Autor Thema: Stuttgart21  (Gelesen 6154 mal)

Matthias

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Stuttgart21
« am: 20. April 2011, 13:13:57 »

Wie Volksvermögen privatisiert wird.

Mittels der immer gleichen Strategie, einer sog. "Salami-Taktik", die schon im Zuge des "Multilateralen Abkommens für Investitionen" Anwendung fand (= Grundlage der weltweiten Deregulierungen der Finanzmärkte, die die sog. "Finanzkrise" erst möglich machten), werden Projekte am Bürger vorbei durchgesetzt. Natürlich alles zum "Vorteil der Bürger".

Wie auch beim "Cross-Border-Leasing", das Werner Rügemer anschaulich erklärt, oder im Zuge der sog. "Finanzkrise" wird Volksvermögen stückweise privatisiert (Gewinne werden privatisiert, die Verluste auf den Steuerzahler, also die Allgemeinheit abgewälzt).

Der Trick dabei: Die Verluste bleiben dem Bürger noch verborgen und werden ihm in der Zukunft erst präsentiert. Eine clevere Idee, um vor dem totalen Zusammenbruch noch einmal ordentlich Kasse auf Kosten der Allgemeinheit zu machen.


Wie das bei "S21" funktioniert, macht folgender Film deutlich:





Ergänzend zum Film:


FAQ:
Was ist eigentlich mit der Beteiligung der EU? Warum bleibt die auf "0,--" stehen?

Auch, wenn gerne verbreitet wird, dass die EU mitfinanziert - das ist falsch.
Die Europäische Kommission finanziert den Tiefbahnhof nicht mit. Sie hat ausdrücklich erklärt, daß dieses Projekt eine rein deutsche Angelegenheit ist.

siehe http://presseportal.eu-kommission.de/index.php?id=106
Dort heißt es u.a.:
"Mit dem Bau von Bahnhöfen entlang der Strecke, das hat EU-Verkehrskommissar Siim Kallas klargestellt, hat die EU allerdings nichts zu tun. "

-------

Quellen (leider nicht alle online verfügbar):

http://www.das-neue-herz-europas.de/bahnprojekt/finanzierung/finanzierung-stu...

- GR-Drs. 990/2001 -
Beschluss vom 19.12.2001 des Gemeinderats zum Kaufvertrag über die Teilflächen B, C und D sowie einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Stuttgart und der Deutschen Bahn AG zu (vgl. GR-Drs. 990/2001).
Der Kaufvertrag wurde unter dem 21.12.2001 abgeschlossen.

- GR-Drs. 609/2007 -
In einer Nebenabrede vom 19.07.2007 zum Memorandum of Understanding sagte die Stadt der Bahn zu, auf die aus dem Kaufvertrag vom 21.12.2001 herrührenden Verzugszinsen wegen der verspäteten Übergabe der Flächen bis zum 31.12.2020 zu verzichten. Erforderlich war hierfür eine Änderung des Kaufvertrages vom 21.12.2001. Der Gemeinderat wurde darüber mit GR-Drs. 609/2007 vom 19.07.2007 unterrichtet.


http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bad-cannstatt-altlasten-am-guete...

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378; 1994 I S.2439), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 112 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl.I S. 160)

Deutscher Bundestag, Drucksache 13/5029 vom 28.06.1996

http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1793028_0_2147_zuschuesse-...

Quellen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-73290094.html

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2073894_0_9223_-flughafen-eine...

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-stadtbahn-muss-platz-ma...

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-ssb-und-bahn-ueber-...

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wegen-stuttgart-21-neckarrealsch...

http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-10/stuttgart-21-ausstiegskosten

http://de.wikipedia.org/wiki/Trassenpreissystem

http://www.eurohypo.com/media/pdf/newsletter_und_marktberichte/2011/Immobrief...

http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel470023.cfm

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378; 1994 I S.2439), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 112 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl.I S. 160)

Deutscher Bundestag, Drucksache 13/5029 vom 28.06.1996

Bericht des Bundesrechnungshofs, 30.10.2008
http://www.kopfbahnhof-21.de/fileadmin/bilder/stellungnahmen/081030_brh-beric...

"Ermittlung der wahrscheinlichen Kosten des Projekts Stuttgart 21", Vieregg + Rössler, Juli 2008
http://www.kopfbahnhof-21.de/fileadmin/downloads/Gutachten/S21-Kostenstudie-L...


.....


