Helmut Creutz: Versteckte Geldschöpfung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Kasten blass|''"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."''}} | {{Kasten blass|''"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."''}} | ||
− | Dieses fragwürdige Verhalten der Banken ist heute ganz aus dem Blickfeld verschwunden. Auch wenn sich die Deckung damals auf das Verhältnis zwischen hinterlegten Goldmünzen und Banknoten bzw. Sichtguthaben bezog, ist das heutige Verhältnis von Bargeld zu Sichtguthaben von der Sache her vergleichbar. Das Verhältnis beträgt heute jedoch etwa 1:90, dass heißt, bei der Bank bildet 1 € Bargeld die Deckung für 90 € Sichtguthaben.<ref>Konsolidierte Gesamtbilanz für alle deutschen Banken, Februar 2012 aus Schülerbuch "Geld und Geldpolitik", Ausgabe 2012. Täglich fällige Sichtguthaben 1.293,3 Mrd. €, Barreserve 65,2 Mrd. €, wobei in der Barreseve auch noch Zentralbank-Buchgeld enthalten ist.</ref> <ref>[http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Beihefte_1/2013/2013_02_bankenstatistik.pdf?__blob=publicationFile Bankenstatistik Februar 2013, Statistisches Beiheft 1 zum Monatsbericht] I. Banken (MFIs) in Deutschland, Seite 6 ff. Für Februar 2012, Kassenbestand 14,4 Mrd. €, Guthaben bei Zentralnotenbank 50,8 Mrd. €.</ref> Jedoch werden heute auch die Bank-Sichtguthaben bei der Zentralbank zur Barreserve gezählt, sodass sich bei | + | Dieses fragwürdige Verhalten der Banken ist heute ganz aus dem Blickfeld verschwunden. Auch wenn sich die Deckung damals auf das Verhältnis zwischen hinterlegten Goldmünzen und Banknoten bzw. Sichtguthaben bezog, ist das heutige Verhältnis von Bargeld zu Sichtguthaben von der Sache her vergleichbar. Das Verhältnis beträgt heute jedoch etwa 1:90, dass heißt, bei der Bank bildet 1 € Bargeld die Deckung für 90 € Sichtguthaben.<ref>Konsolidierte Gesamtbilanz für alle deutschen Banken, Februar 2012 aus Schülerbuch "Geld und Geldpolitik", Ausgabe 2012. Täglich fällige Sichtguthaben 1.293,3 Mrd. €, Barreserve 65,2 Mrd. €, wobei in der Barreseve auch noch Zentralbank-Buchgeld enthalten ist.</ref> <ref>[http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Beihefte_1/2013/2013_02_bankenstatistik.pdf?__blob=publicationFile Bankenstatistik Februar 2013, Statistisches Beiheft 1 zum Monatsbericht] I. Banken (MFIs) in Deutschland, Seite 6 ff. Für Februar 2012, Kassenbestand 14,4 Mrd. €, Guthaben bei Zentralnotenbank 50,8 Mrd. €.</ref> Jedoch werden heute auch die Bank-Sichtguthaben bei der Zentralbank zur Barreserve gezählt, sodass sich bei ihrer Berücksichtigung ein Verhältnis von 1:20 einstellt. |
Um die Vertrauenswürdigkeit dieser Mehrfachnutzung zu beurteilen, folgendes Beispiel mit ähnlichem Sachverhalt aus der heutigen Wirtschaftswelt. Ein Unternehmer möchte eine neue Produktionsmaschine kaufen und benötigt dazu noch Geld, welches er sich bei seiner Bank leiht. Als Pfand überträgt er ihr schriftlich das Eigentum an der neuen Maschine. Da die Kreditsumme jedoch immer noch nicht zum Kauf der Maschine reicht, geht er zu einer zweiten Bank und bittet um einen Kredit. Auch dieser Bank sichert er schriftlich das Eigentum an der neuen Maschine zu. Gleichermaßen verfährt er mit einer dritten Bank. Auch ohne genaue Kenntnis der Rechtslage würde man dieses Vorgehen als Betrug bezeichnen. Solange er jedoch seine Zins- und Tilgungszahlungen regelmäßig leistet, wird