Georg Friedrich Knapp: Metallismus

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Knapp vertritt die Meinung:

„Die Herleitung aus einer staatslosen Betrachtungsweise halte ich für ganz veraltet, ja sogar für ganz verkehrt, so verbreitet diese auch immer sein mögen. Um alle Polemik zu vermeiden, habe ich jene Anschauungen stets als metallistisch bezeichnet und bekämpfe also den Metallismus als solchen, ohne auf die Bekenner desselben näher einzugehen - aber auch ohne die Metallverwendung zu bekämpfen.“ (Vorwort VI)


Unter metallistisch versteht er die Betrachtung des Zahlungsmittels Geld als auf dem Materialwert der Münze oder des Barren Edelmetalls basierend. Gemäß Ansicht der Metallisten wird der Wert einer Münze durch das in ihr enthaltene Edelmetall bestimmt. Nach dieser Sichtweise wird kein Staat oder andere Institution benötigt, um der Münze ihren Wert zu verleihen. Die Goldmünze kann gewogen und aus ihrem Gewicht auf ihren Wert geschlossen werden. Ob das Gold nun in Barrenform oder in Form von fest definierten Goldstücken, den Münzen, vorliegt ist unerheblich. Das freie Prägerecht, nach welchem beliebig viele Goldbarren in Münzen ausgeprägt werden konnten wie auch umgekehrt, unterstützte diese Sicht der Metallisten. Ein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel, bestehend aus einem Tauschgut aus Edelmetall, führte zu Knapps „Autometallismus“. Die Menge dieses Zahlungsmittels wurde beim Zahlen lediglich gewogen. Es wurden bei der Zahlung also keine vorkonfektionierten Stücke gezählt.


Zum Autometallismus stellte Knapp fest, dass die „zirkulatorische“ Verwendbarkeit eine Erscheinung des „Rechtslebens“ sei und bereits der Autometallismus eine rechtliche Verfassung des Zahlungsmittels darstelle. Die Bestimmung, welcher Stoff als Zahlungsmittel gelten soll, ist ein Akt der Rechtsordnung. Damit ist jedoch noch nicht festgelegt, was Geld ist (S. 21).

Des Weiteren beschäftigt er sich im ersten Kapitel mit der Werteinheit der Zahlungsmittel und versucht diese historisch zu begründen. Der Grund dafür liege in der Tatsache, dass es Schulden gibt. Die Schulden sind bleibende Verpflichtungen zum Zahlen, wenn die Zahlung nicht augenblicklich bei einer Lieferung geleistet wird. (S. 9)

Etwas verständlicher wird sein Anliegen, wenn er über die Nominalität (den Nennwert) des Zahlungsmittels spricht:

„Lange hat es mir im Innersten widerstanden, anzuerkennen, daß die nominale Werteinheit vollständig ausreicht für Urteile über den lytrischen Wert der Güter. Es war mein Irrtum, was der Irrtum fast aller ist; ich glaubte Werturteile kämen nur zustande, wenn Güter mit Gütern verglichen werden. Wie einfach und wie anschaulich wurde dadurch der ganze Vorgang! Jetzt aber kann nur noch behauptet werden, daß auf diese Weise die ersten Werturteile zustande kommen. Wenn aber einmal diese Art der Beurteilung eingebürgert ist, dann ist es unnötig, Gut mit Gut zu vergleichen; dann können Werturteile über ein Gut abgegeben werden unter der Benutzung der nominalen, nur historisch definierten Werteinheit. Wer da bezweifelt, ob das wahr ist, den verweise ich auf die geschichtliche Entwicklung des lytrischen Verkehrs; solche Erscheinungen, wie das echte Papiergeld, sind wirklich; sie sind aber nur unter der Annahme nomineller Werteinheiten möglich, also ist die Nominalität der Werteinheit ebenso erfahrungsmäßig gefestigt, wie die Tatsachen der lytrischen Rechtsgeschichte.“ (S. 13)


