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Das Geldrätsel / Können einzelne Banken Geld aus dem Nichts schöpfen?
« Letzter Beitrag von Mumken am 10. Mai 2015, 21:25:22 »Die Aussagen von Prof. Dr. Werner, halte ich nur bedingt für zutreffend. Aus Buchungssätzen auf eine unbegrenzte Geldschöpfungskapazität der Geschäftsbanken zu schließen, ist eine vorschnelle Entscheidung. Mit einem Buchungssatz betrachte ich nur einen Teil des Bankgeschehens und kann daraus keine allgemeingültige Aussage treffen. Tatsächlich kann eine Bank in einem ersten Schritt jederzeit einen Kredit in X-beliebiger Höhe gewähren, die Prüfung der Bonität des Kreditnehmers vorausgesetzt.
Der zweite Schritt, von Werner nicht beachtet, folgt jedoch unmittelbar, und ist von der kreditgebenden Bank kaum zu beeinflussen. Das eingeräumte Sichtguthaben (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) verlässt den Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken. Eine Refinanzierung wird erforderlich. Bei den VR-Banken kein Problem, da genügend Kundeneinlagen vorhanden sind. Anderenfalls muss jedoch Zentralbankgeld oder aber Liquidität von anderen Banken beschafft werden.
Um wissenschaftlich korrekt vorzugehen müssen jedoch sämtliche, nicht erwähnten Faktoren gleich bleiben, d. h. ein Einlagenüberschuss darf nicht stillschweigend zur Deckung des Kredites verwendet werden. Was würde denn geschehen, wenn keine überschüssigen Kundeneinlagen vorhanden wären? Der Kredit könnte zwar ohne Probleme ausgereicht werden, jedoch würden bei der Refinanzierung bereits Schwierigkeiten entstehen. Man wäre auf andere Banken bzw. die Zentralbank angewiesen.
Es könnten Liquiditätsprobleme entstehen. Um diese in einem vertretbaren Rahmen zu halten hat das Bundesministerium der Finanzen die Liquiditätsverordnung erlassen. Diese basiert auf der „goldenen Bankregel“, deren Forderungen von Otto Hübner 1854 formuliert wurden.
Von dieser Maximalforderung wurden etliche Abstriche gemacht. Die verbliebenen Forderungen sind in der Liquiditätsverordnung nachzulesen.
Die Ausführungen Von Prof. Dr. Werner sind als mangelhaft anzusehen, da sie nur einen Teilaspekt des Bankbetriebes zum Thema haben. Wichtige und zwangsläufig auch erforderliche weitere Betrachtungen werden schlicht unterlassen. Aber wenn schon die Bank of England die Geldschöpfung aus dem Nichts ebenso wie Prof. Dr. Werner beschreibt, befindet er sich immerhin in guter Gesellschaft.
Weiterführende Details zur Liquiditätsverordnung siehe Liquidität
Beste Grüße
Rudi
Der zweite Schritt, von Werner nicht beachtet, folgt jedoch unmittelbar, und ist von der kreditgebenden Bank kaum zu beeinflussen. Das eingeräumte Sichtguthaben (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) verlässt den Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken. Eine Refinanzierung wird erforderlich. Bei den VR-Banken kein Problem, da genügend Kundeneinlagen vorhanden sind. Anderenfalls muss jedoch Zentralbankgeld oder aber Liquidität von anderen Banken beschafft werden.
Um wissenschaftlich korrekt vorzugehen müssen jedoch sämtliche, nicht erwähnten Faktoren gleich bleiben, d. h. ein Einlagenüberschuss darf nicht stillschweigend zur Deckung des Kredites verwendet werden. Was würde denn geschehen, wenn keine überschüssigen Kundeneinlagen vorhanden wären? Der Kredit könnte zwar ohne Probleme ausgereicht werden, jedoch würden bei der Refinanzierung bereits Schwierigkeiten entstehen. Man wäre auf andere Banken bzw. die Zentralbank angewiesen.
Es könnten Liquiditätsprobleme entstehen. Um diese in einem vertretbaren Rahmen zu halten hat das Bundesministerium der Finanzen die Liquiditätsverordnung erlassen. Diese basiert auf der „goldenen Bankregel“, deren Forderungen von Otto Hübner 1854 formuliert wurden.
Zitat
„Der Credit, welchen eine Bank geben kann, ohne Gefahr zu laufen, ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können, muß nicht nur im Betrage, sondern auch in der Qualität dem Credite entsprechen, welchen sie genießt."
Von dieser Maximalforderung wurden etliche Abstriche gemacht. Die verbliebenen Forderungen sind in der Liquiditätsverordnung nachzulesen.
Die Ausführungen Von Prof. Dr. Werner sind als mangelhaft anzusehen, da sie nur einen Teilaspekt des Bankbetriebes zum Thema haben. Wichtige und zwangsläufig auch erforderliche weitere Betrachtungen werden schlicht unterlassen. Aber wenn schon die Bank of England die Geldschöpfung aus dem Nichts ebenso wie Prof. Dr. Werner beschreibt, befindet er sich immerhin in guter Gesellschaft.
Weiterführende Details zur Liquiditätsverordnung siehe Liquidität
Beste Grüße
Rudi