten von etwa 1:2 bereits in der Gründungsakte indirekt festgelegt. Noch im 19. Jahrhundert galt die Dritteldeckung, das heißt ein Verhältnis von 1:3, als seriös und wurde auch 1875 im deutschen Bankgesetz so verankert. [1] Anfang des 20. Jahrhunderts stellte man die unerlaubte Entnahme des hinterlegten Bargeldes noch als Mißbrauch dar (Brockhaus; Banken, 1896). [2]

"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."


Bezog sich damals das Verhältnis auf die Beziehung von echtem Geld zu Banknoten, so ist heute die Relation von Bargeld zu Sichtguthaben vergleichbar. Das heutige Verhältnis beträgt jedoch etwa 1:90, dass heißt, bei der Bank bildet 1 € Bargeld die Deckung für 90 € Sichtguthaben.[3] [4] Jedoch werden heute auch die Bank-Sichtguthaben bei der Zentralbank zur Barreserve gezählt, sodass sich bei ihrer Berücksichtigung ein Verhältnis von 1:20 einstellt.


Bodensatz

Die zuvor beschriebene mehrfache Verwendung des eingelagerten Bargeldes führte schließlich zur sogenannten Bodensatztheorie. Die Sichteinlagen der Bankkunden sind grundsätzlich jederzeit auf Anforderung an den Kunden auszuzahlen, daher stammt ja auch die "Einlage auf Sicht". Hierzu müsste die Bank somit jederzeit den vollen Betrag der Sichteinlagen im Tresor als Bargeld vorhalten. Wie zuvor erläutert verbleibt indes ein Großteil dieser Einlagen auf den Sichtkonten, sodass im Durchschnitt von einer erheblichen Summe nicht in Anspruch genommener Sichtguthaben ausgegangen werden kann. Diesen Anteil bezeichnet man als Bodensatz. Bei einem Bodensatz in Höhe von 3/4 der Sichteinlagen werden von 400 Mrd € Sichteinlagen maximal 100 Mrd € für den Zahlungsverkehr verwendet. Da 300 Mrd € Bodensatz nicht benötigt werden, kann auch der Bargeldbestand entsprechend verringert werden.

Schöpfung von Sichteinlagen

Durch den sich bildenden Bodensatz wird nicht alles eingelagerte Bargeld für den Geschäftsbetrieb benötigt. Das Beispiel Geldschöpfung der Girobanken zeigt die Möglichkeiten der Geldvermehrung. 100.000 Bankgulden (Sichtguthaben) sind durch 100.000 Münzgulden aus Gold im Tresor der Bank gedeckt. Werden nun 50.000 Münzgulden aus dem Tresor der Bank entfernt, besteht keine volle Deckung mehr. Jetzt müssten auch die Bankgulden um 50.000 verringert werden. Geschieht dies nicht, sind 50.000 Bankgulden ohne Deckung entstanden.

Creutz beschreibt genau diesen Vorgang auf Seite 61 unter "Welche Folgen hat eine Zunahme der Guthabenübertragungen für die Banken?" Er sieht mehrere Vorteile bei steigendem bargeldlosem Zahlungsverkehr.

"Einmal können sie mit dem überflüssig werdenden Bargeld ihre zinspflichtigen Schulden bei der Notenbank und damit ihre Kosten reduzieren."

Da das Bargeld bei den Geschäftsbanken reduziert wird bei gleichbleibendem Guthabenstand, entsteht ungedecktes Sichtguthaben. Creutz weiter:

"Und zum vierten erhöhen sich mit den vergrößerten Sichtguthabenbeständen die Kreditgewährungsmöglichkeiten der Banken und damit ihre Einnahmen aus dem Zinsgeschäft."
"Obwohl sich durch die Benutzung von Sichtguthaben für den Einkommensbezieher keine Kaufkraftveränderung ergibt, ergibt sich also in der Gesamtwirtschaft ein zusätzliches Nachfragepotenzial über Kredite. Denn während die gehaltenen Geldscheine zwischen Erhalt und Weitergabe von keinem anderen genutzt werden können, kann die Bank die gehaltenen Sichtguthabenbestände zwischenzeitlich ausleihen. Das heißt, Sichtguthabenbestände werden effektiver genutzt als das Geld. Eine vergleichbare Nutzung beim Geld ergäbe sich, wenn jeder Halter eines Geldscheines diesen zwischen Einnahme und Ausgabe verleihen würde."