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  --  George Bernard Shaw

Eurelios

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Re:Stuttgart21
« Antwort #1 am: 01. Mai 2011, 16:45:03 »
Nur zur Info:

Landeshauptstadt Stuttgart GRDrs 790/2007
Oberbürgermeister
Gz: OB

Stuttgart, 25.09.2007

Stuttgart 21
-Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg
-Änderung des Kaufvertrages für die Teilgebiete A2, A3, B, C und D

Beschlußvorlage

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss Vorberatung öffentlich 04.10.2007
Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 04.10.2007

Beschlußantrag:

1.
Dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Land
Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband
Region Stuttgart über die Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart und des
Verbands Region Stuttgart an dem Projekt Stuttgart 21 (Anlage 2) wird
zugestimmt.
2.
Der Änderung des Kaufvertrages für die Teilgebiete A2, A3, B, C und D vom
21.12.2001 mit der Deutschen Bahn AG bzw. deren Tochtergesellschaften
DB Immobilien & Services AG und DB Netz AG (Anlage 3) wird zugestimmt.
3. a.
Der Bildung einer Teilrücklage zur Finanzierung des verbindlichen städtischen
Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 in Höhe von 31,56 Mio. € im Rahmen des
Jahresabschlusses 2007 wird zugestimmt.
b.
Der Bildung einer Teilrücklage zur Finanzierung des eventuellen städtischen
Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 als Teil der Risikoabsicherung (Stufe 1) in
Höhe von 130 Mio. € (Kapitalwert zum 31.12.2007) im Rahmen des
Jahresabschlusses 2007 wird zugestimmt. Diese Teilrücklage wird ab
01.01.2008 mit 4,5 % p. a. verzinst.
4.
Die Vertreter der Verwaltung werden ermächtigt, alle Erklärungen und
Handlungen zum Abschluss und zur Umsetzung der Ziffern 1 bis 3
vorzunehmen.
Seite 1


Begründung:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Zusammenhang mit dem
Projekt Stuttgart 21 den nachstehenden wesentlichen Vereinbarungen zugestimmt:


Rahmenvereinbarung für das Projekt Stuttgart 21 (GRDrs 605/1995) am
30.11.1995,

Vereinbarung über die Beteiligung an der Vorfinanzierung (GRDrs 177/2001) am
08.03.2001 und

Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung von Stuttgart 21 und
der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (GRDrs 664/2001) am 12.07.2001.
Die Vereinbarungen sind unverändert rechtswirksam. Hieraus bestehen finanzielle
Verpflichtungen der Landeshauptstadt in Höhe von bis zu 78,06 Mio. € (vgl. Anlage
1, Ziffer 4).

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Bundesrepublik Deutschland, die

Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart

und die Landeshauptstadt Stuttgart am 19.07.2007 auf die Grundlagen eines

Finanzierungsvertrages für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm

verständigt (Memorandum of Understanding). Dem Gemeinderat wurde mit

Drucksache 609/2007 berichtet, die in Anlage 1 erneut beigefügt ist.

zu Ziffer 1:

Im Memorandum of Understanding sind Finanzierungsbeiträge und
Risikobeteiligungen des Landes und seiner Partner genannt, ohne dass bislang eine
verbindliche Vereinbarung seitens des Landes mit den Partnern besteht. Dies soll in
der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung (Anlage 2) mit der Landeshauptstadt
Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart geschehen.

Die Ergänzungsvereinbarung (Anlage 2) entspricht inhaltlich dem Bericht vom

19.07.2007. Wesentliche Inhalte sind:

• Wegfall des Vorfinanzierungsanteils der Stadt in Höhe von 26 Mio. € (Ziffer I
Absatz 3 Satz 3 der Ergänzungsvereinbarung).
• Wegfall der Übernahme für Mehraufwendungen aus wasserwirtschaftlichen
Genehmigungsrisiken in Höhe von bis zu 20,5 Mio. € (Ziffer II 6. der
Ergänzungsvereinbarung).
• Beteiligung der Stadt am Kostensteigerungsrisiko gemäß einem dreistufigen
Risikoabsicherungsmodell (siehe Anlage 1, Ziffer 5.2.) in Höhe von bis zu 130 Mio. €
(Kapitalwert zum 31.12.2007) in Stufe 1 und weiteren bis zu 30 Mio. € (Kapitalwert
zum 31.12.2007) in Stufe 3 (Ziffer II 2. – 5. der Ergänzungsvereinbarung).
Seite 2


Diese Verpflichtungen stellen Eventualverpflichtungen dar, die je nach Entwicklung
der Kosten eintreten können, aber nicht eintreten müssen.

Durch diese Ergänzungsvereinbarung reduzieren sich die verbindlichen finanziellen
Verpflichtungen von 57,56 Mio. € aus den bestehenden Verträgen um 26 Mio. € auf
31,56 Mio. €.

