Hallo Matthias,
der Ausschnitt zeigt
Walter: Steinbrück hat recht. Es bedarf einer konsistenten und einer sehr ernsten Kommunikation
der Eliten aus den polit. Parteien, aber auch aus der Wissenschaft ... Wie immer nichts neues immer noch die gleiche Denkweise. Man kann ja alles als Notfallsituation darstellen, so hebelt man dann
jedes Gesetz aus. Ist es dann in Zukunft so, eine sogenannte Elite ruft Notfall und schwupp die Gesetze gelten nicht mehr.
Wenn ich da an den Lissaboner Vertrag denke :
Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:
"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."[/color]
da kommen mir dann üble Gedanken.
Viel Grüße von
Günter