Das Geldrätsel: Funktion: Eigengeschäfte der Banken: Unterschied zwischen den Versionen
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Solange die Monetabank als reiner Dienstleistungsbetrieb tätig war, waren auch die eingelagerten Münzen relativ sicher. Relativ deshalb, da auch ein Einbruch in das gut abgesicherte und bewachte Bankgebäude nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls war jedoch gering.<br/> | Solange die Monetabank als reiner Dienstleistungsbetrieb tätig war, waren auch die eingelagerten Münzen relativ sicher. Relativ deshalb, da auch ein Einbruch in das gut abgesicherte und bewachte Bankgebäude nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls war jedoch gering.<br/> | ||
− | Eine wesentlich höhere Gefahr entstand jedoch, sobald die Bank eigene Geschäfte betrieb und auch mit dem Verleihen von Geld begann. Da der Eigentümer der Bank in der Regel kein Habenichts war, sondern eher ein gut betuchter Geschäftsmann, führte er neben dem Dienstleistungsbetrieb "Girobank" noch Geschäfte auf eigene Rechnung aus. Er war im Warenhandel tätig und verlieh auch Geld gegen Zinsen. Auch wenn zu dieser Zeit ein Zinsverbot bestand, existierten vielfältige Möglichkeiten dieses zu umgehen. Der Effekt blieb der gleiche; | + | Eine wesentlich höhere Gefahr entstand jedoch, sobald die Bank eigene Geschäfte betrieb und auch mit dem Verleihen von Geld begann. Da der Eigentümer der Bank in der Regel kein Habenichts war, sondern eher ein gut betuchter Geschäftsmann, führte er neben dem Dienstleistungsbetrieb "Girobank" noch Geschäfte auf eigene Rechnung aus. Er war im Warenhandel tätig und verlieh auch Geld gegen Zinsen. Auch wenn zu dieser Zeit ein Zinsverbot bestand, existierten vielfältige Möglichkeiten dieses zu umgehen. Der Effekt blieb der gleiche; das ausgeliehene Geld kam mit einem Zuschlag zurück. <br/><br/> |
− | Kaum ein Bankbesitzer konnte jedoch akzeptieren, dass in seinen Gewölben | + | Kaum ein Bankbesitzer konnte jedoch akzeptieren, dass in seinen Gewölben große Mengen Münzen lagerten, ohne genutzt zu werden. |
− | Dies | + | Dies um so mehr, als sich zeigte, dass der bei weitem überwiegende Teil der Münzen nie bewegt wurde. Es wurde nämlich von den Kunden immer nur ein Teil der Münzen gleichzeitig als Auszahlung verlangt sowie wieder neue eingezahlt.<br/><br/> |
In dieser Situation hatte der Bankbesitzer zwei Möglichkeiten.<br/><br/> | In dieser Situation hatte der Bankbesitzer zwei Möglichkeiten.<br/><br/> | ||
− | Er entnahm 50.000 Gulden von den eingelagerten 100.000 Gulden und setzte sie ohne Wissen seiner Kunden für eigene Geschäfte ein. Von den Kunden wird dies keiner merken, da nicht sämtliche Kunden auf einmal kommen um ihr gesamtes Bargeld abzuheben. Diese unerlaubte Entnahme des hinterlegten Bargeldes wird in der älteren Literatur auch eindeutig als illegal beschrieben (Brockhaus; Banken, 1896).<br/> ''"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."'' | + | Er entnahm 50.000 Gulden von den eingelagerten 100.000 Gulden und setzte sie ohne Wissen seiner Kunden für eigene Geschäfte ein. Von den Kunden wird dies keiner merken, da nicht sämtliche Kunden auf einmal kommen um ihr gesamtes Bargeld abzuheben. Diese unerlaubte Entnahme des hinterlegten Bargeldes wird in der älteren Literatur auch eindeutig als illegal beschrieben (Brockhaus; Banken, 1896) |
− | Wie bereits zuvor angedeutet bestand jedoch auch die Möglichkeit einer "''geordneten und erlaubten Verwendung''". | + | <ref>[http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=121686 ''Brockhaus' Konversationslexikon'', Band 2, Banken, Seite 372]</ref>.<br/> |