Die Zusammenhänge werden an Beispielen in der Tabelle mit 400 Mrd € Sichteinlagen nochmals verdeutlicht.

Fall Vorgang Bargeld in Mrd € Sichteinlage in Mrd €
A Einzahlung Bargeld, 400 Mrd € 400 400
Rückzahlung an Zentralbank, 300 Mrd € 100 400
B Einzahlung Bargeld, 100 Mrd € 100 100
zusätzliche Kreditgewährung, 300 Mrd € 100 400
Endstand der Bilanz jeweils: 100 400

Im Fall "A" zahlt die Bank "überflüssiges Bargeld" an die Zentralbank zurück. Damit wird auch gleichzeitig die Deckung der Sichtguthaben um 300 Mrd € verringert.

Zusätzliche Kredite gewährt die Bank im Fall "B". Es werden 300 Mrd € Sichteinlagen zusätzlich geschaffen, ohne dass für diese eine Deckung vorhanden ist. Zu der Tabelle sind in nachfolgender PDF-Datei noch Details mit Bilanzbuchungen enthalten.
Information icon4.svg Details mit Bilanzausschnitten
Das ursprüngliche Verhältnis von Bargeld zu Sichteinlagen von 1:1 wurde in beiden Fällen aufgegeben zugunsten eines als ausreichend erachteten Verhältnisses von 1:4.

Als wichtige Erkenntnis kann man festhalten, dass in beiden Fällen 3/4 der Sichteinlagen keine Deckung mehr besitzen, sie wurden geschöpft.

Die Entstehung von ungedecktem Sichtguthaben wird allgemein als "Giralgeldschöpfung" bezeichnet.

Es zeigt sich auch, dass in der Bilanzposition "Sichteinlagen" nicht mehr erkennbar ist, ob diese aufgrund einer Bareinzahlung oder aber einer Kreditgewährung entstanden sind. Auch die Unterscheidung in Rückzahlung von "überflüssigem Bargeld" an die Zentralbank und zusätzliche Kreditgewährung, ist in den Bilanzzahlen nicht mehr sichtbar. Aufgrund des sich ergebenden Interpretationsspielraumes sind "Beweise" für oder gegen eine Giralgeldschöpfung, auf der Grundlage von Bilanzzahlen, sehr sorgfältig zu analysieren.


Überflüssiges Bargeld (Fall A)

Noch ein Beispiel zur Verdeutlichung der Giralgeldschöpfung, unterstützt von aktuellen Zahlen aus dem Euro-Währungsgebiet. Die geschilderten Vorgänge haben in der Praxis so nie stattgefunden sondern sollen nur demonstrieren, wie sich die zusammengefasste Bankbilanz theoretisch aufgebaut haben könnte. Zentralbanken, Geschäftsbanken und auch die Nichtbanken werden jeweils als zusammengefasste Teilnehmergruppe angesehen. Aktionen innerhalb dieser Teilnehmergruppen bleiben unberücksichtigt.

Die Geschäftsbanken

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ordern 5 Billionen € Bargeld und müssen dafür einen Kredit über 5 Billionen € bei den Zentralbanken aufnehmen. Die Nichtbanken nehmen Kredite in Höhe von 5 Billionen € bei den Geschäftsbanken auf und lassen sich diese Kredite bar auszahlen. Die Geldmenge M1 in der Wirtschaft besteht jetzt aus diesen 5 Billionen € Bargeld.

