Liebe Leser,
wenn man solche Sachen liest kommt einem das kalte Grausen
Artikel 29
GeheimhaltungspflichtDie Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie
alle anderen Personen, die für den oder im Zusammenhang mit dem ESM arbeiten oder
gearbeitet haben, dürfen keine Informationen offenlegen, die der Geheimhaltungspflicht
unterliegen. Sie sind auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit verpflichtet, keine Informationen
offenzulegen, die ihrem Wesen nach der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Artikel 30
Immunitäten von Personen Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren,
stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen
Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft
vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen
Schriftstücke, jedoch nicht, wenn und soweit der Gouverneursrat diese Immunität
ausdrücklich aufhebt.
Den ganzen Mist hier:
http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdfAlso ich denke: Es ist unfassbar was da abläuft
Grüße
Günter