Das Geldrätsel: Bilanzen allgemein

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Unternehmen und somit auch Banken sind gesetzlich zu ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu sind in der

  • Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV),[1] dem
  • Handelsgesetzbuch, §340,[2] dem
  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG) [3] und der
  • Abgabenordnung[4]

verankert.

Zu Beginn eines Handelsunternehmens sowie auch jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres muss ein Kaufmann die Vermögenswerte und die Schulden des Unternehmens erfassen.[5] Hierzu ist die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (Inventar) erforderlich. Das Inventar besteht aus den drei Gruppen

  • Vermögen
  • Schulden
  • Reinvermögen

Aus dem

Bilanz einfach.png

Inventarverzeichnis wird beim Start eines Handelsgewerbes die Eröffnungsbilanz erstellt.

Auf der linken Seite wird das Vermögen oder die Aktiva gezeigt. Für welche Zwecke wurde das Kapital des Unternehmens eingesetzt?

Rechts werden die Schulden sowie auch das Reinvermögen aufgelistet. Diese Seite zeigt das Kapital oder die Passiva des Unternehmens. Die Schulden werden auch als Fremdkapital und das Reinvermögen als Eigenkapital bezeichnet.

Die Abbildung zeigt nur die grundsätzliche Systematik einer Bilanz, aufgeteilt in Aktiva und Passiva. Dabei muss jederzeit die Summe der Aktivapostionen gleich der Summe der Passivapositionen sein.



Einzelnachweise

<references >

  1. Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute RechKredV
  2. Handelsgesetzbuch, §340
  3. Gesetz über das Kreditwesen - KWG
  4. Abgabenordnung
  5. Grill, Perczynski: Bankbuchführung. 13 Auflage. Dr. Max Gehlen, Bad Homburg 1995, ISBN 3-441-03173-3. Seite 22