Nur zur Info:
Landeshauptstadt Stuttgart GRDrs 790/2007
Oberbürgermeister
Gz: OB
Stuttgart, 25.09.2007
Stuttgart 21
-Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg
-Änderung des Kaufvertrages für die Teilgebiete A2, A3, B, C und D
Beschlußvorlage
Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss Vorberatung öffentlich 04.10.2007
Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 04.10.2007
Beschlußantrag:
1.
Dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Land
Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband
Region Stuttgart über die Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart und des
Verbands Region Stuttgart an dem Projekt Stuttgart 21 (Anlage 2) wird
zugestimmt.
2.
Der Änderung des Kaufvertrages für die Teilgebiete A2, A3, B, C und D vom
21.12.2001 mit der Deutschen Bahn AG bzw. deren Tochtergesellschaften
DB Immobilien & Services AG und DB Netz AG (Anlage 3) wird zugestimmt.
3. a.
Der Bildung einer Teilrücklage zur Finanzierung des verbindlichen städtischen
Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 in Höhe von 31,56 Mio. € im Rahmen des
Jahresabschlusses 2007 wird zugestimmt.
b.
Der Bildung einer Teilrücklage zur Finanzierung des eventuellen städtischen
Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 als Teil der Risikoabsicherung (Stufe 1) in
Höhe von 130 Mio. € (Kapitalwert zum 31.12.2007) im Rahmen des
Jahresabschlusses 2007 wird zugestimmt. Diese Teilrücklage wird ab
01.01.2008 mit 4,5 % p. a. verzinst.
4.
Die Vertreter der Verwaltung werden ermächtigt, alle Erklärungen und
Handlungen zum Abschluss und zur Umsetzung der Ziffern 1 bis 3
vorzunehmen.
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Begründung:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Zusammenhang mit dem
Projekt Stuttgart 21 den nachstehenden wesentlichen Vereinbarungen zugestimmt:
•
Rahmenvereinbarung für das Projekt Stuttgart 21 (GRDrs 605/1995) am
30.11.1995,
•
Vereinbarung über die Beteiligung an der Vorfinanzierung (GRDrs 177/2001) am
08.03.2001 und
•
Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung von Stuttgart 21 und
der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (GRDrs 664/2001) am 12.07.2001.
Die Vereinbarungen sind unverändert rechtswirksam. Hieraus bestehen finanzielle
Verpflichtungen der Landeshauptstadt in Höhe von bis zu 78,06 Mio. € (vgl. Anlage
1, Ziffer 4).
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Bundesrepublik Deutschland, die
Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart
und die Landeshauptstadt Stuttgart am 19.07.2007 auf die Grundlagen eines
Finanzierungsvertrages für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm
verständigt (Memorandum of Understanding). Dem Gemeinderat wurde mit
Drucksache 609/2007 berichtet, die in Anlage 1 erneut beigefügt ist.
zu Ziffer 1:
Im Memorandum of Understanding sind Finanzierungsbeiträge und
Risikobeteiligungen des Landes und seiner Partner genannt, ohne dass bislang eine
verbindliche Vereinbarung seitens des Landes mit den Partnern besteht. Dies soll in
der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung (Anlage 2) mit der Landeshauptstadt
Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart geschehen.
Die Ergänzungsvereinbarung (Anlage 2) entspricht inhaltlich dem Bericht vom
19.07.2007. Wesentliche Inhalte sind:
• Wegfall des Vorfinanzierungsanteils der Stadt in Höhe von 26 Mio. € (Ziffer I
Absatz 3 Satz 3 der Ergänzungsvereinbarung).
• Wegfall der Übernahme für Mehraufwendungen aus wasserwirtschaftlichen
Genehmigungsrisiken in Höhe von bis zu 20,5 Mio. € (Ziffer II 6. der
Ergänzungsvereinbarung).
• Beteiligung der Stadt am Kostensteigerungsrisiko gemäß einem dreistufigen
Risikoabsicherungsmodell (siehe Anlage 1, Ziffer 5.2.) in Höhe von bis zu 130 Mio. €
(Kapitalwert zum 31.12.2007) in Stufe 1 und weiteren bis zu 30 Mio. € (Kapitalwert
zum 31.12.2007) in Stufe 3 (Ziffer II 2. – 5. der Ergänzungsvereinbarung).
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Diese Verpflichtungen stellen Eventualverpflichtungen dar, die je nach Entwicklung
der Kosten eintreten können, aber nicht eintreten müssen.
