Hallo Markus,
zur Diskussion über das Löschen von Inhalten öffentlicher Sendeanstalten nachfolgend einige Informationen vom WDR. Per Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind die Sendeanstalten verpflichtet, bestimmte Inhalte aus ihren, im Internet zugänglichen Archiven, zu entfernen. So z. B. der Beitrag hier im Forum:
Goldman Sachs – Eine Bank lenkt die Welt Dieser ist jeweils nur 7 Tage nach dem Ausstrahlungsdatum noch im Archiv abrufbar. Grund:
"
Der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) hatte sich erstmals 2002 bei der Europäischen Kommission darüber beschwert, dass ARD und ZDF Inhalte kostenlos im Internet anbieten. Das mache ihre werbefinanzierten Angebote unattraktiv; zudem verzerrten Rundfunkgebühren als Beihilfe den Wettbewerb, argumentierten sie im so genannten VPRT-Verfahren"
http://www1.wdr.de/themen/medienseite/rundfunkstaatsvertrag100.htmlEinige Nutzermeldungen finden sich hier:
http://www1.wdr.de/themen/medienseite/rundfunkstaatsvertrag172.htmlAusschnitt einer Leserzuschrift:
Snof zieht aus dieser These eine ironische Schlussfolgerung: "Bibliotheken stören doch sicher auch den Buchmarkt, also lasst uns Bücher, die älter als ein Jahr sind, verbrennen."
So werden halt viele wertvollen Informationen, für deren Zusammenstellung wir bereits einmal gezahlt haben, dem Wettbewerbsanspruch der "
Mainstreammedien" geopfert.
Gruß,
Rudi