Georg Friedrich Knapp: Anmerkungen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | {{Kasten hellbraun|Was geschieht mit | + | {{Kasten hellbraun|Was geschieht mit den Banknoten der privaten Banken, wenn der Staat die Einlösung in staatliche Zahlungsmittel, zumeist Gold- oder Silbermünzen, ausgesetzt hat? Sind diese Banknoten dann nur wertlose Papierschnitzel?}} |
− | Dieser Vorgang ist mehrfach in der Geschichte der Geldverfassung einzelner Staaten | + | Dieser Vorgang ist mehrfach in der Geschichte der Geldverfassung einzelner Staaten aufgetreten. In extremen Krisenzeiten, meist in Verbindung mit der Finanzierung von Kriegen, wurden die werthaltigen Gold- und Silbermünzen vom Staat für Kriegszwecke benötigt. Für die Versorgung der Bevölkerung mit "staatlichem Geld" wurden sodann die Banken von der Verpflichtung befreit, vorgelegte Banknoten mit werthaltigen Münzen zu begleichen. Es reichte dann das staatliche Papiergeld zur Erfüllung der Forderungen nach dem staatlichen Zahlungsmittel. Hierzu war dann jeweils nur noch die staatliche Druckerpresse erforderlich, mit den bekannten Folgen. |
− | Die von privaten Banken herausgegebenen Banknoten waren durch die Aussetzung der Goldeinlösepflicht jedoch nicht wertlos geworden. Die Banken gaben diese Banknoten ja nur gegen Rückzahlungsversprechen der Kreditnehmer an diese aus. Damit waren die Kreditnehmer gezwungen, sich spätestens bis zum Rückzahlungstermin wieder in den Besitz von Banknoten in ausreichender Anzahl für Tilgung und Zinsen zu bringen. Dazu mussten sie Leistungen erbringen, welche andere ihnen mit der Zahlung von Banknoten vergüteten. Es war also ein separater Kreislauf entstanden, in welchem das staatliche Zahlungsmittel keine Rolle mehr spielte. Es wurde bestenfalls noch für den Ausgleich der Banken untereinander benötigt. | + | Die von privaten Banken herausgegebenen Banknoten waren durch die Aussetzung der Goldeinlösepflicht jedoch nicht wertlos geworden. Die Banken gaben diese Banknoten ja nur gegen Rückzahlungsversprechen der Kreditnehmer an diese aus. Damit waren die Kreditnehmer gezwungen, sich spätestens bis zum Rückzahlungstermin wieder in den Besitz von Banknoten in ausreichender Anzahl für Tilgung und Zinsen zu bringen. Dazu mussten sie Leistungen erbringen, welche andere ihnen mit der Zahlung von Banknoten vergüteten. Es war also ein separater Kreislauf entstanden, in welchem das staatliche Zahlungsmittel keine Rolle mehr spielte<ref>Knapp sieht die beiden Möglichkeiten der Einlösung von Banknoten sehr deutlich wenn er auf Seite 122 sagt: |
+ | ''"Wenn mir die Bank hundert Mark schuldig ist, weil ich Inhaber einer ihrer Noten bin, so kann ich diese Urkunde zweifellos benützen: erstens um mir die hundert Mark auszahlen zu lassen; zweitens aber auch, um hundert Mark an die Bank zu zahlen, im Falle, daß ich ihr so viel schuldig wäre. Die Note ist also auch ein Zahlungsmittel für Zahlungen an die Bank."''</ref>. Es wurde bestenfalls noch in Form von Zentralbank-Buchgeld für den Ausgleich der Banken untereinander benötigt. | ||
Aus diesen Abhängigkeiten kann gefolgert werden: | Aus diesen Abhängigkeiten kann gefolgert werden: | ||
{{Kasten blass|Der Emittent eines Papierscheins oder einer Banknote muss diesen auch zu Zahlungen selbst annehmen. Auch wenn die Banknote zwischenzeitlich mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist der Kreditnehmer in der Pflicht, Banknoten dieser Bank in der erforderlichen Anzahl für Tilgung und Zinsen zu erwerben.}} | {{Kasten blass|Der Emittent eines Papierscheins oder einer Banknote muss diesen auch zu Zahlungen selbst annehmen. Auch wenn die Banknote zwischenzeitlich mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist der Kreditnehmer in der Pflicht, Banknoten dieser Bank in der erforderlichen Anzahl für Tilgung und Zinsen zu erwerben.}} | ||