+ | {{Kasten blass|''"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."''}} | ||
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+ | Wie bereits zuvor angedeutet bestand jedoch auch die Möglichkeit einer "''geordneten und erlaubten Verwendung''". Ihren Kunden teilte die Monetabank mit, dass sie künftig kein Entgelt mehr für die Dienstleistung "Führung des Kontenblattes und Verwahrung des Bargeldes" zahlen müssten, wenn diese zustimmten, dass die Monetabank mit dem eingelagerten Bargeld auch selbst Geschäfte tätigen dürfte. Man sei zusätzlich bereit, sogar Zinsen auf das eingelagerte Geld zu zahlen. Da die Bank ja bekannterweise sehr seriös arbeite, das eingesetzte Geld sehr umsichtig einsetze und insgesamt großes Vertrauen genieße, würde sich für den Kunden in Bezug auf die Sicherheit seines Geldes nichts ändern.<br/> | ||
Die Kunden stimmten zu, da ja Gebühren wegfielen und sogar noch ein Gewinn mit dem eingelagerten Geld erzielt werden konnte.<br/><br/> | Die Kunden stimmten zu, da ja Gebühren wegfielen und sogar noch ein Gewinn mit dem eingelagerten Geld erzielt werden konnte.<br/><br/> | ||
− | Auch wenn dies bei einer Kontoeröffnung heutezutage niemandem mehr transparent dargestellt wird, so willigt man mit der Eröffnung eines Girokontos ein, dass die Bank das eingezahlte Geld für eigene Geschäfte verwenden darf. Dies ist so selbstverständlich geworden, dass es keiner besonderen Erwähnung bedarf. | + | Auch wenn dies bei einer Kontoeröffnung heutezutage niemandem mehr transparent dargestellt wird, so willigt man mit der Eröffnung eines Girokontos ein, dass die Bank das eingezahlte Geld für eigene Geschäfte verwenden darf. Dies ist so selbstverständlich geworden, dass es von Seite der Banken keiner besonderen Erwähnung bedarf. |
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+ | Gemäß dem Hinweis im Brockhaus wurde es Ende des 18. Jahrhunderts noch eindeutig als Missbrauch angesehen, wenn eine Bank die Einlagen der Kunden für eigene Zwecke benutzte. Jede Bank setzt heute die Kreditgewährung, basierend auf Kundeneinlagen, als Grundlage ihrer Tätigkeit voraus. Es handelt sich bei den Kundeneinlagen um den Teil der Sichteinlagen, der aufgrund von Bargeldeinzahlungen zustande kommt. Ein Unrechtsbewusstsein der Banken bei diesem Vorgehen ist nicht mehr vorhanden. Auch in der Fachliteratur sucht man einen Hinweis auf diese "verdeckte Bankenfinazierung" in Form einer [[Martin Scheytt: Kreditvermittlungs-Theorie# Versteckte Buchgeldschöpfung|versteckten Buchgeldschöpfung]] vergebens. | ||
==Geldmenge des Staates== | ==Geldmenge des Staates== |
Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 05:35 Uhr
Eigengeschäfte der Bank
Solange die Monetabank als reiner Dienstleistungsbetrieb tätig war, waren auch die eingelagerten Münzen relativ sicher. Relativ deshalb, da auch ein Einbruch in das gut abgesicherte und bewachte Bankgebäude nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls war jedoch gering.
Eine wesentlich höhere Gefahr entstand jedoch, sobald die Bank eigene Geschäfte betrieb und auch mit dem Verleihen von Geld begann. Da der Eigentümer der Bank in der Regel kein Habenichts war, sondern eher ein gut betuchter Geschäftsmann, führte er neben dem Dienstleistungsbetrieb "Girobank" noch Geschäfte auf eigene Rechnung aus. Er war im Warenhandel tätig und verlieh auch Geld gegen Zinsen. Auch wenn zu dieser Zeit ein Zinsverbot bestand, existierten vielfältige Möglichkeiten dieses zu umgehen. Der Effekt blieb der gleiche; das ausgeliehene Geld kam mit einem Zuschlag zurück.