niemand auf diesen Betrug aufmerksam. Sind alle Schulden getilgt ist auch dieser Missbrauch der Eigentumsrechte nicht mehr sichtbar. Erst wenn er zahlungsunfähig wird, fällt der Schwindel auf. Ähnlich gehen die Banken bei der Geldschöpfung vor. Das Eigentumsrecht an dem vorhandenen Bargeld wird mehrfach verkauft. Eine gesetzliche Regelung, dass dies als Betrug zu ahnden sei, existiert jedoch offensichtlich nicht. | Um die Vertrauenswürdigkeit dieser Mehrfachnutzung zu beurteilen, folgendes Beispiel mit ähnlichem Sachverhalt aus der heutigen Wirtschaftswelt. Ein Unternehmer möchte eine neue Produktionsmaschine kaufen und benötigt dazu noch Geld, welches er sich bei seiner Bank leiht. Als Pfand überträgt er ihr schriftlich das Eigentum an der neuen Maschine. Da die Kreditsumme jedoch immer noch nicht zum Kauf der Maschine reicht, geht er zu einer zweiten Bank und bittet um einen Kredit. Auch dieser Bank sichert er schriftlich das Eigentum an der neuen Maschine zu. Gleichermaßen verfährt er mit einer dritten Bank. Auch ohne genaue Kenntnis der Rechtslage würde man dieses Vorgehen als Betrug bezeichnen. Solange er jedoch seine Zins- und Tilgungszahlungen regelmäßig leistet, wird niemand auf diesen Betrug aufmerksam. Sind alle Schulden getilgt ist auch dieser Missbrauch der Eigentumsrechte nicht mehr sichtbar. Erst wenn er zahlungsunfähig wird, fällt der Schwindel auf. Ähnlich gehen die Banken bei der Geldschöpfung vor. Das Eigentumsrecht an dem vorhandenen Bargeld wird mehrfach verkauft. Eine gesetzliche Regelung, dass dies als Betrug zu ahnden sei, existiert jedoch offensichtlich nicht. |
Version vom 28. Dezember 2013, 21:33 Uhr
Versteckte Buchgeldschöpfung
Zahlt ein Kunde Bargeld auf sein Konto ein, so wandert dieses Bargeld in den Tresor der Bank. Im Gegenzug erhält der Kunde den eingezahlten Betrag auf seinem Girokonto gutgeschrieben. Im Tresor der Bank würde sich mit der Zeit eine große Menge Bargeld ansammeln, welches zum Teil nie bewegt würde. Wie bereits in der Frühzeit der Bankgeschichte geschehen, hat noch jede Bank das eingelagerte Geld der Kunden für eigene Geschäfte verwendet. Damals handelte es sich um Goldmünzen, für die Zettel (Banknoten) ausgegeben oder Bankeinlagen gutgeschrieben wurden. Dies geschah jedoch nicht im Verhältnis 1:1 sondern es wurden mehr Berechtigungen (Zettel, Banknoten, Sichteinlagen) ausgestellt als Barvermögen vorhanden war. Die Bank von England startete 1694 mit einem Verhältnis von etwa 1:2. Noch im 19. Jahrhundert galt die Dritteldeckung, das heißt ein Verhältnis von 1:3, als seriös und wurde auch 1875 gesetzlich verankert. [1] Anfang des 20. Jahrhunderts stellte man die frühere Mehrfachnutzung des hinterlegten Geldes noch als Mißbrauch dar. [2].
"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."
Dieses fragwürdige Verhalten der Banken ist heute ganz aus dem Blickfeld verschwunden. Auch wenn sich die Deckung damals auf das Verhältnis zwischen hinterlegten Goldmünzen und Banknoten bzw. Sichtguthaben bezog, ist das heutige Verhältnis von Bargeld zu Sichtguthaben von der Sache her vergleichbar. Das Verhältnis beträgt heute jedoch etwa 1:90, dass heißt, bei der Bank bildet 1 € Bargeld die Deckung für 90 € Sichtguthaben.[3] [4] Jedoch werden heute auch die Bank-Sichtguthaben bei der Zentralbank zur Barreserve gezählt, sodass sich bei ihrer Berücksichtigung ein Verhältnis von 1:20 einstellt.