+ | Auf das heutige Geldsystem übertragen tauscht man den Begriff "Banknote" gegen den Begriff "Geschäftsbanken-Buchgeld" aus. Aus dem Anspruch der Banknote auf staatliches Zahlungsmittel wird dann: | ||
+ | {{Kasten hellbraun|"Giralgeld ist ein Anspruch auf Bargeld"}}Diese Aussage steht heute im Mittelpunkt vieler Diskussionen um das Geldsystem. | ||
+ | Eine Aussetzung der Einlöseverpflichtung von Giralgeld in Bargeld, dass "einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel" ist zwar nicht mehr zu befürchten, jedoch können Knapps Grundgedanken sehr wohl übertragen werden. Dazu braucht man sich lediglich vorzustellen, dass sämtliches Bargeld bei den Geschäftsbanken eingezahlt wird. Dann existiert als Zahlungsmittel in der Wirtschaft nur noch "Geschäftsbanken-Buchgeld". Dieses ist jedoch, wie zuvor auch bei Aussetzung der Goldmünzen-Einlösepflicht geschildert, nicht wertlos geworden, sondern stützt sich auf die Zahlungsversprechen der Kreditnehmer der einzelnen Geschäftsbanken ab. | ||
− | + | {{Kasten hellbraun|Mit dem Beispiel der bargeldlosen Wirtschaft wird gezeigt, dass der Gedanke des Bargeldes als Kern unserer Geldverfassung eine Fiktion ist. Der Kern unserer Geldverfassung ist das "Geschäftsbanken-Buchgeld" und die hinter diesem stehenden Rückzahlungsverpflichtungen der Kreditnehmer.}} | |
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Aktuelle Version vom 10. August 2017, 06:24 Uhr
Entstehung von Geld
In seinem Werk geht Knapp nicht gezielt auf die Entstehung von Geld ein, da er sich gedanklich fast ausschließlich auf der "Ding-Geld-Ebene" bewegt.
Geld ist ein Ding, vorzugsweise aus Gold oder Silber bestehend. Wird bei Papiergeld davon abgewichen, sollte es zumindest mit Edelmetallen hinterlegt sein, um die höchst bedenkliche „Entartung des Geldes“ zu vermeiden. Bankguthaben stellen kein Geld dar.
Wird Geld aus Edelmetallen hergestellt, ist der Herstellungsgang recht einfach erklärbar. Mit relativ großem Aufwand werden die Edelmetalle Gold und Silber aus der Erde gewonnen, in Barrenform gebracht und von der Münzprägeanstalt daraus werthaltige Münzen geprägt. Diese Münzen bestehen jetzt aus einem wertvollen Metall, welche noch zusätzlich mit dem Prägestempel zum staatlich anerkannten Zahlungsmittel = Geld erklärt wurden. Es handelte sich eindeutig noch um Warengeld, auch wenn Knapp diese Eigenschaft als zweitrangig betrachtet. Für ihn steht die „staatliche Proklamation“ an erster Stelle. Unabhängig von der Betrachtungsweise bleibt jedoch die Tatsache, dass der Staat diese werthaltigen Münzen nicht komplett selbst herstellen konnte. Den notwendigen Rohstoff, Gold oder Silber, musste er sich erst beschaffen. Auch das Ausleihen von Gold- oder Silbermünzen bei finanzstarken Banken (früher bei Handelshäusern) war durchaus üblich. Diese werthaltigen Münzen besaßen auch gleichzeitig internationale Anerkennung, da die verwendeten Rohstoffe international als wertvoll erachtet wurden.
Die nächste Entwicklungsstufe bildete dann Papiergeld, welches mit den vorgenannten Edelmetallen hinterlegt war. Das Versprechen auf der englischen Banknote: „Ich verspreche an … oder jeden anderen Inhaber gegenwärtiger Note auf Verlangen die Summe von zehn Pfund Sterling auszubezahlen“ deutet auf diesen Ursprung hin. Bei der Hamburger Girobank wird dies durch das Bankguthaben noch deutlicher. Das Bankguthaben entstand durch die Einzahlung von Silber, wobei das eingelieferte Silber in den Tresorräumen landete und von der Bank nicht für eigene Zwecke benutzt werden durfte. Es wurde lediglich hinterlegt und konnte bei Bedarf jederzeit ausgezahlt werden. Ein "Bank Run" in heutigem Sinne hätte nicht zur Zahlungsunfähigkeit der Bank führen können. Ob die Hinterlegung mit einer Banknote oder aber einem Bankguthaben dokumentiert wurde, spielte für die Funktion keine Rolle.