Kaum ein Bankbesitzer konnte jedoch akzeptieren, dass in seinen Gewölben große Mengen Münzen lagerten, ohne genutzt zu werden.
Dies um so mehr, als sich zeigte, dass der bei weitem überwiegende Teil der Münzen nie bewegt wurde. Es wurde nämlich von den Kunden immer nur ein Teil der Münzen gleichzeitig als Auszahlung verlangt sowie wieder neue eingezahlt.
In dieser Situation hatte der Bankbesitzer zwei Möglichkeiten.
Er entnahm 50.000 Gulden von den eingelagerten 100.000 Gulden und setzte sie ohne Wissen seiner Kunden für eigene Geschäfte ein. Von den Kunden wird dies keiner merken, da nicht sämtliche Kunden auf einmal kommen um ihr gesamtes Bargeld abzuheben. Diese unerlaubte Entnahme des hinterlegten Bargeldes wird in der älteren Literatur auch eindeutig als illegal beschrieben (Brockhaus; Banken, 1896)
[1].
"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."
Wie bereits zuvor angedeutet bestand jedoch auch die Möglichkeit einer "geordneten und erlaubten Verwendung". Ihren Kunden teilte die Monetabank mit, dass sie künftig kein Entgelt mehr für die Dienstleistung "Führung des Kontenblattes und Verwahrung des Bargeldes" zahlen müssten, wenn diese zustimmten, dass die Monetabank mit dem eingelagerten Bargeld auch selbst Geschäfte tätigen dürfte. Man sei zusätzlich bereit, sogar Zinsen auf das eingelagerte Geld zu zahlen. Da die Bank ja bekannterweise sehr seriös arbeite, das eingesetzte Geld sehr umsichtig einsetze und insgesamt großes Vertrauen genieße, würde sich für den Kunden in Bezug auf die Sicherheit seines Geldes nichts ändern.
Die Kunden stimmten zu, da ja Gebühren wegfielen und sogar noch ein Gewinn mit dem eingelagerten Geld erzielt werden konnte.
Auch wenn dies bei einer Kontoeröffnung heutezutage niemandem mehr transparent dargestellt wird, so willigt man mit der Eröffnung eines Girokontos ein, dass die Bank das eingezahlte Geld für eigene Geschäfte verwenden darf. Dies ist so selbstverständlich geworden, dass es von Seite der Banken keiner besonderen Erwähnung bedarf.
Gemäß dem Hinweis im Brockhaus wurde es Ende des 18. Jahrhunderts noch eindeutig als Missbrauch angesehen, wenn eine Bank die Einlagen der Kunden für eigene Zwecke benutzte. Jede Bank setzt heute die Kreditgewährung, basierend auf Kundeneinlagen, als Grundlage ihrer Tätigkeit voraus. Es handelt sich bei den Kundeneinlagen um den Teil der Sichteinlagen, der aufgrund von Bargeldeinzahlungen zustande kommt. Ein Unrechtsbewusstsein der Banken bei diesem Vorgehen ist nicht mehr vorhanden. Auch in der Fachliteratur sucht man einen Hinweis auf diese "verdeckte Bankenfinazierung" in Form einer versteckten Buchgeldschöpfung vergebens.
Geldmenge des Staates
Hat sich durch die Aktivitäten der
Monetabank etwas an der Geldmenge des Staates geändert?
Nehmen wir an, dass im Staat insgesamt eine Geldmenge von 500.000 Gulden, bestehend aus Goldmünzen, vorhanden ist. Die Monetabank wirbt nun Kunden ein und veranlasst diese, 100.000 Gulden in der Bank einzulagern. Diese Münzen werden somit der umlaufenden Geldmenge im Staat entzogen. Im Gegenzug werden jedoch 100.000 Gulden an Giralgeld geschaffen. Zur Unterscheidung von den tatsächlich existierenden Gulden aus Gold nennen wir diese Bankgulden. Sie bestehen nur im Kontenbuch der Monetabank.