Durch diese Ergänzungsvereinbarung reduzieren sich die verbindlichen finanziellen
Verpflichtungen von 57,56 Mio. € aus den bestehenden Verträgen um 26 Mio. € auf
31,56 Mio. €.
Die eventuellen Verpflichtungen erhöhen sich hingegen gegenüber bislang 20,5 Mio.
€ auf bis zu 130 Mio. € bei Stufe 1 des Risikoabsicherungsmodells bzw. 160 Mio. €
bei Stufe 3 (jeweils Kapitalwert zum 31.12.2007).
zu Ziffer 2:
Nach dem Vertrag über den Erwerb der Teilgebiete A2, A3, B, C und D hat die
Deutsche Bahn AG die Flächen im wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der
Stadt zu übergeben. Andernfalls hat sie Verzugszinsen zu zahlen.
Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine nicht zu
halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht
enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss
aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos
einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die
Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Bei einem Zinssatz von 5,5 %
entspricht dies nominal einem Betrag von 212 Mio. €, bezogen auf den Kapitalwert
per 31.12.2007 von 165 Mio. €.
Im Teilgebiet C 1 gilt der verspätete Übergabetermin nur für eine Teilfläche von rd.
34.000 m² (siehe blaue Fläche im Lageplan zu Anlage 3), die als Baulogistikfläche
bzw. Aufstellgleis benötigt wird. Die übrigen Flächen (rd. 98.000 m²) sind bereits
übergeben bzw. werden zum 31.12.2010 (rote Fläche) übergeben, so dass sich für
den Neubau der beruflichen Schulen für Gesundheit und Pflege sowie
Hauswirtschaft und der Entwicklung des Wohngebiets in zeitlicher Hinsicht keine
Verzögerungen ergeben.
zu Ziffer 3 a und b:
Aufgrund der günstigen Entwicklung der Finanzlage im Jahr 2007, insbesondere
aufgrund von zusätzlichen Einnahmen aus Einmaleffekten bei der Gewerbesteuer,
und zur Vermeidung zukünftiger Haushaltsbelastungen durch das Projekt Stuttgart
21, ist es möglich und sinnvoll, im Jahresabschluss 2007 entsprechende
Teilrücklagen zur Finanzierung der Verpflichtungen der Landeshauptstadt für das
Projekt Stuttgart 21 in Höhe von insgesamt 161,56 Mio. € zu bilden.
Für den verbindlichen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt aus den
Vereinbarungen von 1995 und 2001 in Höhe von 31,56 Mio. € erfolgt dies ohne
Verzinsung, da es sich bereits um Nominalbeträge handelt, die ab 2010 in zehn
Jahresraten abgerufen werden.
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Für den eventuellen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt zur
Risikoabsicherung (Stufe 1) in Höhe von 130 Mio. € (Kapitalwert zum 31.12.2007)
wird eine weitere Teilrücklage gebildet. Diese Rücklage wird ab 01.01.2008 mit 4,5
% p. a. verzinst. Der Zinssatz entspricht den gegenwärtigen Geldmarktkonditionen,
so dass eine weitere Belastung zukünftiger Haushalte ausgeschlossen ist.
€ (Kapitalwert zum 31.12.2007)
wird eine weitere Teilrücklage gebildet. Diese Rücklage wird ab 01.01.2008 mit 4,5
% p. a. verzinst. Der Zinssatz entspricht den gegenwärtigen Geldmarktkonditionen,
so dass eine weitere Belastung zukünftiger Haushalte ausgeschlossen ist.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ziffern 1 bis 3.
Durch das Projekt Stuttgart 21 und die damit verbundenen
Stadtentwicklungspotentiale entstehen nach sehr vorsichtigen Schätzungen
zusätzliche direkte Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen in zukünftigen
Stadthaushalten, die im Zeitraum 2010 bis 2034 mindestens 300 Mio. € betragen
werden (Anlage 4).
Hinzu kommen erhebliche Arbeitsmarkteffekte in Höhe von mehreren tausend
zusätzlichen Arbeitsplätzen insbesondere in der Bauphase, die zur deutlichen
Stärkung der Kaufkraft in der Landeshauptstadt Stuttgart beitragen werden.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Anlage zur GRDrs 609/2007 Stuttgart 21, Bericht über den Sachstand
Anlage 2: Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der
Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart
Anlage 3: Änderung des Kaufvertrages für die Teilgebiete A2, A3, B, C und D
Anlage 4: Einnahmeeffekte im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21
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