Die Nichtbanken stellen ihre Zahlungsgewohnheiten um. Sie bringen bringen 4 Billionen € Bargeld zu den Banken zurück und erhalten dafür entsprechende Sichtguthaben. Sie zahlen nun 4/5 ihrer Käufe mit Geschäftsbanken-Buchgeld. Daraufhin wird von den Geschäftsbanken das "überflüssige Bargeld", 4 Billionen €, an die Zentralbank zurückgezahlt. In der Grafik sind die Änderungen an den roten Zahlen erkennbar. Die Geschäftsbanken haben jetzt nur noch Kredite in Höhe von 1 Billion € von den Zentralbanken, aber 5 Billionen € Kredite an Kunden vergeben. Die Geldmenge M1 (1 Billion € Bargeld + 4 Billionen € Buchgeld der Geschäftsbanken) hat sich durch die Änderung der Zahlungsgewohnheiten ihrem Betrag nach nicht geändert sondern nur in ihrer Zusammensetzung.

In ähnlicher Höhe liegen die heutigen Zahlen der zusammengefassten (konsolidierten) Bankenbilanzen. Konsolidierte Gesamtbilanz für alle Banken im Euro-Währungsgebiet, Februar 2012 aus Schülerbuch "Geld und Geldpolitik", Ausgabe 2012. Täglich fällige Sichtguthaben 3.997 Mrd. €, Bargeld 848 Mrd. €, M1 = 4.845 Mrd. €.

H. Creutz betrachtet bei seinen Argumenten gegen die "Geldschöpfung der Geschäftsbanken" nur die Schnittstelle zwischen der Bankenwelt und den Nichtbanken. Da sich M1 nicht geändert hat und damit auch die Summe der kaufkraftfähigen Zahlungsmittel in der Wirtschaft nicht, kann es seinen Ausführungen nach auch zu keiner Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken gekommen sein. Die Frage: "Können Geschäftsbanken aus dem Nichts Giralgeld schöpfen?", kann jedoch nur beantwortet werden, wenn auch die Schnittstelle zwischen Geschäftsbanken und Zentralbanken mit einbezogen wird. Hatten die Geschäftsbanken anfangs noch 5 Billionen € Kredit bei der Zentralbank aufgenommen und im Gegenzug 5 Billionen € Kredit an die Nichtbanken vergeben, steht nach der Rückzahlung des "überflüssigen Bargelds" nur noch eine Million an Krediten bei der Zentralbank, den unveränderten 5 Billionen € Krediten an die Nichtbanken gegenüber. Der Merksatz der "orthodoxen Kredittheorie", "Eine Bank kann nicht mehr Kredit geben, als sie selbst erhalten hat", wurde ausgehebelt.

Die Rückzahlung von "überflüssigem Bargeld" erweist sich somit bei Betrachtung aller drei Akteure; Zentralbanken, Geschäftsbanken und Nichtbanken, als Schöpfung von Geschäftsbanken-Sichtguthaben aus dem Nichts.

Erhöhung der Kreditgewährungsmöglichkeit (Fall B)

Sichtguthaben können laut Creutz ausgeliehen werden. Hier zeigt sich ein Konflikt zwischen der Geldmengendefinition "M1" und der ansonsten von Creutz favorisierten "orthodoxen Kredittheorie". M1 ist definiert als Summe der umlaufenden Bargeldmenge, ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken, plus Sichtguthaben der Nichtbanken bei den Geschäftsbanken. Wenn jetzt "Sichtguthabenbestände" zwischenzeitlich ausgeliehen werden können, findet damit eine Erhöhung der Geldmenge M1 statt. Auch Creutz sieht den Effekt eines zusätzlichen Nachfragepotentials in der Gesamtwirtschaft, bezeichnet den Vorgang der zusätzlichen Ausleihung aber nur als Effektivitätssteigerung durch die Nutzung von Sichtguthaben. Die offensichtlich stattgefundene Giralgeldschöpfung sieht er jedoch nicht.