Um die Vertrauenswürdigkeit dieser Mehrfachnutzung zu beurteilen, folgendes Beispiel mit ähnlichem Sachverhalt aus der heutigen Wirtschaftswelt. Ein Unternehmer möchte eine neue Produktionsmaschine kaufen und benötigt dazu noch Geld, welches er sich bei seiner Bank leiht. Als Pfand überträgt er ihr schriftlich das Eigentum an der neuen Maschine. Da die Kreditsumme jedoch immer noch nicht zum Kauf der Maschine reicht, geht er zu einer zweiten Bank und bittet um einen Kredit. Auch dieser Bank sichert er schriftlich das Eigentum an der neuen Maschine zu. Gleichermaßen verfährt er mit einer dritten Bank. Auch ohne genaue Kenntnis der Rechtslage würde man dieses Vorgehen als Betrug bezeichnen. Solange er jedoch seine Zins- und Tilgungszahlungen regelmäßig leistet, wird niemand auf diesen Betrug aufmerksam. Sind alle Schulden getilgt ist auch dieser Missbrauch der Eigentumsrechte nicht mehr sichtbar. Erst wenn er zahlungsunfähig wird, fällt der Schwindel auf. Ähnlich gehen die Banken bei der Geldschöpfung vor. Das Eigentumsrecht an dem vorhandenen Bargeld wird mehrfach verkauft. Eine gesetzliche Regelung, dass dies als Betrug zu ahnden sei, existiert jedoch offensichtlich nicht.
Im Gegensatz zu dem Unternehmer, der für jeden Kredit Zinsen an die Bank zahlen muss, erhält die Bank bei jedem Verkauf von Berechtigungen ein Anrecht auf Zinszahlungen des Käufers.
Bodensatz
Die zuvor beschriebene mehrfache Verwendung des eingelagerten Bargeldes führte schließlich zur sogenannten Bodensatztheorie. Die Sichteinlagen der Bankkunden sind grundsätzlich jederzeit auf Anforderung an den Kunden auszuzahlen, daher stammt ja auch die "Einlage auf Sicht". Hierzu müsste die Bank somit jederzeit den vollen Betrag der Sichteinlagen im Tresor als Bargeld vorhalten. Wie zuvor erläutert verbleibt indes ein Großteil dieser Einlagen auf den Sichtkonten, sodass im Durchschnitt von einer erheblichen Summe nicht in Anspruch genommener Sichtguthaben ausgegangen werden kann. Diesen Anteil bezeichnet man als Bodensatz. Bei einem Bodensatz in Höhe von 3/4 der Sichteinlagen werden von 400 Mrd € Sichteinlagen maximal 100 Mrd € für den Zahlungsverkehr verwendet. Da 300 Mrd € Bodensatz nicht benötigt werden, kann auch der Bargeldbestand entsprechend verringert werden.
Schöpfung von Sichteinlagen
Durch den sich bildenden Bodensatz wird nicht alles eingelagerte Bargeld für den Geschäftsbetrieb benötigt. Das Beispiel Geldschöpfung der Girobanken zeigt die Möglichkeiten der Geldvermehrung. 100.000 Bankgulden (Sichtguthaben) sind durch 100.000 Münzgulden aus Gold im Tresor der Bank gedeckt. Werden nun 50.000 Münzgulden aus dem Tresor der Bank entfernt, besteht keine volle Deckung mehr. Jetzt müssten auch die Bankgulden um 50.000 verringert werden. Geschieht dies nicht, sind 50.000 Bankgulden ohne Deckung entstanden. Sie wurden "geschöpft".
Creutz beschreibt genau diesen Vorgang auf Seite 61 unter "Welche Folgen hat eine Zunahme der Guthabenübertragungen für die Banken?" Er sieht mehrere Vorteile bei steigendem bargeldlosem Zahlungsverkehr.
