Georg Friedrich Knapp: Unterschied zwischen den Versionen

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Georg Friedrich Knapp <ref> [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Friedrich_Knapp Georg Friedrich Knapp‎ ] Wikipedia, Abruf 15.03.2016 </ref> (geb. 1842, gest. 1926, Professor der Nationalökonomie)
 
Georg Friedrich Knapp <ref> [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Friedrich_Knapp Georg Friedrich Knapp‎ ] Wikipedia, Abruf 15.03.2016 </ref> (geb. 1842, gest. 1926, Professor der Nationalökonomie)
  
==Staatliche Theorie des Geldes==
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Sein Werk kann jedoch nur verstanden werden, wenn man die Geldverfassung zur Zeit der Entstehung seines Buches berücksichtigt und auch das Umfeld seiner Zitate näher untersucht.
 
Sein Werk kann jedoch nur verstanden werden, wenn man die Geldverfassung zur Zeit der Entstehung seines Buches berücksichtigt und auch das Umfeld seiner Zitate näher untersucht.
  
==Das Geldsystem um 1900==
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====Das Geldsystem um 1900====
 
In der Neuzeit, bis etwa zum 18./19. Jahrhundert, diente in den europäischen Staaten überwiegend Silber als Währungsmetall, d. h. in den meisten Ländern wurden Silbermünzen zur Zahlung verwendet. Hieran erinnern noch der Taler und das englische Pfund Sterling. Abgelöst wurden die Silbermünzen durch Goldmünzen. Zeitweise waren denn auch beide Währungen gleichzeitig anzutreffen. Entsprechend wurde dieses Systeme als Bimetallismus bezeichnet. Anfang des 20. Jahrhunderts herrschte in Deutschland der Goldstandard. Hierbei bestand die Währung aus Goldmünzen oder aus Banknoten, die einen Anspruch auf Gold darstellten und in Gold eingetauscht werden konnten. Beim Goldstandard war in der Regel jedoch nicht jede Banknote, welche einen Anspruch auf Gold darstellte, durch eine entsprechende Goldmenge gedeckt. Nach dem Bankengesetz des Deutschen Reiches von 1875 Paragraf 17<ref>[https://de.wikisource.org/wiki/Bankgesetz#§.17. Bankgesetz des Deutschen Reiches von 1875, §17]Wikisource, Abruf 15.03.2016 </ref> galt die Dritteldeckung, d.h. die Reichsbank war verpflichtet, mindestens ein Drittel ihrer in Umlauf befindlichen Banknoten in Gold oder Reichs-Kassenscheinen vorzuhalten. Bei der Reichsbank handelte es sich um eine Zentralnotenbank in privatem Besitz. Neben der Reichsbank besaßen noch 32 private Notenbanken das Recht zur Ausgabe eigener Banknoten. Es existierten somit gleichzeitig:
 
In der Neuzeit, bis etwa zum 18./19. Jahrhundert, diente in den europäischen Staaten überwiegend Silber als Währungsmetall, d. h. in den meisten Ländern wurden Silbermünzen zur Zahlung verwendet. Hieran erinnern noch der Taler und das englische Pfund Sterling. Abgelöst wurden die Silbermünzen durch Goldmünzen. Zeitweise waren denn auch beide Währungen gleichzeitig anzutreffen. Entsprechend wurde dieses Systeme als Bimetallismus bezeichnet. Anfang des 20. Jahrhunderts herrschte in Deutschland der Goldstandard. Hierbei bestand die Währung aus Goldmünzen oder aus Banknoten, die einen Anspruch auf Gold darstellten und in Gold eingetauscht werden konnten. Beim Goldstandard war in der Regel jedoch nicht jede Banknote, welche einen Anspruch auf Gold darstellte, durch eine entsprechende Goldmenge gedeckt. Nach dem Bankengesetz des Deutschen Reiches von 1875 Paragraf 17<ref>[https://de.wikisource.org/wiki/Bankgesetz#§.17. Bankgesetz des Deutschen Reiches von 1875, §17]Wikisource, Abruf 15.03.2016 </ref> galt die Dritteldeckung, d.h. die Reichsbank war verpflichtet, mindestens ein Drittel ihrer in Umlauf befindlichen Banknoten in Gold oder Reichs-Kassenscheinen vorzuhalten. Bei der Reichsbank handelte es sich um eine Zentralnotenbank in privatem Besitz. Neben der Reichsbank besaßen noch 32 private Notenbanken das Recht zur Ausgabe eigener Banknoten. Es existierten somit gleichzeitig:
  