Das beschriebene Geschäftsmodell der Hamburger Girobank darf jedoch als absolute Ausnahmeerscheinung betrachtet werden.
Wurde der Bank erlaubt, das eingezahlte Geld auch für eigene Zwecke zu benutzen, eröffnete sich ein ganz neues Geschäftsmodell. Knapp spricht davon, dass durch die Einzahlungen der Kunden bedeutende Geldvorräte bei den Banken entstanden, von denen nicht zu fürchten sei, dass sie alle auf einmal zurückgezogen werden.
„Das Betriebskapital der Bank steigt also, und sie kann es, freilich nicht ganz, aber doch zu einem erheblichen Teil, zu Geschäften benutzen, die ganz sicher sind und sich rasch abwickeln - andere Geschäfte pflegen solche Banken ohnehin nicht zu unternehmen.“ (S. 138)
Erstaunlich ist, dass Knapp die einschlägigen Werke von Otto Hübner (Die Banken; goldene Bankregel, 1854), Adolf Wagner (Beiträge zu Lehren von den Banken; Bodensatztheorie 1857) und Karl Knies (Shiftability-Theorie, 1879) nicht erwähnt und deren Inhalte, mit Ausnahme der Bodensatztheorie, auch offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat. Beispielsweise führt Hübner auf, dass viele Banken insolvent geworden sind, da sie nicht auf die Fristen von Krediten und Einlagen geachtet haben. Ein Punkt, der in Knapps Werk keinerlei Erwähnung findet. Er behauptet hingegen, dass die Banken nur „sichere Geschäfte“ abwickeln würden. Dies steht in krassem Widerspruch zu Hübners Erfahrungen. Knapps Ausführungen zu den bedeutenden Geldvorräten bleiben ohne jegliche Nachweise und berühren das Kreditgeschäft, von dem die Banken im Wesentlichen leben, nur indirekt. Kredite werden von ihm nur in Form von Lombardgeschäften erwähnt. Der Zusammenhang zwischen Krediterteilung und Auszahlung des Kredites mit Banknoten und Buchgeld wird nicht behandelt. Er bleibt hier in der Ding-Geld-Welt stecken. Die Tresorräume sind voller Gold- oder Silbermünzen, vielleicht auch noch mit einigen Bündeln Reichskassenscheinen angereichert, welche im Geschäftsalltag einer Bank kaum bewegt werden. Der Bodensatz, aus nicht für den Zahlungsverkehr benötigten gesetzlichen Zahlungsmitteln bestehend, kann also ausgeliehen werden, um die Gewinne der Bank zu steigern. Hierzu passt auch das Bankgesetz von 1875 mit der Forderung nach einer Dritteldeckung[1].
Schade, dass Knapp mit seinen Analysen hier stehen geblieben ist. Bei anderen Sachverhalten ist er bedeutend tiefer gestiegen und hat auch teilweise Erstaunliches zu Tage gefördert, was über den Erkenntnisstand seiner Zeitgenossen hinausging.
Die Vorteile, welche die Bank durch die Verleihung der ihr anvertrauten Gelder in Form von zusätzlichen Gewinnen erwirtschaftet, gibt sie zum Teil durch den Wegfall von Kontoführungsgebühren oder gar Zinsen auf Giroguthaben an ihre Kunden weiter.
Hiermit erschöpft sich dann Knapps Ausflug in die Bankenwelt, da, wie bereits gesagt, Kredite mit Auszahlung in bankeigenen Zahlungsmitteln, nicht vorkommen. Auch auf Bankinsolvenzen, als Folge eines Bank Runs oder den übermäßigen Abzug von Bankguthaben durch Überweisungen, wird in seinem Werk nicht eingegangen.