"Einmal können sie mit dem überflüssig werdenden Bargeld ihre zinspflichtigen Schulden bei der Notenbank und damit ihre Kosten reduzieren."
Da das Bargeld bei den Geschäftsbanken reduziert wird bei gleichbleibendem Guthabenstand, entsteht ungedecktes Sichtguthaben. Creutz weiter:
"Und zum vierten erhöhen sich mit den vergrößerten Sichtguthabenbeständen die Kreditgewährungsmöglichkeiten der Banken und damit ihre Einnahmen aus dem Zinsgeschäft."
"Obwohl sich durch die Benutzung von Sichtguthaben für den Einkommensbezieher keine Kaufkraftveränderung ergibt, ergibt sich also in der Gesamtwirtschaft ein zusätzliches Nachfragepotenzial über Kredite. Denn während die gehaltenen Geldscheine zwischen Erhalt und Weitergabe von keinem anderen genutzt werden können, kann die Bank die gehaltenen Sichtguthabenbestände zwischenzeitlich ausleihen. Das heißt, Sichtguthabenbestände werden effektiver genutzt als das Geld. Eine vergleichbare Nutzung beim Geld ergäbe sich, wenn jeder Halter eines Geldscheines diesen zwischen Einnahme und Ausgabe verleihen würde."
Die Zusammenhänge werden an Beispielen in der Tabelle mit 400 Mrd € Sichteinlagen nochmals verdeutlicht.
Fall | Vorgang | Bargeld in Mrd € | Sichteinlage in Mrd € |
---|---|---|---|
A | Einzahlung Bargeld, 400 Mrd € | 400 | 400 |
Rückzahlung an Zentralbank, 300 Mrd € | 100 | 400 | |
B | Einzahlung Bargeld, 100 Mrd € | 100 | 100 |
zusätzliche Kreditgewährung, 300 Mrd € | 100 | 400 | |
Endstand der Bilanz jeweils: | 100 | 400 |
Im Fall "A" zahlt die Bank "überflüssiges Bargeld" an die Zentralbank zurück und mindert damit ihre Zinskosten. Zusätzliche Kredite gewährt die Bank im Fall "B" und erhöht zugleich ihre Zinseinnahmen. Wesentlich bleibt, dass das ursprüngliche Verhältnis von Bargeld zu Sichteinlagen von 1:1 aufgegeben wurde zugunsten eines als ausreichend erachteten Verhältnisses von 1:4.
Als wichtige Erkenntnis kann man festhalten, dass in beiden Fällen 3/4 der Sichteinlagen keine Deckung mehr besitzen, sie wurden geschöpft.
Die Entstehung von ungedecktem Sichtguthaben wird allgemein als "Giralgeldschöpfung" bezeichnet.
Es zeigt sich auch, dass in der Bilanzposition "Sichteinlagen" nicht mehr erkennbar ist, ob diese aufgrund einer Bareinzahlung oder aber einer Kreditgewährung entstanden sind. Auch die Unterscheidung in Rückzahlung von "überflüssigem Bargeld" an die Zentralbank und zusätzliche Kreditgewährung, ist in den Bilanzzahlen nicht mehr sichtbar. Aufgrund des sich ergebenden Interpretationsspielraumes sind "Beweise" für oder gegen eine Giralgeldschöpfung, auf der Grundlage von Bilanzzahlen, sehr sorgfältig zu analysieren.
Weitere Details mit Bilanzausschnitten
Überflüssiges Bargeld (Fall A)
Noch ein Beispiel zur Verdeutlichung der Giralgeldschöpfung, unterstützt von aktuellen Zahlen aus dem Euro-Währungsgebiet. Die geschilderten Vorgänge haben in der Praxis so nie stattgefunden sondern sollen nur demonstrieren, wie sich die zusammengefasste Bankbilanz theoretisch aufgebaut haben könnte. Zentralbanken, Geschäftsbanken und auch die Nichtbanken werden jeweils als zusammengefasste Teilnehmergruppe angesehen. Aktionen innerhalb dieser Teilnehmergruppen bleiben unberücksichtigt.
