Das Geldrätsel: Goldene Bankregel: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Vorlage:Anmerkungen|„''Der Credit, welchen eine Bank geben kann, ohne Gefahr zu laufen, ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können, muß nicht nur im Betrage, sondern auch in der Qualität dem Credite entsprechen, welchen sie genießt.''<br/>
 
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''[…] Die Bank kann, wenn sie auf drei Monate Gelder deponiert erhält, ohne
 
''[…] Die Bank kann, wenn sie auf drei Monate Gelder deponiert erhält, ohne

Aktuelle Version vom 2. April 2019, 23:03 Uhr


Otto Hübner

Otto Hübner stellte 1854 in Seinem Buch, "Die Banken" [1]. "fest, dass viele Banken zahlungsunfähig werden, da sie bei Kreditvergaben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgehen. Er stellte deshalb einige Verfahrensregeln zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit von Banken auf, welche später als die "Goldene Bankregel" in die Literatur eingingen.

Der Credit, welchen eine Bank geben kann, ohne Gefahr zu laufen, ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können, muß nicht nur im Betrage, sondern auch in der Qualität dem Credite entsprechen, welchen sie genießt.
[…] Die Bank kann, wenn sie auf drei Monate Gelder deponiert erhält, ohne Gefahr dieselben nicht auf sechs Monate ausborgen.“(Seite 28 ff)

Diese Finanzierungsregel wurde zwar für Banken aufgestellt, hat aber auch einen festen Platz in der Betriebswirtschaftslehre bei den Forderungen nach gesunden Unternehmensfinanzierungen gefunden. Sie wird dort als "goldenen Bilanzregel" behandelt. Danach sollen langfristige Vermögen auch langfristig finanziert sein und nicht durch eine Folge kurzfristiger Kreditaufnahmen. Im Bankengeschäft gilt diese Forderung zwar auch grundsätzlich, es wurden jedoch aufgrund der besonderen Verhältnisse der abzuwickelnden Geschäfte mehrere Lösungen zur teilweisen Umgehung dieser Einschränkungen gefunden, welche in den folgenden Artikeln Bodensatztheorie und Shiftability-Theorie beschrieben werden. Diese Theorien bilden mit Einschluß der "Goldenen Bankregel" die Grundlage für das heutige Kreditwesengesetz und die darin verankerte "Liquiditätsverordnung".

Fristentkongruenz

Der Begriff "Fristenkongruenz" kann auf die "Goldene Bankregel" zurückgeführt werden. Sie besagt, dass langfristig verliehenes Geld auch durch langfristig angelegte Sparguthaben finanziert sein muss. Kurzfristig verliehenes Geld kann entsprechend durch kurzfristig angelegte Sparguthaben finanziert werden.

„Wie Kaffe und Zucker verschiedene Waaren, so sind es auch stets kündbare, ein- oder mehrmonatliche Credite; man kann nicht den langen Credit geben, wenn man nur den kurzen empfangen hat, ohne Gefahr zu laufen, den letzteren nicht zurückgeben zu können. Das ist die Thatsache, deren Nichtachtung die einfache Ursache des Untergangs alter Banken war und die der meisten neuen sein wird. Sie verschafften sich gegen Noten und Depositenscheine, oder in laufender Rechnung, große Summen, welche jederzeit zurückgefordert werden konnten, und discontierten dagegen Wechsel, welche Monate zu laufen hatten, ja sie liehen den auf tägliche Kündigung empfangenen Kredit, auf lange unkündbare Termine, zuweilen auf Jahre hinaus, den industriellen Grundbesitzern oder Regierungen. Sie rechneten dabei darauf, daß die kurzen Credite, welche ihnen gewährt wurden, stets prolongiert werden würden, sie handelten und handeln heute noch, trotz allem Nimbus von Solidität, mit welchem sie sich umgeben, genau wie ein Spekulant, welcher in blanco verkauft, indem er das ihm zum Aufbewahren anvertraute Lager veräußert, in der Meinung, es jederzeit ersetzen zu können, wenn die Rückgabe gefordert wird."

Hierzu nochmals das Beispiel aus "Das Liquiditätsproblem". Die Bank erteilt einen Kredit über 3 Jahre in Höhe von 5 Millionen Gulden und hat als Refinanzierungsmaßnahme einen Kredit in dieser Höhe und mit gleicher Laufzeit bei Kunden aufgenommen. Die Bank arbeitet fristenkongruent. Zahlungsprobleme aufgrund unterschiedlicher Laufzeiten können bei ihr nicht entstehen.

