Georg Friedrich Knapp: Glossar

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Glossar: (geordnet nach dem Vorkommen im Buch "Staatliche Theorie des Geldes")

Autometallismus

der Autometallismus kennt das Metall nur als Stoff, ohne jede juristischen Rücksicht auf die Form, in welcher die Stücke dieses Stoffes auftreten; gemessen wird die Menge dieses Stoffes nur auf physikalische Weise: beim Metall durch Wägung. Das Tauschgut wird also in jedem einzelnen Falle seines Gebrauchs dem Empfänger zugewogen. Ohne die Waage ist kein autometallistisches Zahlungsmittel verwendbar. (S. 4)

Reale Befriedigung

Wer ein Pfund Silber im Austausch gegen Güter, die nicht Zahlungsmittel sind, also im Austausch gegen Waren, in Empfang nimmt, kann das Silber im Sinne der Technik verwenden um zum Beispiel Gebrauchsgegenstände oder Schmuck herzustellen; er ist damit „real“ befriedigt. Die reale Befriedigung findet jedoch nur bei Warengeld statt. Eine andere Verwendung ist die Nutzung des Warengeldes für die „zirkulatorische Befriedigung“ (S. 5)

Zirkulatorische Befriedigung

Verwendet der Empfänger von einem Pfund Silber dieses, um bei gegebener Gelegenheit eine andere Ware dagegen einzutauschen, erfährt er dadurch eine „zirkulatorische Befriedigung“ im Gegensatz zur „realen Befriedigung“ bei der Verarbeitung des Silbermetalls. Die zirkulatorische Befriedigung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Metalle als Zahlungsmittel sondern tritt bei sämtlichen Zahlungsmitteln auf. Erst die zirkulatorische Verwendung ruft die Eigenschaft des Zahlungsmittels hervor. (S. 5)

Authylismus

Überall da, wo ein Stoff als solcher, nach physikalischer Messung verwendet, als anerkanntes Tauschgut dient, wollen wir die Verfassung authylisch nennen („Hyle“ bedeutet Stoff). Der Autometallismus ist nur das wichtigste Beispiel des Authylismus; und der Authylismus selber ist nur ein Beispiel des Zahlungsmittels und zwar ein solches, bei welchem der Inhaber unbedingt die Wahl zwischen realer und zirkulatorischer Verwendung hat. (S. 6)

Werteinheit

Für die Zwecke seine Untersuchungen definiert knapp bei Zahlungen die Werteinheit als die Einheit, in welcher man die Größe einer Zahlung ausdrückt. Die Werteinheit hat in allen Ländern einen Namen, welcher sich im Laufe der Geschichte nicht ändert wie zum Beispiel in England das „Pfund Sterling“ oder aber vielfachen Wechseln unterworfen ist, wie in Deutschland die Mark, die Rentenmark, die Reichsmark, die D-Mark und schließlich der Euro. Die Werteinheit bezeichnet Knapp als historischen Begriff. (S. 7 u. 9)

Lytrischer Wert

„Wenn das Vergleichsgut nicht ausdrücklich genannt ist, dann bedeutet Wert einer Sache stets den lytrischen Wert, das ist, den Wert, der sich durch Vergleich mit dem allgemeinen gewordenen Tauschmittel ergibt; woraus wieder folgt, dass man in diesem Sinne nicht vom Werte des Tauschmittels selber reden kann. Lytrischen Wert haben nur die Güter, welche nicht selber Tauschmittel sind.“ (S. 8)


pensatorisch

Bei der pensatorischen Zahlung wird das Zahlungsmittel abgewogen. Es werden keine vorkonfektionierten Stücke des Zahlungsmittels gezählt, wie dies bei Münzen oder Geldscheinen allgemein der Fall ist (S. 22).

ponderal

Als ponderale Herstellung wird das Abwägen von Edelmetall bei der Münzherstellung bezeichnet, wohingegen die Wägung bei der Zahlung pensatorisch genannt wird. Sind die Münzen neu, besteht kein Unterschied zwischen beiden (S. 23). Mit zunehmenden Abnutzungserscheinungen ergibt die pensatorische Messung jedoch einen abweichenden, geringeren Wert.