Die Geschäftsbanken
ordern 5 Billionen € Bargeld und müssen dafür einen Kredit über 5 Billionen € bei den Zentralbanken aufnehmen. Die Nichtbanken nehmen Kredite in Höhe von 5 Billionen € bei den Geschäftsbanken auf und lassen sich diese Kredite bar auszahlen. Die Geldmenge M1 in der Wirtschaft besteht jetzt aus diesen 5 Billionen € Bargeld.
Die Nichtbanken stellen ihre Zahlungsgewohnheiten um und zahlen 4/5 ihrer Käufe mit Geschäftsbanken-Buchgeld, d. h. sie bringen 4 Billionen € Bargeld zu den Banken zurück. Daraufhin wird von den Geschäftsbanken das "überflüssige Bargeld", 4 Billionen €, an die Zentralbank zurückgezahlt. In der Grafik sind die Änderungen an den roten Zahlen erkennbar. Die Geschäftsbanken haben jetzt nur noch Kredite in Höhe von 1 Billion € von den Zentralbanken, aber 5 Billionen € Kredite an Kunden vergeben. Die Geldmenge M1 (1 Billion € Bargeld + 4 Billionen € Buchgeld der Geschäftsbanken) hat sich durch die Änderung der Zahlungsgewohnheiten ihrem Betrag nach nicht geändert sondern nur in ihrer Zusammensetzung.
In ähnlicher Höhe liegen die heutigen Zahlen der zusammengefassten (konsolidierten) Bankenbilanzen. Konsolidierte Gesamtbilanz für alle Banken im Euro-Währungsgebiet, Februar 2012 aus Schülerbuch "Geld und Geldpolitik", Ausgabe 2012. Täglich fällige Sichtguthaben 3.997 Mrd. €, Bargeld 848 Mrd. €, M1 = 4.845 Mrd. €.
H. Creutz betrachtet bei seinen Argumenten gegen die "Geldschöpfung der Geschäftsbanken" nur die Schnittstelle zwischen der Bankenwelt und den Nichtbanken. Da sich M1 nicht geändert hat und damit auch die Summe der kaufkraftfähigen Zahlungsmittel in der Wirtschaft nicht, kann es seinen Ausführungen nach auch zu keiner Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken gekommen sein. Die Frage: "Können Geschäftsbanken aus dem Nichts Giralgeld schöpfen?", kann jedoch nur beantwortet werden, wenn auch die Schnittstelle zwischen Geschäftsbanken und Zentralbanken mit einbezogen wird. Hatten die Geschäftsbanken anfangs noch 5 Billionen € Kredit bei der Zentralbank aufgenommen und im Gegenzug 5 Billionen € Kredit an die Nichtbanken vergeben, steht nach der Rückzahlung des "überflüssigen Bargelds" nur noch eine Million an Krediten bei der Zentralbank, den unveränderten 5 Billionen € Krediten an die Nichtbanken gegenüber. Der Merksatz der "orthodoxen Kredittheorie", "Eine Bank kann nicht mehr Kredit geben, als sie selbst erhalten hat", wurde ausgehebelt.
Die Rückzahlung von "überflüssigem Bargeld" erweist sich somit bei Betrachtung aller drei Akteure; Zentralbanken, Geschäftsbanken und Nichtbanken, als Schöpfung von Geschäftsbanken-Sichtguthaben aus dem Nichts.
Erhöhung der Kreditgewährungsmöglichkeit (Fall B)
Sichtguthaben können laut Creutz ausgeliehen werden. Hier zeigt sich ein Konflikt zwischen der Geldmengendefinition "M1" und der ansonsten von Creutz favorisierten "orthodoxen Kredittheorie". M1 ist definiert als Summe der umlaufenden Bargeldmenge, ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken, plus Sichtguthaben der Nichtbanken bei den Geschäftsbanken. Wenn jetzt "Sichtguthabenbestände" zwischenzeitlich ausgeliehen werden können, findet damit eine Erhöhung der Geldmenge M1 statt. Auch Creutz sieht den Effekt eines zusätzlichen Nachfragepotentials in der Gesamtwirtschaft, bezeichnet den Vorgang der zusätzlichen Ausleihung aber nur als Effektivitätssteigerung durch die Nutzung von Sichtguthaben. Die offensichtlich stattgefundene Giralgeldschöpfung sieht er jedoch nicht.