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Durch die Besteuerung von Banknoten der privaten Banken, wenn diese nicht voll durch einen „Barvorrath“ gedeckt waren oder wenn diese einen zugewiesenen Betrag überschritten, wurden die privaten Banknoten mehr und mehr verdrängt.  
 
Durch die Besteuerung von Banknoten der privaten Banken, wenn diese nicht voll durch einen „Barvorrath“ gedeckt waren oder wenn diese einen zugewiesenen Betrag überschritten, wurden die privaten Banknoten mehr und mehr verdrängt.  
  
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Mit Knapps Werk, von ihm bewusst in einer „ausgebildeten Kunstsprache“ verfasst und  
 
Mit Knapps Werk, von ihm bewusst in einer „ausgebildeten Kunstsprache“ verfasst und  
 
mit „gelehrten Ausdrücken“ versehen, muss man sich recht intensiv beschäftigen, um seine Vorstellungen nachvollziehen zu können. Im anhängenden Glossar sind deshalb einige seiner „gelehrten Ausdrücke“ erläutert, um das Lesen seines Buches zu vereinfachen. Seine neu gebildeten Begriffe werden zwar an den entsprechenden Stellen im Buch erläutert, erschweren jedoch das Verstehen einzelner Kapitel, wenn sein Buch nicht systematisch von vorne durchgearbeitet wird. Hier soll dass Glossar eine Hilfestellung bieten.
 
mit „gelehrten Ausdrücken“ versehen, muss man sich recht intensiv beschäftigen, um seine Vorstellungen nachvollziehen zu können. Im anhängenden Glossar sind deshalb einige seiner „gelehrten Ausdrücke“ erläutert, um das Lesen seines Buches zu vereinfachen. Seine neu gebildeten Begriffe werden zwar an den entsprechenden Stellen im Buch erläutert, erschweren jedoch das Verstehen einzelner Kapitel, wenn sein Buch nicht systematisch von vorne durchgearbeitet wird. Hier soll dass Glossar eine Hilfestellung bieten.
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Version vom 16. März 2016, 20:20 Uhr


Inhalt


Georg Friedrich Knapp [1] (geb. 1842, gest. 1926, Professor der Nationalökonomie)

Staatliche Theorie des Geldes

„Da Geld ist ein Geschöpf der Rechtsordnung; es ist im Laufe der Geschichte in verschiedenen Formen aufgetreten: eine Theorie des Geldes kann daher nur rechtsgeschichtlich sein.“


Auf diese Kernaussage stützen sich vorwiegend moderne Autoren, wenn sie Georg Friedrich Knapp aus seinem Werk „Staatliche Theorie des Geldes“[2] zitieren. Die Verkürzung seines Werkes auf diesen einen Satz wird jedoch seinem Buch in keiner Weise gerecht, ja, sie spricht nur einen Teilaspekt an und täuscht über sein wirkliches Anliegen hinweg. Knapp möchte im Wesentlichen die „metallistische Auffassung“ durch eine „staatswissenschaftliche“ ersetzen. Die Verwendung von Edelmetallen zur Herstellung von Zahlungsmitteln wird von ihm eindeutig befürwortet, wenn er über Papiergeld sagt, dass dieses eine höchst bedenkliche „Entartung“ des Geldes sei (S. 2). Dies schrieb er 1905, also lange bevor es zur Hyperinflation von 1923 kam. Die metallistische Auffassung von Geld, dass nur der Wert des verwendeten Herstellungsmaterials bei der Wertbemessung des Geldstücks maßgebend sei, hält er jedoch für irreführend und nicht geeignet, dass Geldwesen insgesamt zu begreifen. Sein Werk kann jedoch nur verstanden werden, wenn man die Geldverfassung zur Zeit der Entstehung seines Buches berücksichtigt und auch das Umfeld seiner Zitate näher untersucht.

