Das Geldrätsel: Kreditschöpfungskapazität

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Zur Untersuchung der Kreditschöpfungskapazität einer Geschäftsbank sind Gesetze und Verordnungen wie auch Bilanzen und der Bankbetrieb selbst zu beachten. Aus dem Wettbewerb der Banken untereinander entwickelte sich ein automatisierter "Gleichschritt" der Banken bei der Kreditgewährung. Diesen Gleichschritt kann eine Bank nur in relativ engen Grenzen verlassen, falls sie im Bankensystem erfolgreich und zahlungsfähig bleiben will.

Kredite

Welche Faktoren haben nun einen Einfluss auf die Höhe der von einer Geschäftsbank schöpfbaren Kreditmenge?

  • Forderung einer Mindestreserve durch die Zentralbank
  • Kassenbestand zur Aufrechterhaltung des baren Zahlungsverkehrs
  • Überschussreserven zur Durchführung von Überweisungen
  • Anforderungen an das Eigenkapital der Bank gemäß den Capital Requirements Regulation (CRR) Teil VI. Die im KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen [1] verankerten Vorgaben gelten nur noch für Finanzinstitute, welche keine CCR-Kreditinstitute sind.
  • Anforderungen an die Liquidität der Banken gemäß den Capital Requirements Regulation (CRR) Teil VI, welche die im Basel-III-Rahmenwerk festgelegten Liquiditätskennzahlen, nämlich die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) in für Kreditinstitute unmittelbar geltendes Recht überführt.[2] Die im KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 11 Liquidität [3] verankerten Vorgaben gelten nur noch für Finanzinstitute, welche keine CCR-Kreditinstitute sind.
  • Durch den Wettbewerb unter den Banken indirekt erzeugter Zwang zu einem Gleichschritt der Banken in ihrer Kredittätigkeit

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Genügend verschuldungsbereite Kreditnehmer (Schuldner) müssen gefunden werden
  • Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers muss vorhanden sein oder
  • der Kreditnehmer muss beleihungsfähige Sicherheiten bieten, d.h. Eigentum muss vorhanden sein und der Kreditnehmer muss bereit sein dieses zu verpfänden
  • Um sich für Kredit-Auszahlungen Bargeld bei der Zentralbank zu beschaffen, benötigt die Bank "notenbankfähige Sicherheiten"[4]

Zusammenfassung

Von einer autonomen Kreditschöpfung der Geschäftsbanken kann deshalb ganz offensichtlich nicht gesprochen werden. Ist die Bank, vielfach im Zusammenhang mit ihren Kreditgeschäften, auf fremde Zahlungsmittel angewiesen, gleichgültig, ob sie diese von der Zentralbank selbst bezieht oder von Kunden als Einlage erhält, ist sie in Ihrer Kreditschöpfungstätigkeit nicht unabhängig. Auch bei der Liquiditätsbeschaffung durch Kreditaufnahme bei anderen Banken verliert die einzelne Bank einen Teil ihrer Unabhängigkeit.

"Die Fähigkeit einer Bank zur Schöpfung von Krediten kann deshalb nicht auf den reinen Akt der innerbetrieblichen Buchgeldschöpfung per Buchungsvorgang reduziert werden."


Welchen Einfluss besitzen die oben genannten Faktoren im heutigen Bankensystem noch tatsächlich?



Einzelnachweise

<references >

  1. Kreditwesengesetz § 10, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, Abruf 20.05.2019
  2. BaFin Liquiditätsanforderungen, Abruf 20.05.2019
  3. Kreditwesengesetz, Abruf 20.5.2019
  4. Wobei die Anforderungen an die "Notenbankfähigkeit" sehr flexibel von der EZB gehandhabt werden. 2016 besitzen sehr viele Sicherheiten, auch teilweise Firmenkredite, den Status "notenbankfähig zu sein", bei einem Zinssatz für Zentralbankgeld von 0 %.