Joseph A. Schumpeter beschäftigt sich auch 1929 mit diesem Konflikt. Er nennt die, auf einer Bareinzahlung basierende Sichteinlage, ein "kompensiertes" Deposit. Es ist an die Stelle des Bargeldes getreten und hat dessen Verschwinden aus dem Wirtschaftskreislauf "kompemsiert". Wird ein Teil des eingenommene Bargeldes nun verliehen, leiht die Bank offensichtlich nur etwas aus, was ihr "anvertraut" wurde. Schumpeter sieht darin eine "optische Täuschung, die manchen Praktiker veranlaßt, die Guthabenschöpfung durch die Banken zu leugnen". Sowohl der Kunde der Bargeld eingezahlt hat wie auch der Kunde, der aufgrund des nicht benötigten Kassenbestandes ein zusätzliches Darlehen erhält, verfahren mit ihren Sichtguthaben so, als wenn sie bare Münze in ihrer Kasse hätten.
"Es ist ganz so, und es zeigt sich derselbe Effekt für den Abrechnungsprozeß, wie wenn der Betrag, der ausgeliehen wurde, nun auf einmal verdoppelt worden wäre. Nicht mehr als das ist gemeint, wenn gesagt wird, die Bank hätte das zusätzliche Guthaben durch den Akt der Kreditgewährung „geschaffen“. Ob diese Wendung dem Sachverhalt mehr oder weniger gerecht wird als andre, z. B. die Wendung, daß das vorhandene Geld nun besser „ausgenützt“ werde, können wir noch nicht beurteilen. Falsch kann sie, so interpretiert, nicht sein. Hingegen ist es falsch, den ursprünglichen Deponenten zum wahren Kreditgeber zu stempeln, es sei denn, daß er auf Investitionskonto deponierte. Denn Kreditgeben ist gerade das, was er nicht tun wollte, als er sich sein Scheckkonto eröffnen ließ." [5]
Kritik
Eine Schöpfung von zusätzlichen, kaufkraftwirksamen Zahlungsmitteln wird von Creutz beschrieben, jedoch nicht als Geldschöpfung erkannt. Er bezeichnet sie stattdessen als "Rückzahlung von überflüssigem Bargeld an die Zentralbank" oder aber als "Erhöhung der Kreditgewährungsmöglichkeiten der Banken" und damit eine "Effektivitätssteigerung in der Geldnutzung" (Seite 62). Die von ihm, seinem Werk zugrunde gelegte "orthodoxe Kredittheorie", wird mit Elementen der "modernen Kredittheorie" angereichert. Die dabei entstehenden Widersprüche werden nicht erwähnt und folglich auch nicht aufgelöst.
Einzelnachweis
<references >
- ↑ Die Obergrenze der Notenausgabe wurde durch die Vorschrift der Dritteldeckung der Noten durch Gold und Reichkassenscheine festgelegt. Bankgesetz vom 14. März 1875, § 44, Abs. 3 auf Wikisource
- ↑ Brockhaus' Konversationslexikon, Band 2, Banken, Seite 372
- ↑ Konsolidierte Gesamtbilanz für alle deutschen Banken, Februar 2012 aus Schülerbuch "Geld und Geldpolitik", Ausgabe 2012. Täglich fällige Sichtguthaben 1.293,3 Mrd. €, Barreserve 65,2 Mrd. €, wobei in der Barreseve auch noch Zentralbank-Buchgeld enthalten ist.
- ↑ Bankenstatistik Februar 2013, Statistisches Beiheft 1 zum Monatsbericht I. Banken (MFIs) in Deutschland, Seite 6 ff. Für Februar 2012, Kassenbestand 14,4 Mrd. €, Guthaben bei Zentralnotenbank 50,8 Mrd. €.
- ↑ Joseph A. Schumpeter: Das Wesen des Geldes. 1 Auflage. Vandenhoeck & Rupprecht, Göttingen 1970. (Seite 186 f.)