Geldschöpfung1: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Dies ändert sich jedoch, nachdem die Anleihen im Schuldbuch | + | Dies ändert sich jedoch, nachdem die Anleihen im Schuldbuch übertragen werden können. Unter Kaufleuten, welche jeweils auch Geldgeber für Anleihen sind, können Forderungen übertragen werden. Der Kaufmann Laconi hat vom Kaufmann Betuli eine Schiffsladung Weizen im Wert von 100 Lire a Grossi gekauft, besitzt jedoch keine Bargeld zur Bezahlung des Weizens. Betuli ist jedoch mit einer Übertragung der Forderung im Schuldbuch einverstanden. Beide besitzen im Schuldbuch eine Forderung von jeweils 300 Lire a Grossi gegen den Staat. Sie gehen also zum Schuldbuchamt und lassen die Forderungen von 100 Lire a Grossi übertragen. Danach besitzt Laconi nur noch eine Forderung von 200 Lire a Grossi, Betuli jedoch eine über 400 Lire a Grossi gegen den Staat. Somit sind die Staatsanleihen durch die Übertragbarkeit im Schuldbuch zu Zahlungsmitteln geworden und haben die umlaufende Menge an Zahlungsmitteln um 15.000 Lire a Grossi erhöht. Im heutigen Sprachgebrauch würde man dieses zusätzliche Zahlungsmittel als Geld bezeichnen, da man damit eindeutig Güter kaufen bzw. Forderungen ausgleichen kann. Es ist also mit dem Akt der Übertragbarkeit aus dem Anleihesumme ohne weiteres Zutun Geld geworden. Es ist Geld entstanden. Es wurde aus dem Nichts erschaffen, es wurde geschöpft. <br/> <br/> |
==Schuldverschreibungen== | ==Schuldverschreibungen== | ||
Deutlicher wird dies noch, wenn man die Staatsschulden[[Datei:Schuldverschreibung.jpg|thumb|180px|Anleihe des Deutschen Reichs.]] nicht in einem Schuldbuch einträgt, sondern stattdessen Schuldverschreibungen ausgibt. Diese sind übertragbar und können direkt wie Geld umlaufen. Auch hier wird absolut kein zusätzlicher materieller Wert geschaffen sondern nur ein Zahlungsmittel aus Papier hergestellt. Diese Schuldverschreibungen sind jedoch verzinslich, das heißt der Herausgeber der Schulverschreibung muss jährlich eine Zinszahlung an den Besitzer der Schuldverschreibung leisten.<br/> | Deutlicher wird dies noch, wenn man die Staatsschulden[[Datei:Schuldverschreibung.jpg|thumb|180px|Anleihe des Deutschen Reichs.]] nicht in einem Schuldbuch einträgt, sondern stattdessen Schuldverschreibungen ausgibt. Diese sind übertragbar und können direkt wie Geld umlaufen. Auch hier wird absolut kein zusätzlicher materieller Wert geschaffen sondern nur ein Zahlungsmittel aus Papier hergestellt. Diese Schuldverschreibungen sind jedoch verzinslich, das heißt der Herausgeber der Schulverschreibung muss jährlich eine Zinszahlung an den Besitzer der Schuldverschreibung leisten.<br/> | ||
− | Eine Besonderheit stellt nebenstehende Schuldverschreibung aus dem Jahre 1922, kurz vor der Hyperinflation | + | Eine Besonderheit stellt nebenstehende Schuldverschreibung aus dem Jahre 1922 dar, kurz vor der Hyperinflation. In den ersten 3 Jahren ist die Schuldverschreibung zinsfrei, d.h. der Staat musste keine Zinsen zahlen. Danach beträgt der Zinssatz 4% und ab 1930 5%. Die Zinsen waren halbjährlich zu zahlen und wurden über Zinsscheine, welche Bestandteile der Anleihe waren, abgewickelt. Die Zinsscheine wurden zum Fälligkeitstag, oder innerhalb einer Gültigkeitsfrist danach, der Staatsschulden- Tilgungskasse vorgelegt. In der Hyperinflation wurden dann auch die Schuldverschreibungen des Staates auf ihren Papierwert zurückgeführt. Sie waren nur noch zum Feueranzünden zu gebrauchen. |
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Version vom 24. Dezember 2011, 18:07 Uhr
Geldschöpfung als Ergebnis von Staatsanleihen
Das Verstehen des Vorgangs der Staatsanleihen ist für das Erfassen unseres heutigen Geldsystems wesentlich. Zur Vertiefung folgendes Beispiel:
In der Stadt Venedig sind im Jahre 1173 werthaltige Münzen im Gegenwert von
1.000.000 Lire a Grossi in Umlauf.[1] Vom Dogen[2], dem Oberhaupt der Republik Venedig, wird eine Zwangsanleihe in Höhe von 15.000 Lire a Grossi verordnet. Das von der Republik Venedig eingenommene Geld dient zur Begleichung von Kriegskosten. Die Forderungen der Geldgeber werden im Schuldbuch eingetragen. Solange diese Forderungen nicht auf andere Geldgeber übertragbar sind, hat sich an der Menge des umlaufenden Zahlungsmittels nichts geändert, es sind immer noch 1.000.000 lire a Grossi in Münzen.