Als seriös könnte man einen Vorgang beschreiben, bei dem ein Kunde 1000 Mark zur Bank bringt und als Sparguthaben für ein Jahr festlegt. Die Bank kann daraufhin einem anderen Kunden diese 1000 Mark ausleihen. Ein Problem für die Bank kann nicht entstehen, da der Sparkunde ja erst nach einem Jahr einen Anspruch auf die Rückzahlung seines Geldes besitzt, banktechnisch gesehen besteht Betrags- und Fristenkongruenz. Die Bank pokert nun und geht davon aus, dass die Kunden ihre Bankguthaben im Durchschnitt länger auf ihren Girokonten belassen. Sie leiht, obwohl keine Sparguthaben vorhanden sind, zumindest einen Teil des eingelagerten Geldes aus. Was hier als Pokerspiel beschrieben wird, ist in Wirklichkeit ein recht sicheres Geschäft. Adolf Wagner schrieb bereits 1857 in seinem Buch „Beiträge zur Lehre von Banken“ zum Thema Ausleihung von Bankeinlagen:
"Es wäre ganz richtig zu sagen, ein stets fälliges Deposit darf nicht verwendet werden, aber es ist ganz unrichtig, daraus den Schluss zu ziehen, dass 1000 stets fällige Depositen ebenfalls nicht verwendet werden dürfen."
Bis zur Höhe des aus Erfahrungswerten gewonnenen Bodensatzes ist somit die Schöpfung von zusätzlichem Geld durch die Bank problemlos möglich.
Geldschöpfung?
Weshalb kann man die Ausleihungen des Barvermögens der Bank als Geldschöpfung bezeichnen? Hierzu nochmal das oben erwähnte Beispiel, diesmal jedoch mit einer Einzahlung des Kunden von 1000 Mark auf sein Girokonto. Der Kunde hat sein Bargeld gegen Buchgeld getauscht und kann nun mit dem Buchgeld die gleichen Geschäfte tätigen wie vorher mit dem Bargeld. Die Hamburger Girobank arbeitete genau nach diesem Geschäftsmodell. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht hat sich an der Geldmenge, welche kaufkraftwirksam in der Wirtschaft zirkuliert, nichts geändert. Das Buchgeld steht nur stellvertretend für das hinterlegte Bargeld.
Leiht die Bank aus ihrem Bargeldvorrat einem anderen Kunden 600 Mark, so wurde Geld geschöpft. Wie erklärt sich dieser Vorgang?
Banktechnisch gesehen wird mit diesem Kunden ein Kreditvertrag abgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, nach einer festgelegten Laufzeit, z. B. zwei Jahre, die 600 Mark zurückzuzahlen. Buchungstechnisch entsteht eine Forderung von 600 Mark an den Darlehensnehmer, fällig nach zwei Jahren und ein Bankguthaben über 600 Mark, eine Forderung des Kunden an die Bank, welche jedoch sofort fällig ist. Der Kunde tauscht sein entstandenes Bankguthaben in feste Münze um. Sein Bankguthaben hat danach den Wert "0", da seine Forderung an die Bank von dieser durch die Zahlung von 600 Mark in Münzen ausgeglichen wurde. Banktechnisch entscheidend ist der Zwischenschritt mit der Einräumung eines Bankguthabens über 600 Mark für den Darlehensnehmer. Es ist eine Forderung an die Bank entstanden, welche vorher im Bankensystem nicht existierte. Nun stellt eine Forderung an die Bank "Geld" dar. Auch Knapp müsste diesem Argument heute zustimmen, da das Bankguthaben bei der Bank = Geschäftsbanken-Buchgeld, vom Staat zur Zahlung von Steuern akzeptiert wird und somit dieses Buchgeld, auch Giralgeld genannt, "staatliches Geld" ist.[2]
Leiht die Bank einem anderen Kunden aus ihrem Bargeldvorrat 600 Mark, so hat sich auch volkswirtschaftlich gesehen die Geldmenge in der Wirtschaft um 600 Mark erhöht, es ist also Geld geschöpft worden. Voraussetzung bei dieser volkswirtschaftlichen Sichtweise ist die Vorstellung einer bestimmten Geldmenge außerhalb des Bankensystems, also bei den Nichtbanken und die Auswirkungen von Ereignissen auf diese Geldmenge. Bei dem vorherigen Beispiel mit dem Sparguthaben wird durch das Sparen den Nichtbanken für ein Jahr die Kaufkraft von 1000 Mark entzogen. Ein Verleihen von 1000 Mark durch die Bank stellte also nur den vorherigen Zustand wieder her.