Morphismus

Wir zahlen mit geformten, beweglichen Sachen die Zeichen tragen. „Unsere Rechtsordnung bestimmt, daß nur so und so geformte Stücke als Zahlungsmittel zugelassen werden (S. 22). Die jetzt üblichen Zahlungsmittel haben stets diese Stückverfassung im juristischen Sinne; sie sind „morphisch“.

Chartalität

Die Eigenschaften der morphischen Zahlungsmittel sind rechtlich genau vorgegeben, es fehlt jedoch noch die Beimessung eines Wertes. Dies geschieht durch Proklamation. Das so und so aussehende Stück soll so und so viele Einheiten gelten. Die chartale Eigenschaft von Zahlungsmitteln beschränkt sich also nicht nur auf zählbare Münzen sondern umfasst ebenfalls zählbare Papierscheine, sofern diese vom Staat als gesetzliche Zahlungsmittel proklamiert wurden.

hylogenisch

Hylogenische Zahlungsmittel bestehen aus wertvollen Stoffen („Hyle“ bedeutet Stoff), wie z. B. Silber, Gold, Korn und ähnliche.

autogenisch

Als autogenische Zahlungsmittel werden alle diejenigen bezeichnet, die nicht hylogenisch, also stofflich wertvoll sind. Folglich kann die Beimessung eines Wertes nur durch einen Rechtsakt geschehen.

platisch

Die platische Beziehung zwischen Geld und Metall ergibt sich aus der Betrachtung der fertigen Geldstücke, indem man nur auf die Beschaffenheit der „Platten“ achtet. „Münzen sind gezeichnete Platten aus Metall, Scheine solche aus Papier – oder aus Leder, Seidenzeug oder einem anderen nicht metallischen Material.“ (S. 47 ff.)

genetisch

Bei der genetischen Unterscheidung der Geldarten wird ins Auge gefasst, was die Rechtsordnung über die Verwandlung von Metall in Geld bestimmt. Ist ein Metall unbegrenzt in Geldstücke verwandelbar, wird es hylisch genannt. Es ist die Voraussetzung dafür, dass Geld entsteht. (S. 51)

hylogenische Norm

Wenn das hylische Metall und die Werteinheit bekannt sind, besagt die „hylische Norm“, dass eine Werteinheit aus so und soviel Gewichtseinheiten des hylischen Metalls herzustellen sei (S. 52)

orthotypisches Geld

Als internationalen Namen für Bargeld im Sinne von werthaltigen Münzen mit staatlicher Anerkennung empfiehlt Knapp die Bezeichnung „orthotypisches Geld“ (S.57).

notales oder paratypisches Geld

Unter dem Begriff „notales oder paratypisches Geld“ werden die Geldarten zusammengefasst, welche nicht der orthotypischen Norm entsprechen (S.57).

Kreditgeld

„Hie und da hat man von Kreditgeld gesprochen, offenbar in der Absicht, dasselbe dem baren Gelde entgegenzusetzen: ein höchst mißlungener Versuch; man ging dabei von der Ansicht aus, daß das paratypische Geld eigentlich in barem Gelde einzulösen sei, was ganz falsch ist, denn es trifft nur hie und da zu, aber nicht immer.“ (S. 58)

papiroplatisches, autogenisches Geld

Wahres oder eigentliches Papiergeld bezeichnet Knapp als „wahres oder eigentliches Papiergeld“ (Banknoten von der Reichsbank oder von privaten Banken gehören nicht dazu.) Autogenisch ist zunächst das Geld dann, wenn es nicht durch Verwandlung eines hylischen Metalls in Geld entsteht; für autogenisches Geld gibt es also den Begriff der Norm nicht. Es besteht aus morphischen Stücken, welche proklamatorisch bewertet sind, ohne daß gefordert würde, daß ein hylisches Metall zu verwenden sei.“ (S. 60)

hylisches Papiergeld

„Wenn bei uns jedes Pfund eingelieferten Goldes mit 1395 Mark in Kassenscheinen bezahlt würde – so wären diese Kassenscheine hylogenisch, aber paratypisch und zwar papiroplatisch.“ (S. 62) Es würde sich dann um mit Edelmetall hinterlegtes Geld handeln, wobei das Edelmetall vom Staat als Währungsmetall deklariert worden sei.