Die eventuellen Verpflichtungen erhöhen sich hingegen gegenüber bislang 20,5 Mio.
€ auf bis zu 130 Mio. € bei Stufe 1 des Risikoabsicherungsmodells bzw. 160 Mio. €
bei Stufe 3 (jeweils Kapitalwert zum 31.12.2007).

zu Ziffer 2:

Nach dem Vertrag über den Erwerb der Teilgebiete A2, A3, B, C und D hat die

Deutsche Bahn AG die Flächen im wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der

Stadt zu übergeben. Andernfalls hat sie Verzugszinsen zu zahlen.

Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine nicht zu
halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht
enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss
aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos
einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die
Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Bei einem Zinssatz von 5,5 %
entspricht dies nominal einem Betrag von 212 Mio. €, bezogen auf den Kapitalwert
per 31.12.2007 von 165 Mio. €.

Im Teilgebiet C 1 gilt der verspätete Übergabetermin nur für eine Teilfläche von rd.

34.000 m² (siehe blaue Fläche im Lageplan zu Anlage 3), die als Baulogistikfläche
bzw. Aufstellgleis benötigt wird. Die übrigen Flächen (rd. 98.000 m²) sind bereits
übergeben bzw. werden zum 31.12.2010 (rote Fläche) übergeben, so dass sich für
den Neubau der beruflichen Schulen für Gesundheit und Pflege sowie
Hauswirtschaft und der Entwicklung des Wohngebiets in zeitlicher Hinsicht keine
Verzögerungen ergeben.
zu Ziffer 3 a und b:

Aufgrund der günstigen Entwicklung der Finanzlage im Jahr 2007, insbesondere
aufgrund von zusätzlichen Einnahmen aus Einmaleffekten bei der Gewerbesteuer,
und zur Vermeidung zukünftiger Haushaltsbelastungen durch das Projekt Stuttgart
21, ist es möglich und sinnvoll, im Jahresabschluss 2007 entsprechende
Teilrücklagen zur Finanzierung der Verpflichtungen der Landeshauptstadt für das
Projekt Stuttgart 21 in Höhe von insgesamt 161,56 Mio. € zu bilden.

Für den verbindlichen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt aus den

Vereinbarungen von 1995 und 2001 in Höhe von 31,56 Mio. € erfolgt dies ohne

Verzinsung, da es sich bereits um Nominalbeträge handelt, die ab 2010 in zehn

Jahresraten abgerufen werden.

Seite 3


Für den eventuellen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt zur
Risikoabsicherung (Stufe 1) in Höhe von 130 Mio. € (Kapitalwert zum 31.12.2007)
wird eine weitere Teilrücklage gebildet. Diese Rücklage wird ab 01.01.2008 mit 4,5
% p. a. verzinst. Der Zinssatz entspricht den gegenwärtigen Geldmarktkonditionen,
so dass eine weitere Belastung zukünftiger Haushalte ausgeschlossen ist.
€ (Kapitalwert zum 31.12.2007)
wird eine weitere Teilrücklage gebildet. Diese Rücklage wird ab 01.01.2008 mit 4,5
% p. a. verzinst. Der Zinssatz entspricht den gegenwärtigen Geldmarktkonditionen,
so dass eine weitere Belastung zukünftiger Haushalte ausgeschlossen ist.

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Ziffern 1 bis 3.

Durch das Projekt Stuttgart 21 und die damit verbundenen
Stadtentwicklungspotentiale entstehen nach sehr vorsichtigen Schätzungen
zusätzliche direkte Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen in zukünftigen
Stadthaushalten, die im Zeitraum 2010 bis 2034 mindestens 300 Mio. € betragen
werden (Anlage 4).

Hinzu kommen erhebliche Arbeitsmarkteffekte in Höhe von mehreren tausend
zusätzlichen Arbeitsplätzen insbesondere in der Bauphase, die zur deutlichen
Stärkung der Kaufkraft in der Landeshauptstadt Stuttgart beitragen werden.

Beteiligte Stellen

Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Anlage zur GRDrs 609/2007 Stuttgart 21, Bericht über den Sachstand
Anlage 2: Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der
Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart
Anlage 3: Änderung des Kaufvertrages für die Teilgebiete A2, A3, B, C und D
Anlage 4: Einnahmeeffekte im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21

Seite 4






Matthias

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STUTTGART 21: ALLES ERLOGEN
« Antwort #2 am: 22. Juli 2011, 12:53:31 »

Die Grünen stehen nun ohne Hosen da

Nun liegen die Dokumente vor: Dokumente der Bahn selbst. Sie belegen: Es sind bereits seit Jahren die Mehrkosten des Projektes Stuttgart21 bekannt. Die Bahn hat dies zu verdecken versucht und alle angelogen: Den Bundestag, die Abgeordneten des Stuttgarter Landtags und die Gemeinderäte Stuttgarts.



Weiterlesen: http://karlweiss.twoday.net/stories/34631500/



Bin mal gespannt, wie das weiter geht ...

