Untersuchung Zettelbanken: 11

Aus um-bruch
Version vom 5. Mai 2012, 17:13 Uhr von Mumken (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen



— 11 —


Studium der Geschichte der Banken sein gediegenes Urtheil
über sie schöpfte, (wenn wir gleich durch die neuere Zeit
welche er nicht erlebte, noch reicher an ausserordentlichen
Erfahrungen geworden sind als er), sagt in seiner Ab-
handlung, über die Banken 1. Abtheilung. §. 68.

„Eine Zettelbank ist eine sehr bedenkliche Sache für je-
„des Volk, das nicht entschiedene Vortheile in seiner
„Handelsbilanz für sich hat. Die Ueberhäufung des-
selben mit Zeichen des Werths hat eine gewisse Folge,
„welche die Einnahme des nutzbaren Eigenthums zwar
„auch, doch nicht so unmittelbar hat. Banknoten, wie
„Geld, geben dem, der sie besitzt, das unmittelbare
„Vermögen zu genießen, (la faculté de jouir.)

„Das Wohlleben nimmt nothwendig äusserst zu bei
„jeder Nation, wenn man ihr so viel mehr Zeichen des
„Werths in die Hände bringt, indem man entweder
„die Staatsschulden selbst in Banknoten bezahlt, oder
„durch übertriebene Darlehne auf liegende Gründe, auf
„Waaren, das nutzbare Eigenthum in Zeichen des Werthes
„verwandelt, und nach §. 50, das, was nur Geldes-
„werth war, in die Zirkulation bringt. Sind die Ge-
„genstände dieses Wohllebens alle oder mehrentheils in
„der Nation selbst, als ein Produkt von deren Fleiße,
„vorhanden, so wird die Zirkulation um so viel lebhaft
„ter. Sind sie aber dies nicht, so mache man es, wie
„man will; das Volk wird sie bei dem Ausländer suchen
„und finden. Weil nun die Banknoten nicht zu deren
„Bezahlung angewandt werden können, so wird, wenn
„nicht die Balanz in andern Zweigen der Handlung




Hinweise

<references >