Die oben genannte Geldschöpfung der Banken durch Verleihung des Bodensatzes mag zwar durchaus üblich sein, hinterlässt jedoch einen fragwürdigen Eindruck. Die Nachwirkungen sind heute noch in den Diskussionen um die "Geldschöpfung aus dem Nichts" oder aber "Banken verleihen keine Spargelder" zu verspüren. [3]
Geld ein Schuldschein?
Mit dieser Frage beschäftigt sich Knapp nur in Verbindung mit den Eigenschaften „einlösbarer“ und „nicht einlösbarer Zahlungsmittel“. Die ersten Banknoten enthielten, wie zuvor beschrieben, ein Versprechen, jederzeit in wertvolles Edelmetall umgetauscht zu werden. Damit waren diese Scheine „einlösbar“ und stellten einen Schuldschein des Emittenten dar.
Dies war zum Beispiel bei den Reichskassenscheinen so, dem staatlichen Papiergeld. Im „Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reiskassenscheinen“[4] vom 30. April 1874 ist in § 5 vermerkt, dass die Reichs-Hauptkasse Reichskassenscheine jederzeit auf Erfordern gegen "baares" Geld einlöste.
Wird jedoch ein Geldschein zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, ist er nicht mehr einlösbar. Er ist zu definitivem Geld geworden und damit nach Knapps Theorie auch kein Schuldschein mehr.
Nach seiner Theorie kauft der Staat mit von ihm hergestelltem Geld, unabhängig ob aus Edelmetallmünzen oder Papierscheinen bestehend, Güter und Dienstleistungen in der Wirtschaft. Auch die Gehälter von Angestellten und Beamten des Staates werden mit diesem Geld bezahlt. Anschließend sammelt der Staat dieses Geld wieder über Steuern, Zölle und sonstige Abgaben ein. Damit entsteht in der Zahlgemeinschaft des Staates ein Kreislauf. Da der Wert des staatlichen Geldes durch „Proklamation“ festgelegt wird, sieht Knapp keinen Anlass, zwischen Papiergeld und Gold- oder Silbermünzen zu unterscheiden.
Eine Unterscheidung ist jedoch notwendig, um das Wesen des staatlichen Geldes wirklich zu ergründen. Bei den Gold- und Silbermünzen handelt es sich um Warengeld. Diese Münzen sind auch ohne Proklamation durch den Staat Zahlungsmittel, sogar internationale Zahlungmittel. Möchte der Staat diese benutzen, muss er sie erst „erwerben“. Dieses „Erwerben“ kann auf vielerlei Arten geschehen. Angefangen von Raub über Reparationszahlungen besiegter Staaten, Steuern, Zölle, Abgaben bis zu weiteren Einnahmequellen. Er muss sich den bereits bestehenden Rohstoff auf irgendeine Art und Weise aneignen. Dieser Rohstoff steht damit auch am Anfang eines gedachten Kreislaufes. Hat der Staat ihn in seinem Besitz, kann er daraus gesetzliche, werthaltige Zahlungsmittel herstellen und mit diesen einkaufen. Es ist ein Kreislauf mit staatlichen Einnahmen und Ausgaben entstanden, wobei der Ursprung außerhalb des Staates, beim Rohstoff von Gold und Silber zu sehen ist.
Beim Papiergeld würde der gleiche Zustand herrschen, wenn tatsächlich nur Papiergeld gegen die Hinterlegung von Edelmetall ausgehändigt würde. Dann stünde die Papiernote nur stellvertretend für eine bestimmte Menge Gold oder Silber.
Willkürgeld?
Ganz anders sieht es aber bei den Papiernoten aus, welche ohne Hinterlegung von Edelmetall ausgegeben werden. Sie stellen Willkürgeld dar. Der Wert dieser Scheine ist durch nichts gedeckt. Der Staat besitzt aber nun das Recht und die Macht, Abgaben in vielfältiger Form von seinen Bürgern zu erheben. Diese Abgaben können auch mit den vom Staat herausgegebenen Papierscheinen ausgeglichen werden. Erst damit erhalten die Papierscheine einen praktischen Wert für den Besitzer.
Knapp betont, dass nicht die Proklamation der Papiernoten diesen ihren Wert verleiht, sondern die Annahme der Noten an den staatlichen Kassen.