Im Wirtschaftskreislauf des Staates befinden sich also nun 400.000 Gulden zuzüglich der 100.000 Bankgulden. Da mit diesen Bankgulden ebenfalls wie mit "echten" Gulden Geschäfte getätigt werden, also Waren gekauf und verkauft werden, hat sich an der sogenannten "umlaufenden" Geldmenge im Staate nichts geändert. Dies aber nur, wenn die 100.000 Gulden in der Monetabank auch wirklich dort deponiert bleiben.
Geldschöpfung der Girobanken
Welche Auswirkungen hat aber die Entnahme von 50.000 Gulden Münzgeld aus
dem, bei der Monetabank eingelagerten, Münzschatz?
Herkunft | Betrag |
---|---|
Münzgeldmenge des Staates | 400.000 Gulden |
Giralgeld der Monetabank | 100.000 Gulden |
Zwischensumme vor der Geldschöpfung | 500.000 Gulden |
Geldschöpfung, zusätzliches Münzgeld wird durch die Monetabank wieder eingeschleust. | 50.000 Gulden |
Summe der umlaufenden Geldmenge nach der Geldschöpfung | 550.000 Gulden |
Im Gegensatz zu der Beschreibung im letzten Abschnitt wird durch die Entnahme von Geld aus dem deponierten Münzschatz der Monetabank, die umlaufende Geldmenge verändert. 50.000 Gulden wurden von dem deponierten Geld entnommen und wieder in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Die gesamte umlaufende Geldmenge setzt sich nun wie in der obigen Tabelle dargestellt zusammen.
Durch das Einschleusen der 50.000 Gulden hat sich also die umlaufende Geldmenge vermehrt. Es ist Geld entstanden. Woraus ist dieses Geld entstanden? Es ist aus dem "Nichts" entstanden.
Als nächstes stellt sich die Frage; wodurch ist dieses zusätzliche Geld denn gedeckt? Im Staat existieren 500.000 Gulden in Form von Goldmünzen. Es sind aber 550.000 Gulden in Umlauf. Also existieren 50.000 Gulden ohne Deckung. Es sind dies die 50.000 Bankgulden, für welche kein entsprechender Münzwert mehr hinterlegt ist. Genau genommen ist mit dem Inverkehrbringen von Münzen aus dem deponierten Bankschatz die Deckung der Bankgulden vermindert worden. Würde bekannt werden, dass die 100.000 Bankgulden nur mit 50.000 echten Gulden gedeckt sind, wäre dass Vertrauen in die Bankgulden dahin.
Noch unauffälliger lässt sich das Geld vermehren, wenn die Monetabank einfach mehr Bankgulden in den Büchern erzeugt, als an Münzen tatsächlich eingelagert sind. Der Besitzer der Monetabank entnimmt in diesem Fall nicht 50.000 Gulden aus dem deponierten Münzschatz sondern schreibt sich auf seinem Kontenblatt einen Wert von 50.000 Gulden gut. Niemand außer ihm weiß davon, dass für diesen Betrag kein Bargeld hinterlegt ist. Der Bankbesitzer kann mit diesem, aus dem "Nichts" geschaffenen Bankgeld, auch Giralgeld genannt, Geschäfte tätigen oder es an andere Kunden ausleihen. Ihm ist aber bewusst, dass zum Tage X, wenn alle Bankkunden ihr Bargeld zurückhaben wollen, 50.000 Münzgulden fehlen. Die Erzeugung von dem ungedeckten Giralgeld wird jedoch niemandem auffallen, da der Tag X vom Bankbesitzer nicht eingeplant wurde und solange er das Vertrauen seiner Kunden besitzt, auch tatsächlich nicht eintreten wird.
Einzelnachweise
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