Dies ändert sich jedoch, nachdem die Anleihen im Schuldbuch übertragen werden können. Unter Kaufleuten, welche jeweils auch Geldgeber für Anleihen sind, können Forderungen übertragen werden. Der Kaufmann Laconi hat vom Kaufmann Betuli eine Schiffsladung Weizen im Wert von 100 Lire a Grossi gekauft, besitzt jedoch keine Bargeld zur Bezahlung des Weizens. Betuli ist jedoch mit einer Übertragung der Forderung im Schuldbuch einverstanden. Beide besitzen im Schuldbuch eine Forderung von jeweils 300 Lire a Grossi gegen den Staat. Sie gehen also zum Schuldbuchamt und lassen die Forderungen von 100 Lire a Grossi übertragen. Danach besitzt Laconi nur noch eine Forderung von 200 Lire a Grossi, Betuli jedoch eine über 400 Lire a Grossi gegen den Staat. Somit sind die Staatsanleihen durch die Übertragbarkeit im Schuldbuch zu Zahlungsmitteln geworden und haben die umlaufende Menge an Zahlungsmitteln um 15.000 Lire a Grossi erhöht. Im heutigen Sprachgebrauch würde man dieses zusätzliche Zahlungsmittel als Geld bezeichnen, da man damit eindeutig Güter kaufen bzw. Forderungen ausgleichen kann. Es ist also mit dem Akt der Übertragbarkeit aus dem Anleihesumme ohne weiteres Zutun Geld geworden. Es ist Geld entstanden. Es wurde aus dem Nichts erschaffen, es wurde geschöpft.
Schuldverschreibungen
Deutlicher wird dies noch, wenn man die Staatsschulden
nicht in einem Schuldbuch einträgt, sondern stattdessen Schuldverschreibungen ausgibt. Diese sind übertragbar und können direkt wie Geld umlaufen. Auch hier wird absolut kein zusätzlicher materieller Wert geschaffen sondern nur ein Zahlungsmittel aus Papier hergestellt. Diese Schuldverschreibungen sind jedoch verzinslich, das heißt der Herausgeber der Schulverschreibung muss jährlich eine Zinszahlung an den Besitzer der Schuldverschreibung leisten.
Eine Besonderheit stellt nebenstehende Schuldverschreibung aus dem Jahre 1922 dar, kurz vor der Hyperinflation. In den ersten 3 Jahren ist die Schuldverschreibung zinsfrei, d.h. der Staat musste keine Zinsen zahlen. Danach beträgt der Zinssatz 4% und ab 1930 5%. Die Zinsen waren halbjährlich zu zahlen und wurden über Zinsscheine, welche Bestandteile der Anleihe waren, abgewickelt. Die Zinsscheine wurden zum Fälligkeitstag, oder innerhalb einer Gültigkeitsfrist danach, der Staatsschulden- Tilgungskasse vorgelegt. In der Hyperinflation wurden dann auch die Schuldverschreibungen des Staates auf ihren Papierwert zurückgeführt. Sie waren nur noch zum Feueranzünden zu gebrauchen.
Einzelnachweise
<references >
- ↑ Lire a Grossi war eine reine Verrechnungseinheit
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Doge_von_Venedig