Hier ist jetzt ein Kreislauf entstanden, dessen Anfangspunkt nicht mehr außerhalb des Staates liegt, sondern bewusst vom Staat durch die Inumlaufbringung von selbst gedruckten Papierscheinen gesetzt wurde. Es entstehen jedoch Zweifel, ob dieses Papiergeld noch als Willkürgeld anzusehen ist, da der Staat es ja wieder über den Abgabenzwang einsammelt. Betrachtet man den Staat als Dienstleister, muss er sich die erbrachten Leistungen auch von seinen Bürgern bezahlen lassen. Mit den eingenommenen Zahlungsmitteln kann er dann seine Bediensteten und auch eingekaufte Güter bezahlen.
Der Unterschied zu einem privaten Unternehmen liegt dann darin, dass dieses sich die Papierscheine nicht selbst drucken kann. Das Unternehmen muss sich die Papierscheine auf dem Kreditwege besorgen, oder diese durch Verkauf von Waren oder Dienstleistungen von anderen erhalten. Die Macht und Befugnis, eigene Papierscheine herauszugeben, besitzt es nicht.
Dies erinnert an die Vorgehensweise des Plantagenbesitzers in der Kolonialzeit, der seine Arbeiter mit selbst hergestellten Noten bezahlen konnte. Seine Arbeiter konnten mit diesem Geld nur im Laden des Plantagenbesitzers einkaufen. Die Zahlgemeinschaft war auf den Kreis der Plantagenarbeiter und den Plantagenbesitzer beschränkt und dieser konnte die Wertschöpfung durch seine Arbeiter optimal abschöpfen. Sogar Lohnerhöhungen waren für ihn kein Problem, da er gleichzeitig die Preise in seinem Laden anheben konnte. Das Einkommen seiner Arbeiter konnte er so bis auf die notwendigsten Dinge zum Erhalt ihrer Arbeitskraft herunterfahren und sich doch den Anschein geben, seine Arbeiter ordentlich zu bezahlen. Hielt er seine Arbeiter hingegen noch als Sklaven, war er für Unterkunft, Verpflegung und medizinische Betreuung direkt verpflichtet. Dieser Verantwortung konnte er sich durch die Zahlung von Löhnen entziehen. Eine höchst effiziente Alternative zur Sklaverei. Auch hier stand die Herstellung von eigenen Zahlungsmitteln am Anfang eines Kreislaufes. Mit der Ausgabe von eigenen Zahlungsmitteln war der Plantagenbesitzer jedoch auch gezwungen, Lebensmittel, Unterkünfte und sonstige Waren und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, welche die Plantagenarbeiter dann mit ihrem „Geld“ erwerben konnten.
Der Staat leiht sich Geld?
Die zu Knapps Zeit übliche Herstellung von Papiernoten und Münzen direkt durch den Staat wird mittlerweile nur noch bei unseren Münzen angewandt, welche jedoch lediglich einen Anteil von 0,5 % an der kaufkraftfähigen Geldmenge in der Wirtschaft ausmachen. Das restliche Geld besorgt sich der Staat über das bestehende Privat-Bankensystem und zahlt hierfür teils erhebliche Zinsen.
Auf Seite 130 erklärt Knapp, dass in Österreich die Bank dem Staat 80 Millionen Gulden geliehen habe. Mit seiner folgenden Fragestellung: „Wenn aber die Bank ihren Barvorrat verloren hat - wie soll sie die Banknoten fernerhin einlösen?“ stellt er klar, dass es sich hierbei um werthaltige Edelmetallmünzen handelte, also um Zahlungsmittel welche der Staat nicht selbst herstellen kann.
Er kann zwar Münzen prägen lassen, benötigt dazu jedoch den Rohstoff Gold oder Silber. Diese Rohstoffe kann er sich aber nicht so schnell selbst beschaffen, sodass er auf das Leihen von „Geld“ angewiesen ist. Das Leihen von Papiergeld wäre damals unsinnig gewesen, da der Staat dieses ja selbst herstellen konnte. Auch war das staatliche Papiergeld kein gesetzliches Zahlungsmittel und wurde bestenfalls im Inland als Zahlungsmittel ohne Annahmezwang benutzt. Für Auslandseinkäufe waren hingegen harte Zahlungsmittel in Form von Gold- oder Silbermünzen erforderlich. Diese Eigenart, der Aufnahme von Krediten durch den Staat bei seinen Banken, ist auch in unserem heutigen Finanzierungsmodell noch anzutreffen, wird jedoch etwas anders begründet.
