Lexikon: Bank2

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Gründungskapital

Der ursprüngliche Fonds der Gesellschaft bestand in 1.200.000 Pfd. Sterl., welche diese der Regierung gegen 8 pCt. und ein Unterpfand von Staatseinkünften vorschoß, Im Jahr 1709 wurde jener Fonds mit 400.000 Pfd. Sterl. vermehrt, die der Regierung ohne Zinsen dargeliehen wurden, so daß dadurch der Betrag der Zinsen, welche die Bank überhaupt erhielt, auf 6 pCt. herabsank.

Im Jahr 1720 betrug das Grundcapital der Bank schon 5.559.985 Pfd. Sterl., und stieg 2 Jahre später, da die Bank 4 Millionen von dem Capital der Sudsee-Companie an sich brachte, über 9 Millionen. Von diesem Capital wurden nur die ersten 1.600.000 Pfd. Sterl. mit 6 vom Hundert, das uebrige aber mit 4 pCt. von der Regierung verzinset.

Um das Jahr 1750 betrug der Capitalfonds der Bank 10.780,000 Pfd. Sterl. und auch sie mußte in die Herabsetzung der Zinsen auf 3 pCt. willigen welche allen Staatsgläubigern zur Bedingung gemacht wurde. Weiterhin ist das Capital der Bank durch neue Vorschüsse an die Regierung vermehrt, und der Freibrief der Bank im Jahre 1781 bis im Jahr 1812, und dann bis 1833 verlängert worden. Die Bank besaß um das Jahr 1802 nach Thornton (über den Papiercredit) gegen 11 Millionen Pfd. Sterl. an Capital, wozu noch 4 Millionen unvertheilten Gewinnen kamen; da die Bank nie das Ganze des jährlichen Gewinnes an die Actioneurs vertheilt, sondern einen Theil davon als Capital zurückhält. Nach Colquhoun's 1814 erschienen Werke: Ueber den Reichthum, die Macht und Hülfsquellen des brittischen Reichs, hatte die Bank ein Capital von 35 Millionen Pfd. Sterl.

Aktionäre der Bank

Die Capitalisten, welche an dem ursprünglichen, durch die der Regierung geliehenen Summen gebildeten Fonds Antheil haben sind die Aktionärs der Bank, unter welche der Gewinn, den die Bank zieht, nach einem bestimmten Satze getheilt wird. Dieser Gewinnantheil (Dividende) jedes Theilhabers, machte sonst 7 pCt. aus, und beträgt jetzt 10 vom Hundert. Der Preis der Actien, welche das Grundcapital der Bank vorstellen, steigt und fällt sowohl nach dem Verhältnis der Zunahme oder Vereingerung der Dividende, als auch nach dem Verhältnis der Marktpreise der Staatspapiere.
Das Vorrecht der Bank besteht darin, daß ähnlichen Gesellschaften mit mehr als sechs Theilnehmern verboten ist, Scheine auszustellen, die dem Vorzeiger auf Sicht oder auf kürzere Zeit als 6 Monate, zahlbar sind.

Zinsen

Die Vortheile der Gesellschaft aber erwachsen aus den Zinsen, welche sie von der Regierung für die bleibende Schuld erhält, aus dem Handel mit ungemünztem Golde und Silber, aus den der Regierung jährlich gemachten Vorschüssen und aus dem Gewinn, den sie durch das Discontieren gewöhnlicher kaufmännischer Wechsel macht. Durch das Letztere ist die Bank für den Geldumlauf, für den Kapitalverkehr und den Privatcredit ungemein wichtig. Der Handel mit Gütern und Waaren ist ihr untersagt. Als Depositenkasse[1] wird sie wenig benutzt, weil die die nicht handelnden Geldbesitzer sich zu ihren gewöhnlichen Geschäften, der Privatbanken zu bedienen pflegen. Das Werkzeug, dessen sich die Bank bei ihren Geschäften bedient sind, wie bei jeder Zettelbank, die von ihr ausgegebene Noten (Banknoten), welche in der Regel jeden Augenblick in baares Geld verwandelt werden können, und daher ursprünglich dem baaren Gelde gleich geachtet werden.



Fußnote

<references >

  1. Es werden Wertsachen hinterlegt, die ursprünglich im Eigentum des Hinterlegenden verblieben.