Nun ein Versuch, sein Grundanliegen etwas einfacher darzustellen:
Die gültige Währungseinheit in England lautet heute noch auf „Pfund Sterling“, obwohl sie mit „Sterling-Silber“, außer der Namensgebung, nichts mehr zu tun hat.[1] Silber hat sicher am Anfang der Entwicklung des englischen Pfundes gestanden. Von dem ursprünglichen Währungsmetall Silber ist England über die Goldwährung schließlich zur Papiergeldwährung gelangt. Der Name der Währungseinheit hat sich nie geändert, wohl aber der Stoff des Währungsträgers, von Silber über Gold zu Papier. Der Nennwert der Währungseinheit ist immer gleich geblieben, das „Pfund Sterling“. Hieraus folgert Knapp, dass der Name der Währungseinheit nicht im Sinne der Technik definiert werden kann. Der Nennwert ist die Konstante und wird gleichermaßen der Gold- und Silbermünze wie auch dem Papierschein zugemessen. Weil die Gold- bzw. Silbermünzen einen Prägestempel des Staates trugen und von diesem als gültiges Zahlungsmittel benannt wurden, besaßen sie einen Nennwert. Dass diese Münzen nebenbei auch stofflich einen Wert von annähernd einem Pfund Sterling besaßen, war dabei unwesentlich. Nicht der Materialwert einer Münze war maßgebend für ihren Wert sondern die staatliche Definition der Währungseinheit, die Namensgebung dieser Einheit und die stoffliche Vorgabe der Währungsträger. Bei den Münzen gehörte hierzu das Prägebild, das Gewicht und der Reinheitsgrad der verwendeten Edelmetalle.

Historisch definierte Werteinheit

Bei einem Wechsel des Währungsmetalls oder der Münzart durch den Staat, bestimmte dieser auch das Umrechnungsverhältnis von alter Münze zu neuer Münze. Damit war nach Knapp die Werteinheit der Währung „historisch definiert“. Dies traf auch zu, wenn der Name der Währungseinheit wechselte, denn der Staat legte auch dann das Verhältnis der neuen Währungseinheit zur alten Währungseinheit fest. Knapp bezeichnete dies als „rekurrenten Anschluß“ (rekurrent=bezugnehmend). Als praktisches Beispiel führt er den Umgang mit Schulden bei einem Währungswechsel auf. Wurden Schulden zur Zeit einer Währung mit „Pfund Erz“ aufgenommen, so war die Grundlage der Schuldbemessung ein „Pfund Erz“. Nachdem der Staat aber zu einer Silberwährung wechselte und das Verhältnis von alter Währung zur neuen Silberwährung festlegte, war der Schuldner nun verpflichtet, Silber zur Tilgung seiner Schuld zu liefern.

„Der Staat behandelt also die älteren Schulden so, als wenn die Werteinheit „Pfund Erz“ nur ein Name sei, durch dessen Gebrauch die relative Größe der Schulden angedeutet wird, - der aber nicht bedeutet, dass wirklich Erz zu liefern sei; vielmehr behält sich der Staat vor, zu befehlen, dass der Name „Pfund Erz“ jetzt bedeute, dass die und die Gewichtsmenge Silber zu zahlen sei. Im Augenblicke des Übergangs von Erz zu Silber werden also die bestehenden Schulden vom Staat als Nominal-Schulden aufgefasst - und alsbald wird hinzugefügt, welcher andere Stoff, und wie viel davon, von jetzt an die Einheit des Zahlungsmittels vorstelle.“ (S. 11)

„Denn die Seele des Geldwesens liegt nicht im Stoffe der Platten, sondern in der Rechtsordnung, welche den Gebrauch regelt.“

Auf diesen Kernsatz lässt sich sein Anliegen zusammenfassen, wobei mit „Platten“ der Grundstoff des Währungsträgers gemeint ist, also Silber, Gold, oder Papier.


Einzelnachweise

<references >

  1. Pfund Sterling Wikipedia, Abruf 21.02.2016