Uneinlösbares Staatsgeld?
Wie bereits weiter oben erwähnt, besaßen die Banknoten und auch das Papiergeld des Staates eine Aufschrift, welche sie als Schuldschein deklarierte, auch wenn die Einlösbarkeit per Gesetz oder Verordnung zwischenzeitlich ausgesetzt wurde. War staatliches Papiergeld dann wertlos? Unzweifelhaft ist, dass bestehende Schulden mit der Übergabe von staatlichen Zahlungsmitteln gelöscht werden können. Dies trifft sowohl auf Geschäfte zwischen Privatleuten wie auch zwischen Privatleuten und Banken zu. Die Zahlung mit einem staatlichen Zahlungsmittel ist wirksam und schuldbefreiend, somit auch endgültig.
Die strittige Frage bleibt aber, welche Forderungen kann der Besitzer von Staats-Papiergeld gegenüber dem Staat durchsetzen? Nach Knapp keine, da das Staatspapiergeld keinen Anspruch auf ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel darstelle. An dieser Stelle wird Knapps Erläuterung schwammig, wenn er einfach behauptet, nicht das Versprechen des Staates sei maßgebend sondern lediglich sein tatsächliches Handeln.
Wenn auf dem gesetzlichen Papiergeld des Staates steht, dass der Besitzer des Scheins ein Anspruch auf die Auszahlung von 5 Mark in Goldmünzen hat, so besteht diese Forderung rechtsmäßig korrekt. Dass der Besitzer eventuell nicht die Macht besitzt diese Forderung an den Staat einzutreiben, hebt die Forderung jedoch nicht auf. Sie wird lediglich „nicht eintreibbar“. Durch Gesetzgebungsakte kann halt der Staat die Einlösbarkeit in Goldmünzen zeitweise oder sogar dauerhaft aufheben. Dann besteht die theoretischen „Schuld“ aus einer faktisch nicht mehr vorhandenen. Auch wenn der 5 Mark Kassenschein des Staates nur noch in einen anderen 5 Mark Kassenschein eingelöst werden kann, ist er dennoch nicht wertlos. Der Staat bringt die Kassenscheine nicht nur durch den Kauf von Gütern oder die Auszahlung der Gehälter von Bediensteten in Umlauf, sondern „sammelt“ dieses Geld auch wieder an seinen Kassen ein. Damit erhalten die „scheinbar“ wertlosen, da nicht gegen „Gold“ einlösbaren Papierscheine, doch noch einen Wert, unabhängig von der Beschaffenheit des Zahlungsmittels.
Uneinlösbares Privatbankengeld?
"Was aber ist die Banknote? Sie wird gewöhnlich so definiert: eine Urkunde, auf welcher dem Inhaber versprochen wird, daß die Bank ihm, nach Sicht, den und den Betrag in Geld auszahle. "Nach Sicht" bedeutet: sobald der Inhaber die Urkunde zu diesem Zweck einreicht (präsentiert). Das Geld bedeutet staatlich emittiertes Geld, in letzter Linie das jeweilig valutarische Geld. Es ist völlig verfehlt, zu meinen, es sei Metallgeld versprochen. Genannt ist in der Regel nur der Betrag in den landesüblichen Werteinheiten (Mark, Frank, Rubel), und es ist Sache der lytrischen Verfassung des Staates, das Zahlungsmittel nachzuweisen, welches jeweilig valutarisch ist."
valutarisches Geld = gesetzliches, unbeschränktes Zahlungsmittel
lytrische Verfassung des Staates = Regelungen des Staates bezüglich des gesetzlichen Zahlungsmittels
Was geschieht mit den Banknoten der privaten Banken, wenn der Staat die Einlösung in staatliche Zahlungsmittel, zumeist Gold- oder Silbermünzen, ausgesetzt hat? Sind diese Banknoten dann nur wertlose Papierschnitzel?