Das Geldsystem um 1900

In der Neuzeit, bis etwa zum 18./19. Jahrhundert, diente in den europäischen Staaten überwiegend Silber als Währungsmetall, d. h. in den meisten Ländern wurden Silbermünzen zur Zahlung verwendet. Hieran erinnern noch der Taler und das englische Pfund Sterling. Abgelöst wurden die Silbermünzen durch Goldmünzen. Zeitweise waren denn auch beide Währungen gleichzeitig anzutreffen. Entsprechend wurde dieses Systeme als Bimetallismus bezeichnet. Anfang des 20. Jahrhunderts herrschte in Deutschland der Goldstandard. Hierbei bestand die Währung aus Goldmünzen oder aus Banknoten, die einen Anspruch auf Gold darstellten und in Gold eingetauscht werden konnten. Beim Goldstandard war in der Regel jedoch nicht jede Banknote, welche einen Anspruch auf Gold darstellte, durch eine entsprechende Goldmenge gedeckt. Nach dem Bankengesetz des Deutschen Reiches von 1875 Paragraf 17[3] galt die Dritteldeckung, d.h. die Reichsbank war verpflichtet, mindestens ein Drittel ihrer in Umlauf befindlichen Banknoten in Gold oder Reichs-Kassenscheinen vorzuhalten. Bei der Reichsbank handelte es sich um eine Zentralnotenbank in privatem Besitz. Neben der Reichsbank besaßen noch 32 private Notenbanken das Recht zur Ausgabe eigener Banknoten. Es existierten somit gleichzeitig:

  • Münzen aus Gold, das Pfund zu 1392 Mark (= Bargeld)
  • Münzen aus nichtedlen Metallen (Nickel, Kupfer, Messing) als Kleingeld
  • Reichs-Kassenscheine (Papiergeld der Regierung)
  • Banknoten der Reichsbank
  • Banknoten von privaten Banken
  • Buchgeld der privaten Banken

Durch die Besteuerung von Banknoten der privaten Banken, wenn diese nicht voll durch einen „Barvorrath“ gedeckt waren oder wenn diese einen zugewiesenen Betrag überschritten, wurden die privaten Banknoten mehr und mehr verdrängt.

Sein Buch

Mit Knapps Werk, von ihm bewusst in einer „ausgebildeten Kunstsprache“ verfasst und mit „gelehrten Ausdrücken“ versehen, muss man sich recht intensiv beschäftigen, um seine Vorstellungen nachvollziehen zu können. Im anhängenden Glossar sind deshalb einige seiner „gelehrten Ausdrücke“ erläutert, um das Lesen seines Buches zu vereinfachen. Seine neu gebildeten Begriffe werden zwar an den entsprechenden Stellen im Buch erläutert, erschweren jedoch das Verstehen einzelner Kapitel, wenn sein Buch nicht systematisch von vorne durchgearbeitet wird. Hier soll dass Glossar eine Hilfestellung bieten.


Hinweis!

Um Aussagen Knapps von anderem Text zu unterscheiden wurden diese mit einem vertikalen, grauen Strich am Zeilenanfang gekennzeichnet.

Wörtliche oder sinngemäße Aussagen Knapps.

Wichtige Passagen werden zusätzlich in einem blauen Kasten dargestellt.

Einzelnachweise

<references >

  1. Georg Friedrich Knapp‎ Wikipedia, Abruf 15.03.2016
  2. Staatliche Theorie des GeldesBayerische Staatsbibliothek: Digitalisierung, Abruf 15.03.2016
  3. Bankgesetz des Deutschen Reiches von 1875, §17Wikisource, Abruf 15.03.2016