Untersuchung Zettelbanken: 13: Unterschied zwischen den Versionen

Aus um-bruch
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> {{Vorlage:Navi_Inhalt_vor_zurück |seite_mit_inhaltsverzeichnis=Untersuchung Zettelbanken |zurueck=Untersuchung Zettelbanken: 12 |nach_oben=Untersuchu…“)
 
 
Zeile 22: Zeile 22:
 
1.) Erleichterung des Geldverkehrs. Diese<br/>   
 
1.) Erleichterung des Geldverkehrs. Diese<br/>   
 
Erleichterung kann nicht groß seyn, wenn die Bank nicht<br/>   
 
Erleichterung kann nicht groß seyn, wenn die Bank nicht<br/>   
bey allen ihren Comptoirs große müßige Summen zu diesenl<br/>   
+
bey allen ihren Comptoirs große müßige Summen zu diesem<br/>   
 
Behuf liegen hat, in welchem Fall sie zwar diesen Zweck<br/>   
 
Behuf liegen hat, in welchem Fall sie zwar diesen Zweck<br/>   
 
erreichen, dadurch aber gerade der<br/><br/>     
 
erreichen, dadurch aber gerade der<br/><br/>     
 
2.) Benützung todt liegenden Capitalien<br/>   
 
2.) Benützung todt liegenden Capitalien<br/>   
 
entgegen handeln würde. Eine Erleichterung würde sich<br/>   
 
entgegen handeln würde. Eine Erleichterung würde sich<br/>   
auch meistens nur auf das Geldverkchr zwischen den weni-<br/>   
+
auch meistens nur auf das Geldverkehr zwischen den weni-<br/>   
 
gen Hauptstädten erstrecken, zwischen denen der Wechselhan-<br/>   
 
gen Hauptstädten erstrecken, zwischen denen der Wechselhan-<br/>   
 
del ohnehin der größte und beste Vermittler ist, dem es die<br/>   
 
del ohnehin der größte und beste Vermittler ist, dem es die<br/>   

Aktuelle Version vom 5. Mai 2012, 17:18 Uhr



— 13 —


Falles, den, ich wiederhole es, noch alle Zettelbanken
erfahren haben, und der Schaden, welcher daraus für den
Nationalwohlstand hervorgehen würde, durch die Hofnung
auf reichliche Vortheile, die aus den übrigen Zwecken der
Bank entspringen könnten, aufgewogen werden dürfte, ver-
dient kürzlich, so weit es der Raum dieser Schrift gestattet,
erwogen zu werden, indem man sich die weitere Ausfüh-
rung, wenn sie für nöthig erachtet werden sollte, vorbe-
hält. — Die Zwecke und Vortheile der Bank würden nach
dem Gesetzesentwurf seyn :

1.) Erleichterung des Geldverkehrs. Diese
Erleichterung kann nicht groß seyn, wenn die Bank nicht
bey allen ihren Comptoirs große müßige Summen zu diesem
Behuf liegen hat, in welchem Fall sie zwar diesen Zweck
erreichen, dadurch aber gerade der

2.) Benützung todt liegenden Capitalien
entgegen handeln würde. Eine Erleichterung würde sich
auch meistens nur auf das Geldverkehr zwischen den weni-
gen Hauptstädten erstrecken, zwischen denen der Wechselhan-
del ohnehin der größte und beste Vermittler ist, dem es die
Bank mit ihren Comptoirs schwer gleich thun kann. Für
die kleiner» Städte, welche Zahlungen in die größeren zu
machen haben, und wobey die Erleichterung am willkom-
mensten wäre, weil das Postporto sehr beschwerlich ist, kann
sie selten eintreten, weil die Bank nicht an diesen kleinen
Orten Comptoirs errichten kann und weil diese Gelder in
vielerley kleinen Münzen bestehen, mit denen sich die Bank
wohl nicht befassen möchte. — Ueberhaupt ist der Geldver-




Hinweise

<references >