Joseph A. Schumpeter beschäftigt sich auch 1929 mit diesem Konflikt. Er nennt die, auf einer Bareinzahlung basierende Sichteinlage, ein "kompensiertes" Deposit. Es ist an die Stelle des Bargeldes getreten und hat dessen Verschwinden aus dem Wirtschaftskreislauf "kompemsiert". Wird ein Teil des eingenommene Bargeldes nun verliehen, leiht die Bank offensichtlich nur etwas aus, was ihr "anvertraut" wurde. Schumpeter sieht darin eine "optische Täuschung, die manchen Praktiker veranlaßt, die Guthabenschöpfung durch die Banken zu leugnen". Sowohl der Kunde der Bargeld eingezahlt hat wie auch der Kunde, der aufgrund des nicht benötigten Kassenbestandes ein zusätzliches Darlehen erhält, verfahren mit ihren Sichtguthaben so, als wenn sie bare Münze in ihrer Kasse hätten.

"Es ist ganz so, und es zeigt sich derselbe Effekt für den Abrechnungsprozeß, wie wenn der Betrag, der ausgeliehen wurde, nun auf einmal verdoppelt worden wäre. Nicht mehr als das ist gemeint, wenn gesagt wird, die Bank hätte das zusätzliche Guthaben durch den Akt der Kreditgewährung „geschaffen“. Ob diese Wendung dem Sachverhalt mehr oder weniger gerecht wird als andre, z. B. die Wendung, daß das vorhandene Geld nun besser „ausgenützt“ werde, können wir noch nicht beurteilen. Falsch kann sie, so interpretiert, nicht sein. Hingegen ist es falsch, den ursprünglichen Deponenten zum wahren Kreditgeber zu stempeln, es sei denn, daß er auf Investitionskonto deponierte. Denn Kreditgeben ist gerade das, was er nicht tun wollte, als er sich sein Scheckkonto eröffnen ließ." [5]

Kritik

Eine Schöpfung von zusätzlichen, kaufkraftwirksamen Zahlungsmitteln wird von Creutz beschrieben, jedoch nicht als Geldschöpfung erkannt. Er bezeichnet sie stattdessen als "Rückzahlung von überflüssigem Bargeld an die Zentralbank" oder aber als "Erhöhung der Kreditgewährungsmöglichkeiten der Banken" und damit eine "Effektivitätssteigerung in der Geldnutzung" (Seite 62). Die von ihm, seinem Werk zugrunde gelegte "orthodoxe Kredittheorie", wird mit Elementen der "modernen Kredittheorie" angereichert. Die dabei entstehenden Widersprüche werden nicht erwähnt und folglich auch nicht aufgelöst.

Einzelnachweis

<references >

  1. Die Obergrenze der Notenausgabe wurde durch die Vorschrift der Dritteldeckung der Noten durch Gold und Reichkassenscheine festgelegt. Bankgesetz vom 14. März 1875, § 44, Abs. 3 auf Wikisource
  2. Brockhaus' Konversationslexikon, Band 2, Banken, Seite 372
  3. Konsolidierte Gesamtbilanz für alle deutschen Banken, Februar 2012 aus Schülerbuch "Geld und Geldpolitik", Ausgabe 2012. Täglich fällige Sichtguthaben 1.293,3 Mrd. €, Barreserve 65,2 Mrd. €, wobei in der Barreseve auch noch Zentralbank-Buchgeld enthalten ist.
  4. Bankenstatistik Februar 2013, Statistisches Beiheft 1 zum Monatsbericht I. Banken (MFIs) in Deutschland, Seite 6 ff. Für Februar 2012, Kassenbestand 14,4 Mrd. €, Guthaben bei Zentralnotenbank 50,8 Mrd. €.
  5. Joseph A. Schumpeter: Das Wesen des Geldes. 1 Auflage. Vandenhoeck & Rupprecht, Göttingen 1970. (Seite 186 f.)