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Milliardengrab Stuttgart 21
« Antwort #3 am: 01. August 2011, 07:42:16 »

Milliardengrab Stuttgart 21 (Frontal 21 vom 02.03.2010)


"Viele Stuttgarter Bürger protestieren auf Montagsdemonstrationen gegen "Stuttgart 21". Das ehrgeizige und teure Projekt von Bahn und Befürwortern aus Politik und Wirtschaft sei unnütz und zu teuer."


Milliardengrab Stuttgart 21 (Frontal 21 vom 02.03.2010)




http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,8043183,00.html
http://kopfbahnhof21.de
http://unsere-stadt.org


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Re:Stuttgart21
« Antwort #4 am: 01. August 2011, 19:34:50 »
Hallo Matthias,

danke für den Link.  Heute sind zusätzliche Fakten bekannt die man kaum für
möglich gehalten hätte absoluter Betrug und eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft:

 http://www.stern.de/politik/deutschland/geheimpapier-zu-stuttgart-21-wie-die-bahn-die-wahren-kosten-verschleiert-1708627.html

So langsam glaube ich wir werden alle nur noch bewusst getäuscht in allen Dingen was mit Geld zu tun hat.

Dieser Artikel bringt es auf den Punkt.

http://menschenzeitung.de/?p=8863

Grüße von


Günter

Matthias

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S21 - Volksentscheid
« Antwort #5 am: 02. September 2011, 13:25:58 »

Hallo Günter,

danke für den Artikel der FR (http://www.fr-online.de/politik/volksentscheid-fuer-november-angesetzt/-/1472596/9673118/-/index.html). Ist schon drollig, was man da liest:

Die FDP zieht also eine Klage in Erwägung, weil ihrer Meinung nach "das Volk" nicht abstimmen darf, wenn es "direkt den Haushalt betrifft".
Oh je, was glauben die eigentlich, wie lange sich die Bürger all das noch gefallen lassen?
Na ja, es kommt, wie es kommt ...

Viele Grüße, Matthias


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Re:Stuttgart21
« Antwort #6 am: 25. September 2011, 17:51:35 »
Hallo Matthias,

eine Klage von der FDP wird es nicht geben. Die FDP hat sich entschlossen keine Klage zu erheben, kein
Wunder bei den letzten Wahlergebnisse wie zum zB in Berlin.

Es gibt doch noch ein wenig Hoffnung das man gegen einen massiven Wiederstand  der Bevölkerung
 ein durch Lug und Trug durchgepeitschtes Wahnsinnprojekt (das nur dazu dienen sollte den wenigen
Geldeliten noch mehr Wohlstandtsbesitz zu zuschanzen) halt doch nicht so einfach durchkommt.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,788244,00.html

Mal sehen wie es kommen wird. ::)

Viele Grüße

Günter
« Letzte Änderung: 06. November 2011, 14:49:40 von Eurelios »

Eurelios

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Re:Stuttgart21
« Antwort #7 am: 06. November 2011, 13:26:05 »
Mal wieder etwas über S21:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,796112,00.html

Werde zum ersten mal (oder darf?)in meinem Leben bei
einer Volksabstimmung dabei sein.

Aber eigentlich ist das eine Volksverarsche weil die Hürden
bei der Gesetzgebung so hochgelegt wurden das man dann
als Politiker mit stolzer Brust sagen kann.

Ja wir in BWB haben den Bürgern eine Möglichkeit erschaffen das sie
selber entscheiden können.

Aber wie gesagt die Hürden sind so hoch gelegt
das jeder Politiker sagen kann na dann macht mal
und im geheimen denkt kann ja eh nix werden.

1 Hürde.

Als ich die Benachrichtigung vom Amt bekam das am
27 November die Volksabstimmung stattfinden
würde dachte ich es geht so wie bei der Landtagswahl
man geht mit der Benachrichtigung am 27.11 zum
Wahllokal und macht sein Kreuzchen an die
richtige Stelle und das wars.

Von wegen man muss erst mit der Benachrichtigung
zum Amt und dort seine Wahlunterlagen abholen und
das noch in einem kleinem Zeitfenster vom 7.11 bis 18.11.
Was bedeutet das für mich? Muss also morgen gleich
um  8 Uhr zum Amt hetzen weil um 12 Uhr mein
Flieger von Stuttgart nach Teneriffa startet.

2 Hürde

Um eine Gültigkeit für die Volksabstimmung zu erreichen
müssen mindesten 1/3 aller Stimmberechtigten ( sind 2,5 Millionen) zur
Wahlurne gehen. Nie zu erreichen wenn ich da
an die gleichgültigen Nichtwähler von der letzten
Landtagswahl denke.

Wir Leben halt in einer Scheindemokratie.
 
« Letzte Änderung: 06. November 2011, 14:54:06 von Eurelios »