Eigentumsökonomik: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Weltbild der Eigentumswirtschaft nach H&S sieht jedoch das Eigentum als notwendige Grundlage eines jeglichen Wirtschaftens an. Geld kann nur in einer Eigentumsgesellschaft als Folge von belastbarem Eigentum entstehen. | Das Weltbild der Eigentumswirtschaft nach H&S sieht jedoch das Eigentum als notwendige Grundlage eines jeglichen Wirtschaftens an. Geld kann nur in einer Eigentumsgesellschaft als Folge von belastbarem Eigentum entstehen. | ||
− | Den Wirtschaftswissenschaftlern werfen sie vor, die Grundelemente des Wirtschaftens bis heute nicht verstanden zu haben. ''"Eine wissenschaftliche Lehre, die den Namen "ökonomische Theorie" verdienen würde, gibt es noch nicht."'' Mit ihrem Buch "Eigentum, Zins und Geld" versuchen sie, die Basis | + | Den Wirtschaftswissenschaftlern werfen sie vor, die Grundelemente des Wirtschaftens bis heute nicht verstanden zu haben. ''"Eine wissenschaftliche Lehre, die den Namen "ökonomische Theorie" verdienen würde, gibt es noch nicht."'' Mit ihrem Buch "Eigentum, Zins und Geld" versuchen sie, die Basis für eine solche Theorie zu schaffen. Wesentlich ist dabei zu verstehen, dass Eigentum und Besitz zwei unterschiedliche Sachverhalte bezeichnen. |
==Besitz und Eigentum== | ==Besitz und Eigentum== | ||
− | In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe "Besitz" und "Eigentum" teilweise nicht getrennt und auch wechselseitig für den gleichen Sachverhalt eingesetzt. | + | In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe "Besitz" und "Eigentum" teilweise nicht getrennt und auch wechselseitig für den gleichen Sachverhalt eingesetzt.<ref>[http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz Wikipedia: Besitz]</ref> |
Die Juristen unterscheiden jedoch strikt zwischen Eigentum und Besitz. | Die Juristen unterscheiden jedoch strikt zwischen Eigentum und Besitz. | ||
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Für die Überlassung des Ackers an seinen Nachbarn verlangt der Eigentümer einen gewissen Geldbetrag, die Pacht. Vom wirtschaftlichen Standpunkt des Nachbarn gesehen muss der erzielte Gewinn aus dem Verkauf der Braugerste so groß sein, das nach Abzug der Pacht immer noch ein Betrag übrigbleibt. | Für die Überlassung des Ackers an seinen Nachbarn verlangt der Eigentümer einen gewissen Geldbetrag, die Pacht. Vom wirtschaftlichen Standpunkt des Nachbarn gesehen muss der erzielte Gewinn aus dem Verkauf der Braugerste so groß sein, das nach Abzug der Pacht immer noch ein Betrag übrigbleibt. | ||
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− | + | Kaufe ich ein Fahrrad auf Rechnung, so nehme ich das Fahrrad sofort in Besitz, das heißt ich benutze es. Trotzdem bin ich noch nicht Eigentümer des Fahrrades. Eigentümer bin ich erst, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Ähnliches gilt auch bei Ratenverträgen, bei welchen die Ware gleich ausgeliefert wird, die Bezahlung aber erst später erfolgt. | |
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+ | Dieser weit gefasste Begriff beinhaltet somit sämtliche Tätigkeiten von der Erzeugung von Nahrungsmitteln bis zu deren Verteilung und Verbrauch. Auch die Erzeugung anderer Waren und Dienstleistungen bis zu deren Gebrauch oder Verbrauch ist Teil der Wirtschaft. Die vorgannte Sichtweise wird so in den Lehrbüchern der Volkswirtschaft wie auch in Wikipedia<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft Wikipedia: Wirtschaft]</ref> wiedergegeben. Stellt man sich nun die Frage, ob der Mensch für die Wirtschaft da sei oder aber die Wirtschaft für den Menschen, ist die Antwort eindeutig: | ||
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+ | Wir wirtschaften also nicht um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, auf dem Weltmarkt zu bestehen oder um Aktienkurse steigen zu lassen, sondern für den Menschen. Besonders wenn man unseren Politikern und Medien folgen soll, dass wir beispielsweise ''"das Vertrauen der Märkte zurückgewinnen müssen"'', entstehen daran Zweifel. | ||
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+ | erklären H&S auf Seite 26.<ref name = "EOE"></ref> Sie treffen hier Festlegungen von Begriffen, welche der umgangssprachlichen Auffassung widersprechen und deshalb einzeln näher untersucht werden müssen. | ||
