Eigentumsökonomie: 7
Eigentumssicherung mit Goldmünzen
Sinngemäß erläutert Heinsohn die Bedeutung von Gold- oder Silbermünzen als Geld wie folgt:
Im Modell der Geldentstehung wird das Geld nach Rückzahlung an den Bauern Anton wertlos, da Bauer Anton nun eine Forderung an sich selbst in Händen hält. Er kann das Geld verbrennen und somit jede Forderung als erfüllt betrachten. Wenn Bauer Anton die Geldformulare jedoch nicht aus Ton sondern aus Gold oder Silber gemacht hat, wird er sie natürlich nicht verbrennen (was auch rein körperlich kaum möglich ist), da solche Formulare einen beträchtlichen Warenwert haben. Das Formular mit den 50 Anton-Talern, welches die Schuld gegenüber Beno beinhaltet, muss aber nicht aus Gold oder Silber sein, denn das, was das Formular wertvoll macht, sind die für sie in Reserve gehaltenen Eigentumstitel des Bauern Anton. Das umlaufende Geld vertritt Antons Eigentum. Es ist ein Anspruch gegen Antons Eigentum und darf deshalb in sich wertlos sein. Um Fälschungen der Tontaler möglichst zu vermeiden wird an Stelle von Ton Metall verwendet.
Zum Einsatz von Edelmetall weiter wörtlich:
„Einlösungsunsicherheiten führen zum Edelmetallgeld, bei dem die Geldempfänger das sichernde Eigentum als bewegliches Kollateral gleich mit in die Hand bekommen. Geld ist jedoch im Kern ein anonymisierter Anspruch auf das Eigentum dessen, der Geld emittiert.“
Bevor diese Aussage näher untersucht wird noch ein Blick auf die Bedeutung von Münzen aus Edelmetall in den vergangenen Jahrhunderten bis weit ins 19. Jahrhundert hinein. In Herders Conversations-Lexikon von 1854 wird aufgeführt:
"Geld, das allgemeine Tauschmittel im Verkehr, besteht bei allen civilisirten Völkern in Metallen, besonders den edlen, Gold u. Silber, was diese ihrer Seltenheit u. Unzerstörbarkeit verdanken."[1]
Es wurde bereits erkannt, dass nie so viel Edelmetall in Umlauf ist um den Wert sämtlicher Güter darzustellen. Deshalb ist ein Mittel notwendig, welches den selben Wert wie Geld darstellt.
"Dies leisten die Wechsel, die Bankscheine, die vom Staate ausgegebenen Münzscheine, d.h. das Papiergeld, dessen Werth einzig u. allein auf dem Credite desjenigen beruht, der dasselbe ausgibt."
Papiergeld oder andere Geldpapiere waren somit bestenfalls ein Ersatzmittel für nicht vorhandenes "echtes Geld". Diese erfüllten jedoch auch ihren Zweck als umlaufendes Zahlungsmittel.
Heinsohn führt zur Untermauerung seiner Theorie an, dass die Goldmünze zwei Eigenschaften besitzt, und zwar einmal die Eigenschaft als Schuldschein und gleichzeitig die des, diesen Schuldschein absichernden Eigentums in Form des Münzmaterials Gold. Diese Aussage erzeugt Verwirrung.
Betrachtet man noch die zeitliche Reihenfolge seiner Herleitung, dass "Einlöseunsicherheiten zum Edelmetallgeld führten", wird es vollends verwirrend. Danach existierte zuerst Geld als Schuldschein in Form von Tontafeln oder Papierzetteln. Da die Besicherung mit einem Eigentum, zum Beispiel auf Basis einiger Quadratmeter Land, nicht allgemein akzeptiert wurde, benutzte man Gold oder Silber um dem „eigentlich in sich wertlosen Schuldschein“ gleich auch noch das sichernde Eigentum mitzugeben.
Weshalb Heinsohn hier behauptet, dass im Kern auch das Geld aus Gold nur ein „anonymisierter Anspruch auf das Eigentum dessen, der Geld emittiert“ ist, also desjenigen der Geld heraus gibt, bleibt rätselhaft. Ob gleichzeitig zur Existenz von werthaltigem Edelmetallgeld auch noch eine Sicherheit über ein Eigentum besteht, ist unerheblich. Man bekommt für einen Anton-Taler aus Gold auch einen Gegenwert ohne dass man sich an den Bauern Anton zwecks Einlösung wenden muss. Den Anspruch auf das Eigentum sowie das Eigentum selbst hält der Besitzer der Münze bereits in der Hand und benötig zur Nutzung der Münze als Zahlungsmittel für Güter weder einen Bauern Anton, welcher als Sicherheit für diese Münze sein Land verpfändet noch eine Institution, welche diese Sicherheit rechtlich feststellt. Somit ist diese Erklärung von Heinsohn zur Sicherung von Münzen aus Edelmetall nur verwirrend und irreführend.
Einzelnachweise
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