Dieser Vorgang ist mehrfach in der Geschichte der Geldverfassung einzelner Staaten aufgetreten. In extremen Krisenzeiten, meist in Verbindung mit der Finanzierung von Kriegen, wurden die werthaltigen Gold- und Silbermünzen vom Staat für Kriegszwecke benötigt. Für die Versorgung der Bevölkerung mit "staatlichem Geld" wurden sodann die Banken von der Verpflichtung befreit, vorgelegte Banknoten mit werthaltigen Münzen zu begleichen. Es reichte dann das staatliche Papiergeld zur Erfüllung der Forderungen nach dem staatlichen Zahlungsmittel. Hierzu war dann jeweils nur noch die staatliche Druckerpresse erforderlich, mit den bekannten Folgen.
Die von privaten Banken herausgegebenen Banknoten waren durch die Aussetzung der Goldeinlösepflicht jedoch nicht wertlos geworden. Die Banken gaben diese Banknoten ja nur gegen Rückzahlungsversprechen der Kreditnehmer an diese aus. Damit waren die Kreditnehmer gezwungen, sich spätestens bis zum Rückzahlungstermin wieder in den Besitz von Banknoten in ausreichender Anzahl für Tilgung und Zinsen zu bringen. Dazu mussten sie Leistungen erbringen, welche andere ihnen mit der Zahlung von Banknoten vergüteten. Es war also ein separater Kreislauf entstanden, in welchem das staatliche Zahlungsmittel keine Rolle mehr spielte[5]. Es wurde bestenfalls noch in Form von Zentralbank-Buchgeld für den Ausgleich der Banken untereinander benötigt.
Aus diesen Abhängigkeiten kann gefolgert werden:
Der Emittent eines Papierscheins oder einer Banknote muss diesen auch zu Zahlungen selbst annehmen. Auch wenn die Banknote zwischenzeitlich mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist der Kreditnehmer in der Pflicht, Banknoten dieser Bank in der erforderlichen Anzahl für Tilgung und Zinsen zu erwerben.
Auf das heutige Geldsystem übertragen tauscht man den Begriff "Banknote" gegen den Begriff "Geschäftsbanken-Buchgeld" aus. Aus dem Anspruch der Banknote auf staatliches Zahlungsmittel wird dann:
"Giralgeld ist ein Anspruch auf Bargeld"
Diese Aussage steht heute im Mittelpunkt vieler Diskussionen um das Geldsystem. Eine Aussetzung der Einlöseverpflichtung von Giralgeld in Bargeld, dass "einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel" ist zwar nicht mehr zu befürchten, jedoch können Knapps Grundgedanken sehr wohl übertragen werden. Dazu braucht man sich lediglich vorzustellen, dass sämtliches Bargeld bei den Geschäftsbanken eingezahlt wird. Dann existiert als Zahlungsmittel in der Wirtschaft nur noch "Geschäftsbanken-Buchgeld". Dieses ist jedoch, wie zuvor auch bei Aussetzung der Goldmünzen-Einlösepflicht geschildert, nicht wertlos geworden, sondern stützt sich auf die Zahlungsversprechen der Kreditnehmer der einzelnen Geschäftsbanken ab.
Mit dem Beispiel der bargeldlosen Wirtschaft wird gezeigt, dass der Gedanke des Bargeldes als Kern unserer Geldverfassung eine Fiktion ist. Der Kern unserer Geldverfassung ist das "Geschäftsbanken-Buchgeld" und die hinter diesem stehenden Rückzahlungsverpflichtungen der Kreditnehmer.
Einzelnachweise
<references >
- ↑ Bankgesetz des Deutschen Reiches von 1875, §17Wikisource, Abruf 15.03.2016
- ↑ Es ist anzunehmen, dass zu Knapps Zeiten die Steuern mit Bargeld gezahlt wurden und das Giralgeld somit noch nicht den Rang von "staatlichem Geld" hatte.
- ↑ Details zur Herleitung des Bodensatzes sind im Kapitel "Fristenspekultion" von "Das Geldrätsel" enthalten
- ↑ Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reiskassenscheinen , Abruf 30.3.2016
- ↑ Knapp sieht die beiden Möglichkeiten der Einlösung von Banknoten sehr deutlich wenn er auf Seite 122 sagt: "Wenn mir die Bank hundert Mark schuldig ist, weil ich Inhaber einer ihrer Noten bin, so kann ich diese Urkunde zweifellos benützen: erstens um mir die hundert Mark auszahlen zu lassen; zweitens aber auch, um hundert Mark an die Bank zu zahlen, im Falle, daß ich ihr so viel schuldig wäre. Die Note ist also auch ein Zahlungsmittel für Zahlungen an die Bank."