Passiergewicht

Unterste Gewichtsgrenze zur vollen Anerkennung von Kurantmünzen (S. 65).

hylodromisch

Maßregeln der Verwaltung, einem gewissen Metall eine festen Preis zuzuordnen, werden als hylodromisch bezeichnet, die entsprechende Tätigkeit der Verwaltung als Hylodromie. (S. 70)

Hylolepsie

Freies Prägerecht (free coinage) auch "freie Ausprägung". Alles auf dem Markt in Barrenform auftretende Metall muss von den Münzstätten zur Ausprägung angenommen werden (S. 71).

autogenische Verfassung

„Die Möglichkeit einer Geldverfassung ohne hylisches Metall, also einer autogenischen Verfassung - wird leicht übersehen, da sie ganz selten ist; aber sie besteht in der Tat.“ (S. 76). Hier beschreibt Knapp unser heutiges Geldsystem, obwohl dies zu seiner Zeit noch utopisch anmuten musste.

rigiminale Vorschriften

Unter diesem Sammelbegriff fasst Knapp Gesetze sowie Verfügungen und Verordnungen von Behörden zusammen (S. 85).

Staatliches Geldsystem Zum staatlichen Geldsystem gehören demnach alle Zahlungsmittel, mit denen man Zahlungen an den Staat leisten kann. Hiernach ist nicht die Emission entscheidend, sondern die Akzeptation, wie wir es nennen wollen.“ (S. 86).

staatliche Akzeptation „Unter staatlicher Akzeptation ist nur die Annahme bei staatlichen Kassen, wobei also der Staat als Empfänger gedacht wird, zu verstehen.“ (S. 86)

zentrisch

Zentrisch werden Zahlungen genannt, wenn der Staat Mittelpunkt der Zahlungen ist, sei es als Geber oder Empfänger.

parazentrisch

Von parazentrischen Zahlungen spricht man, wenn der Staat weder als Geber noch als Empfänger auftritt.

epizentrisch

Wenn der Staat als Empfänger von Zahlungen auftritt, wird die Zahlung als epizentrisch bezeichnet.

apozentrisch

Zahlungen des Staates werden apozentrisch benannt; der Staat tritt als Geber in Erscheinung.

anepizentrisch

anepizentrisch sind Zahlungen vom Staat oder Zahlungen ohne Beteiligung des Staates

obligatorisch Als obligatorische Geldart wird das gesetzlische Zahlungsmittel mit allgemeinem Annahmezwang Annahmezwang angesehen.

fakultativ

Zahlungsmittel, bei denen der Empfänger der Geldart zustimmen muss, werden fakultativ genannt.

Scheidegeld

Knapp definiert die Begriffe „Scheidegeld“ und „Kurantgeld“ neu. Seine Neudefinitionen haben keinen Eingang in die einschlägige Literatur gefunden, irritieren jedoch beim Lesen seines Werkes merklich. Fakultatives Geld wird von Knapp als Scheidegeld bezeichnet. Eine vollwertige Silbermünze zählt beim Wechsel zu einer Goldwährung zum Scheidegeld.

Kurantgeld

Eine neue Definition von Kurantgeld. Sämtliche gesetzlichen Zahlungsmittel sind Kurantgeld, sofern keine Einschränkung über die Anzahl beim Zahlungsvorgang besteht. Heute wären demnach nur Banknoten Kurantgeld.


Einzelnachweise

<references >