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+ | Mit dieser Aussage wird die juristische Begriffsdefinition von Eigentum und Besitz auch für den gesamten Wirtschaftsbereich gefordert. Bedienen sich Autoren von Schriften oder Büchern zu Wirtschaftsthemen der umgangssprachlichen Bedeutung von "Besitz und Eigentum", so werden sie von H&S angegriffen. In der Umgangssprache versteht man zum Beispiel unter dem ''"Besitzer"'' eines Hauses den juristischen ''"Eigentümer"'' und erst unter dem Begriff ''"Mieter"'' verbirgt sich der juristische "Besitzer". Dass diese Begriffsverwirrung schon länger existiert, belegt bereits der Brockhaus in seiner 14. Auflage, von 1894-1896.<ref>[http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=122192&imageview=true Brockhaus 14. Auflage, 1894-1896: Besitz]</ref> | ||
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+ | ''"'''Besitz.''' In der Sprache des gemeinen Lebens<br/>'' | ||
+ | ''nennt man den Eigentümer auch Besitzer. Die<br/>'' | ||
+ | ''Rechtswissenschaft versteht unter B. etwas anderes;<br/>'' | ||
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+ | Aufrichtig wäre es von H&S gewesen zu versuchen, die ursprüngliche Absicht der jeweiligen Autoren bei der Verwendung dieser Begriffe zu ergründen und diese dann auch so darzustellen. Ihnen einfach Unfähigkeit vorzuwerfen ist leichtfertig und unfair. | ||
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+ | Das Vorhandensein von "Eigentum" wird von H&S auf sogenannte ''"Eigentumsgesellschaften"'' beschränkt. Die Menschheit kennt nicht nur eine, sondern drei gesellschaftliche Strukturen und zwar | ||
+ | #die Solidargesellschaft des Stammes, | ||
+ | #die Befehlsgesellschaft des Feudalismus und Realsozialismus | ||
+ | #die Eigentumsgesellschaft der Freien. | ||
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+ | Nur in der Eigentumsgesellschaft der Freien wird gewirtschaftet. Die beiden anderen Gesellschaftsstrukturen können nur vorhandene Ressourcen verteilen, jedoch nicht wirtschaften. Infolgedessen existiert auch Geld nur in der Eigentumsgesellschaft. Die Solidargesellschaft sowie der Feudalismus einschließlich des Sozialismus besitzen bestenfalls ein Warengutscheinsystem. | ||
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+ | Diese Aussagen sind sicher nicht selbsterklärend sondern bedürfen der Erläuterung. | ||
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+ | ====Entstehung der Eigentumsgesellschaft==== | ||
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==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references > | <references > |
Version vom 14. Juni 2012, 04:44 Uhr
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Literatur
"Eigentumsökonomik "lautet der Titel des von Gunnar Heinsohn / Otto Steiger 2006 im Metropolis- Verlag, Narburg herausgegebenen Buches. Vorwort: "Mit der "Eigentumsökonomik"[1] liegt jetzt eine verbesserte, präzisierte und pointierte Fassung von "Eigentum, Zins und Geld" [2] vor. Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich deshalb im Wesentlichen mit diesen zwei Büchern.
Tauschwirtschaft gegen Eigentumswirtschaft
Die Wirtschaftswissenschafterler der verschiedensten Richtungen sind alle in dem Irrglauben gefangen, dass "Tauschen" sei der Ursprung jeglichen Wirtschaftens, behaupten Heinsohn und Steiger (im folgenden H&S). Das aus dieser Sichtweise entstehende Weltbild bezeichnen H&S als "Tauschparadigma". Gegen die Tauschwirtschaft setzen sie ihr Weltbild der Eigentumswirtschaft.
Bereits Aristoteles (384 v. Chr. bis 322 v. Chr.) beschäftigte sich intensiv mit der Entstehung von Geld, sowie auch mit dessen Verwendung. Aristoteles bezeichnet "Geld" als erforderliches Tauschmittel, um den Austausch von Gütern in maßvoller Wirtschaftsweise zu gewährleisten. Für diesen Tauschverkehr bedarf es des Geldes, das die Funktion der Wertaufbewahrung, des Zahlungsmittels und des Maßstabes für den Wert von Gütern hat. Auch die Wirtschaftswissenschaftler der Neuzeit betrachten den Tausch mehrheitlich als Grundlage unseres Wirtschaftens.
