Eigentumsökonomik

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Literatur

"Eigentumsökonomik "lautet der Titel des von Gunnar Heinsohn / Otto Steiger 2006 im Metropolis- Verlag, Narburg herausgegebenen Buches. Vorwort: "Mit der "Eigentumsökonomik"[1] liegt jetzt eine verbesserte, präzisierte und pointierte Fassung von "Eigentum, Zins und Geld" [2] vor. Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich deshalb im Wesentlichen mit diesen zwei Büchern.

Tauschwirtschaft gegen Eigentumswirtschaft

Die Wirtschaftswissenschafterler der verschiedensten Richtungen sind alle in dem Irrglauben gefangen, dass "Tauschen" sei der Ursprung jeglichen Wirtschaftens, behaupten Heinsohn und Steiger (im folgenden H&S). Das aus dieser Sichtweise entstehende Weltbild bezeichnen H&S als "Tauschparadigma". Gegen die Tauschwirtschaft setzen sie ihr Weltbild der Eigentumswirtschaft.

Bereits Aristoteles (384 v. Chr. bis 322 v. Chr.) beschäftigte sich intensiv mit der Entstehung von Geld, sowie auch mit dessen Verwendung. Aristoteles bezeichnet "Geld" als erforderliches Tauschmittel, um den Austausch von Gütern in maßvoller Wirtschaftsweise zu gewährleisten. Für diesen Tauschverkehr bedarf es des Geldes, das die Funktion der Wertaufbewahrung, des Zahlungsmittels und des Maßstabes für den Wert von Gütern hat. Auch die Wirtschaftswissenschaftler der Neuzeit betrachten den Tausch mehrheitlich als Grundlage unseres Wirtschaftens.

Das Weltbild der Eigentumswirtschaft nach H&S sieht jedoch das Eigentum als notwendige Grundlage eines jeglichen Wirtschaftens an. Geld kann nur in einer Eigentumsgesellschaft als Folge von belastbarem Eigentum entstehen. Den Wirtschaftswissenschaftlern werfen sie vor, die Grundelemente des Wirtschaftens bis heute nicht verstanden zu haben. "Eine wissenschaftliche Lehre, die den Namen "ökonomische Theorie" verdienen würde, gibt es noch nicht." Mit ihrem Buch "Eigentum, Zins und Geld" versuchen sie, die Basis zu einer solchen Theorie zu schaffen. Wesentlich ist zu verstehen, dass Eigentum und Besitz zwei unterschiedliche Sachverhalte bezeichnen.


Besitz und Eigentum

In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe "Besitz" und "Eigentum" teilweise nicht getrennt und auch wechselseitig für den gleichen Sachverhalt eingesetzt. Die Juristen unterscheiden jedoch strikt zwischen Eigentum und Besitz.

"Besitz kennzeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, ohne dass es darauf ankommt, ob der Besitzer ein Besitzrecht hat oder gar Eigentümer der Sache ist."[3]

"Eigentum ordnet einem Rechtssubjekt die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache zu."[3]

Wie kann man diesen Unterschied nun in allgemeinverständlicher Form darstellen? Nehmen wir ein Grundstück, zum Beispiel einen Acker zum Anpflanzen von Getreide oder Feldfrüchten. Nur diejenige Person, welche im Grundbuchamt zu diesem Grundstück eingetragen ist, ist auch Eigentümer des Grundstücks. Der Eigentümer kann nun auf dem Acker Gerste anbauen und im Herbst diese dann einer Brauerei zur weiteren Bearbeitung als Braugerste verkaufen. In diesem Fall nutzt der Eigentümer seinen Acker selbst und kann aus dem Anbau der Braugerste einen Gewinn erzielen. Zieht er von dem Verkaufspreis der Gerste die Kosten für das Pflügen und Vorbereiten des Ackers zum Säen, das Saatgut, den Einsatz der Erntemaschinen und seinen eigenen Arbeitsaufwand ab, so verbleibt ihm noch ein Restbetrag, sein Gewinn.

Nun kann er aber auch seinen Acker an einen Nachbarn verpachten und lässt diesen die ganze Arbeit verrichten. Auch die Frucht der Arbeit, die geerntete Braugerste, gehört nun dem Nachbarn. Mit der Verpachtung räumt er diesem das Nutzungsrecht an seinem Acker ein. Für die Pachtzeit ist nun der Nachbar der Besitzer des Ackers, keineswegs jedoch der Eigentümer. Das Eigentum bleibt bei der im Grundbuch eingetragenen Person.

Für die Überlassung des Ackers an seinen Nachbarn verlangt der Eigentümer einen gewissen Geldbetrag, die Pacht. Vom wirtschaftlichen Standpunkt des Nachbarn gesehen muss der erzielte Gewinn aus dem Verkauf der Braugerste so groß sein, das nach Abzug der Pacht immer noch ein Betrag übrigbleibt.

Auch an einer anderen Stelle im täglichen Leben begegnet uns der Begriff Eigentum sehr oft, in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Verkäufern. Hier steht in der Regel:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Die Ware selbst habe ich zwar bekommen und auch in Besitz genommen, das heißt ich benutze das gekaufte Fahrrad bereits, trotzdem bin ich noch nicht Eigentümer des Fahrrades. Eigentümer bin ich erst, wenn ich das Fahrrad auch komplett bezahlt habe.


Wirtschaften?

"Die Unfähigkeit der Ökonomen zur Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum hat sie an der Erkenntnis gehindert, dass nur in einer Eigentumsgesellschaft gewirtschaftet werden kann."[1](S.29)

Einzelnachweise

<references >

  1. 1,0 1,1 Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentumsökonomik. 3. Auflage. Metropolis, Marburg 2006, ISBN 3-89518-534-5.
  2. Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentum, Zins und Geld. 6. Auflage. Metropolis, Marburg 2009, ISBN 3-89518-734-6.
  3. 3,0 3,1 Eigentum und Besitz an Sachen – Sonstige dingliche Rechte, Prof. Dr. Martin Häublein, Sommersemester 2006, Jura Fu-Berlin