Fristentransformation

Im letzten Abschnitt warnt Hübner vor der "Fristentransformation." Langfristige Darlehen sollen nicht mit kurzfristig aufgenommenen Spareinlagen finanziert werden. Die zuvor beschriebene Problematik wurde nach Hübners Meinung von den damaligen Banken erst gar nicht wahrgenommen, d. h. der Liquiditätsgedanke spielte bei der Kreditvergabe keine Rolle.

Das Wort "Fristentransformation" lässt vermuten, dass es sich dabei um einen seriös ablaufenden Umwandlungsprozess handelt, zumindest wenn man von der Bedeutung der Transformation in der Physik oder Mathematik ausgeht. Bei der "Fristentransformation" im Bankwesen wäre jedoch der Ausdruck "Fristenspekulation", wie ihn auch Hübner beschreibt, eher zutreffend.

Anton leiht sich z. B. bei der Kreditbank 100.000 € und vereinbart mit dieser, dass er den gesamten Darlehensbetrag nach 10 Jahren zurückzahlt. An Zinsen zahlt er 5 %. Da Anton die 100.000 € an den Kunden einer anderen Bank überweist, muss sich die Kreditbank refinanzieren. Fristenkongruent würde sie dies mit einem einem Kredit über 100.000 € und ebenfalls einer Laufzeit von 10 Jahren vornehmen. Während sie jedoch für den 10-Jahreskredit selbst 3,5 % Zinsen zahlen muss, kann sie einen Jahreskredit in dieser Höhe bereits für 2 % erhalten. Sie nimmt also diesen Jahreskredit auf und spekuliert darauf, in den folgenden Jahren ebenfalls Anschlusskredite zu etwa 2 % zu erhalten.

Die Bank hat somit etwas verkauft, was sie selbst noch nicht besitzt. Das ist das Geheimnis der Fristentransformation.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass sie keine Nachfolgekredite zu diesem günstigen Zinssatz mehr findet und deshalb höhere Zinsaufwendungen hat. Ziehen die Zinsen allgemein wieder an, kann der Kredit an Anton auch sehr schnell zu einem Minusgeschäft werden. Aus der Zinsmarge, dem Unterschied zwischen Antons Kreditzinsen und dem Refinanzierungszinssatz, müssen ja auch die Kosten der Bank für Personal, Miete usw. anteilsmäßig abgedeckt werden.

Allgemein gehen die Banken heute jedoch dieses Risiko ein, da sie der Ansicht sind, dass sie ohne Fristentransformation nicht rentabel arbeiten können. Auch verlangen die Kreditnehmer der Bank zumeist langfristig festgelegte Kredite, während die Kreditgeber der Bank eher zu kurzfristigen Geldanlagen neigen. Um diese unterschiedlichen Ansprüche auszugleichen, ist die Fristentransformation das geeignete Werkzeug. Es wird etwas verkauft, was die Bank für die Folgezeit erst noch einkaufen muss. Wie in den nachfolgenden Kapiteln "Bodensatztheorie" und "Shiftability Theorioe" noch gezeigt wird, sprechen jedoch auch handfeste Erfahrungswerte der Banken für eine Auflockerung der von Hübner geforderten Fristenkonqruenz.

Geldschöpfung

"Sie warteten auch gar nicht ab, bis jemand ihnen Credit anbot, sondern sie liehen ihre Noten aus in der Voraussetzung, ihr Credit werde verhindern, daß das Geld für die Noten verlangt würde. Man gab dadurch sogar das Mittel auf zu erfahren, ob das baare Geld überhaupt in der Nähe sei, welches möglicherweise von der Bank gefordert werden könnte."

Eine Beschreibung der "Geldschöpfung aus dem Nichts"? Da keine Einlagen vorhanden waren und trotzdem Noten verliehen wurden, handelte es sich hier nicht mehr um eine Kreditvermittlung sondern um eine Kreditschöpfung, verbunden mit einer Geldschöpfung. Die Formulierung "ob das baare Geld überhaupt in der Nähe sei" kann als Ausdruck für das Vorhandensein von Bargeld in der Bank angesehen werden. Jedoch auch mit schnell in Bargeld tauschbarer Aktiva besitzt die Bank Mittel, welche sie in die Lage versetzt, innerhalb kurzer Zeit auf die Auszahlungsansprüche ihrer Kunden zu reagieren. Das Bargeld wäre dann "in der Nähe". Dies wäre zum Beispiel bei Aktien der Fall. Eigentumstitel von Grundstücken benötigen hingegen einige Monate, bevor sie in "baares Geld" umgesetzt werden können.


Siehe auch:

Dialog-information on.svg Otto Hübner Ergänzende Texte

Einzelnachweise

<references >

  1. Otto Hübner: Die Banken. Leipzig 1854. Google Books