Das Weltbild der Eigentumswirtschaft nach H&S sieht jedoch das Eigentum als notwendige Grundlage eines jeglichen Wirtschaftens an. Geld kann nur in einer Eigentumsgesellschaft als Folge von belastbarem Eigentum entstehen. Den Wirtschaftswissenschaftlern werfen sie vor, die Grundelemente des Wirtschaftens bis heute nicht verstanden zu haben. "Eine wissenschaftliche Lehre, die den Namen "ökonomische Theorie" verdienen würde, gibt es noch nicht." Mit ihrem Buch "Eigentum, Zins und Geld" versuchen sie, die Basis für eine solche Theorie zu schaffen. Wesentlich ist dabei zu verstehen, dass Eigentum und Besitz zwei unterschiedliche Sachverhalte bezeichnen.
Besitz und Eigentum
In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe "Besitz" und "Eigentum" teilweise nicht getrennt und auch wechselseitig für den gleichen Sachverhalt eingesetzt.[3] Die Juristen unterscheiden jedoch strikt zwischen Eigentum und Besitz.
"Besitz kennzeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, ohne dass es darauf ankommt, ob der Besitzer ein Besitzrecht hat oder gar Eigentümer der Sache ist."[4]
"Eigentum ordnet einem Rechtssubjekt die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache zu."[4]
Wie kann man diesen Unterschied nun in allgemeinverständlicher Form darstellen? Nehmen wir ein Grundstück, zum Beispiel einen Acker zum Anpflanzen von Getreide oder Feldfrüchten. Nur diejenige Person, welche im Grundbuchamt zu diesem Grundstück eingetragen ist, ist auch Eigentümer des Grundstücks. Der Eigentümer kann nun auf dem Acker Gerste anbauen und im Herbst diese dann einer Brauerei zur weiteren Bearbeitung als Braugerste verkaufen. In diesem Fall nutzt der Eigentümer seinen Acker selbst und kann aus dem Anbau der Braugerste einen Gewinn erzielen. Zieht er von dem Verkaufspreis der Gerste die Kosten für das Pflügen und Vorbereiten des Ackers zum Säen, das Saatgut, den Einsatz der Erntemaschinen und seinen eigenen Arbeitsaufwand ab, so verbleibt ihm noch ein Restbetrag, sein Gewinn.
Nun kann er aber auch seinen Acker an einen Nachbarn verpachten und lässt diesen die ganze Arbeit verrichten. Auch die Frucht der Arbeit, die geerntete Braugerste, gehört nun dem Nachbarn. Mit der Verpachtung räumt er diesem das Nutzungsrecht an seinem Acker ein. Für die Pachtzeit ist nun der Nachbar der Besitzer des Ackers, keineswegs jedoch der Eigentümer. Das Eigentum bleibt bei der im Grundbuch eingetragenen Person.
Für die Überlassung des Ackers an seinen Nachbarn verlangt der Eigentümer einen gewissen Geldbetrag, die Pacht. Vom wirtschaftlichen Standpunkt des Nachbarn gesehen muss der erzielte Gewinn aus dem Verkauf der Braugerste so groß sein, das nach Abzug der Pacht immer noch ein Betrag übrigbleibt.
Auch an einer anderen Stelle im täglichen Leben begegnet uns der Begriff Eigentum sehr oft, in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Firmen. Hier steht in der Regel:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Kaufe ich ein Fahrrad auf Rechnung, so nehme ich das Fahrrad sofort in Besitz, das heißt ich benutze es. Trotzdem bin ich noch nicht Eigentümer des Fahrrades. Eigentümer bin ich erst, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Ähnliches gilt auch bei Ratenverträgen, bei welchen die Ware gleich ausgeliefert wird, die Bezahlung aber erst später erfolgt.
Wirtschaft
Um zu leben benötigen wir in erster Linie
- etwas zu essen
- etwas zu trinken,
- Kleidung zum Schutz gegen die Kälte,
- ein Haus, welches uns Schutz vor Regen und Wind bietet.
Diese Grundbedürfnisse sind weitgehend universell und dürften für die meisten Menschen auf der Welt so zutreffen. Als weitere Gruppe von Bedürfnissen kann man sämtliche Mittel ansehen, die uns das Leben leichter gestalten und sodann noch die Gruppe der Dinge die wir einfach nur besitzen wollen, weil sie uns gefallen oder von denen wir glauben, dass sie zum Leben in unserer Gesellschaft gehören. Neben diesen "materiellen Bedürfnissen" existieren jedoch auch noch Bedürfnisse nach Anerkennung, Liebe, Erfolg, Geborgenheit und weitere, welche als "immaterielle Bedürfnisse" bezeichnet werden können.
Um unsere materiellen Bedürfnisse zu befriedigen wirtschaften wir.
Dieser weit gefasste Begriff beinhaltet somit sämtliche Tätigkeiten von der Erzeugung von Nahrungsmitteln bis zu deren Verteilung und Verbrauch. Auch die Erzeugung anderer Waren und Dienstleistungen bis zu deren Gebrauch oder Verbrauch ist Teil der Wirtschaft. Die vorgannte Sichtweise wird so in den Lehrbüchern der Volkswirtschaft wie auch in Wikipedia[5] wiedergegeben. Stellt man sich nun die Frage, ob der Mensch für die Wirtschaft da sei oder aber die Wirtschaft für den Menschen, ist die Antwort eindeutig:
Die Wirtschaft ist für den Menschen da.
Wir wirtschaften also nicht um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, auf dem Weltmarkt zu bestehen oder um Aktienkurse steigen zu lassen, sondern für den Menschen. Besonders wenn man unseren Politikern und Medien folgen soll, dass wir beispielsweise "das Vertrauen der Märkte zurückgewinnen müssen", entstehen daran Zweifel.
Eigentumsgesellschaft
"Die Unfähigkeit der Ökonomen zur Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum hat sie an der Erkenntnis gehindert, dass nur in einer Eigentumsgesellschaft gewirtschaftet werden kann."
erklären H&S auf Seite 26.[1] Sie treffen hier Festlegungen von Begriffen, welche der umgangssprachlichen Auffassung widersprechen und deshalb einzeln näher untersucht werden müssen.
"Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum"
Mit dieser Aussage wird die juristische Begriffsdefinition von Eigentum und Besitz auch für den gesamten Wirtschaftsbereich gefordert. Bedienen sich Autoren von Schriften oder Büchern zu Wirtschaftsthemen der umgangssprachlichen Bedeutung von "Besitz und Eigentum", so werden sie von H&S angegriffen. In der Umgangssprache versteht man zum Beispiel unter dem "Besitzer" eines Hauses den juristischen "Eigentümer" und erst unter dem Begriff "Mieter" verbirgt sich der juristische "Besitzer". Dass diese Begriffsverwirrung schon länger existiert, belegt bereits der Brockhaus in seiner 14. Auflage, von 1894-1896.[6]
"Besitz. In der Sprache des gemeinen Lebens
nennt man den Eigentümer auch Besitzer. Die
Rechtswissenschaft versteht unter B. etwas anderes;
sie unterscheidet zwischen .........."
Aufrichtig wäre es von H&S gewesen zu versuchen, die ursprüngliche Absicht der jeweiligen Autoren bei der Verwendung dieser Begriffe zu ergründen und diese dann auch so darzustellen. Ihnen einfach Unfähigkeit vorzuwerfen ist leichtfertig und unfair.
"Gesellschaftsformen"
Das Vorhandensein von "Eigentum" wird von H&S auf sogenannte "Eigentumsgesellschaften" beschränkt. Die Menschheit kennt nicht nur eine, sondern drei gesellschaftliche Strukturen und zwar
- die Solidargesellschaft des Stammes,
- die Befehlsgesellschaft des Feudalismus und Realsozialismus
- die Eigentumsgesellschaft der Freien.
Nur in der Eigentumsgesellschaft der Freien wird gewirtschaftet. Die beiden anderen Gesellschaftsstrukturen können nur vorhandene Ressourcen verteilen, jedoch nicht wirtschaften. Infolgedessen existiert auch Geld nur in der Eigentumsgesellschaft. Die Solidargesellschaft sowie der Feudalismus einschließlich des Sozialismus besitzen bestenfalls ein Warengutscheinsystem.
Diese Aussagen sind sicher nicht selbsterklärend sondern bedürfen der Erläuterung.
Entstehung der Eigentumsgesellschaft
Einzelnachweise
<references >
- ↑ 1,0 1,1 Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentumsökonomik. 3. Auflage. Metropolis, Marburg 2006, ISBN 3-89518-534-5.
- ↑ Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentum, Zins und Geld. 6. Auflage. Metropolis, Marburg 2009, ISBN 3-89518-734-6.
- ↑ Wikipedia: Besitz
- ↑ 4,0 4,1 Eigentum und Besitz an Sachen – Sonstige dingliche Rechte, Prof. Dr. Martin Häublein, Sommersemester 2006, Jura Fu-Berlin
- ↑ Wikipedia: Wirtschaft
- ↑ Brockhaus 14. Auflage, 1894-1896: Besitz