Martin Scheytt: Grundlagen
Begriffsdefinitionen
Nachfolgend eine Zusammenfassung von Scheytts "Begrifflichen Grundlagen". Seine weitschweifigen Erläuterungen werden hier nur stark verkürzt wiedergegeben.
Geld
"Geld ist das gesetzliche Zahlungsmittel, das allgemeine Tauschmittel, mit dem Schulden definitiv bezahlt werden können." Die bankgeschäftliche Kreditgewährung der Notenbank und damit auch die Geldschöpfung dieser Institution bleibt außerhalb des Untersuchungsbereiches.
Auch Helmut Creutz geht in seinem Buch "Das Geldsyndrom[1]" davon aus, das Geld nur Bargeld sei. Dies ist zumindest seine Auffassung bis zur vierten Auflage. In der fünften überarbeiteten Auflage taucht dann erstmals das Buchgeld der Zentralbank auf und wird gleichfalls zum "Geld" gezählt, obwohl es eindeutig kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Scheytt erwähnt das Buchgeld der Zentralbank in seinem Werk nur am Rande. Er bezieht es nicht in seine Überlegungen mit ein.
"Für die Praxis gibt es nur "ein" Geld, das Bargeld"
Nur Münzen und Banknoten sind "Geld". Zur Untersuchung von Geld und Bankguthaben werden die Wirtschaftsteilnehmer in zwei Zahlungsgemeinschaften aufgeteilt.
"Geld ist das gesetzliche Zahlungsmittel der Zahlungsgemeinschaft der staatlichen, nationalen Zahlungsgemeinschaft"
und
"Bankguthaben sind das Zahlungsmittel einer privaten Zahlungsgemeinschaft, der Bankkundschaft"
Die privaten Zahlungsmittel sind den staatlichen Zahlungsmitteln untergeordnet, sofern es ihnen nicht gelingt, sich vollkommen aus dem staatlichen Zahlungsverband zu lösen. Neben den Bankguthaben können auch noch andere private Zahlungsmittel zirkulieren. Der Schweizer Wirtschaftsring "WIR" ist ein solch eigenständiger Zahlungsverband. Dies trifft ebenso auf die Spielteilnehmer in einem Spielcasino zu, welche sich zeitlich begrenzt zu einer Zahlungsgemeinschaft zusammenfinden. Alle diese privaten Zahlungsgemeinschaften sind unlösbar mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel verbunden. Die Betrachtung der Volkswirtschaft, dass alles was Geldwirkung hat zum Geldbegriff zählt ist unzulässig. "Bankguthaben sind also begrifflich nicht Geld; Bankguthaben sind aber wie Geld Zahlungsmittel."
Kredit
Tauschen zwei Personen eine Leistung und Gegenleistung zu unterschiedlichen Zeitpunkten, sprechen wir von einem Kredit. Die Leistung wird sofort erbracht, wohingegen die Gegenleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Derjenige, der die Leistung erbringt wird Gläubiger (Kreditgeber) und derjenige, der mit seiner Gegenleistung bis zu einem späteren festgelegten Zeitpunkt wartet, wird Schuldner (Kreditnehmer). In dieser Untersuchung wird der Kreditvorgang auf eine Bank als Kreditgeber und einen Kunden als Kreditnehmer beschränkt. Die Bank überlässt dem Kunden darlehensweise Geld. Der Kunde verpflichtet sich, das Geld nach der festgelegten Frist, an die Bank zurückzugeben.
Begriff Kreditschöpfung
Der Kreditschöpfungsbegriff stammt aus der englisch sprechenden Welt. Unter "creation of credit" wird dort die Schaffung zusätzlicher Zahlungsmittel verstanden. "credit" bezeichnet kurzfristige Bankguthaben. Diese Bankguthaben sind nach überwiegender geldtheoretischer Auffassung Geld. Deshalb ist in den meisten Fällen "Geldschöpfung" (Buch- oder Giralgeldschöpfung) gemeint, wenn in der deutschsprachigen Literatur von "Kreditschöpfung" die Rede ist.
"Eine "creatio ex nihilo", eine Schöpfung aus dem Nichts kann, das haben wir schon einmal ausgesprochen, im Bereich des wirtschaftlichen Geschehens a priori nicht gedacht werden. Deshalb ist auch eine Kreditschöpfung aus dem Nichts nicht denkbar."
Hier wird grundsätzlich, dass heißt ohne weitere Beweise (a priori) der Möglichkeit der Kreditschöpfung aus dem Nichts widersprochen.
Die Kreditgeschäfte der Banken können nur aus einer Verlagerung von Kreditbeziehungen der Wirtschaftsteilnehmer abgeleitet werden. Dies ist die wesentliche Grundaussage in seinem Werk.
Hierzu ein Beispiel:
Beno kauft Waren von Anton und muss diese Waren bezahlen. Sobald die Waren geliefert sind, hat Anton einen Anspruch auf Geld in Höhe des Kaufpreises. Anton hat eine Forderung gegen Beno. Anton ist Gläubiger und Beno Schuldner. Hat Beno das Bargeld in seiner Kasse und bezahlt bar, ist damit das Geschäft abgeschlossen.
Heutige Geschäftsbeziehungen bedienen sich jedoch überwiegend nicht mehr der Barzahlung sondern des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mittels Banken. In die direkte Gläubiger- Schuldnerbeziehung kommt als dritter Partner die Bank hinzu. Sie ist gleichzeitig neuer Schuldner für Anton und neuer Gläubiger für Beno. Sofern Beno über ein entsprechendes Bankguthaben verfügt, kann die Bezahlung bargeldlos mit einer Überweisung erfolgen.
Beno kann jedoch erst nach 6 Monaten zahlen, da er bis zu diesem Zeitpunkt den größten Teil der Ware mit Gewinn weiterverkauft hat und wieder über Geld verfügt. Bei einer Geschäftsbeziehung ohne Bank benötigt er von Anton einen Zahlungsaufschub. Dieser Aufschub ist nichts weiter als ein Kredit. Diesen wird Anton jedoch nur gewähren, wenn er von der Zahlungsfähigkeit Benos überzeugt ist. Ist dieses Vertrauen nicht vorhanden, wird er auf einem Pfand bestehen, welches er erst nach Rückzahlung des Kredits wieder an Beno aushändigt. Hier kann nun die Bank als Kreditvermittler die Abwicklung der Zahlung für Anton vereinfachen. Die Bank wird die Kreditwürdigkeit Benos prüfen, und diesem einen Kredit gewähren. Als Schuldner gegenüber Anton ist sie als Bank vertrauenswürdig. Anton erspart sich also die Prüfung der Kreditwürdigkeit Benos, da diese Aufgabe die Bank übernimmt. Diese wird ihm nach 6 Monaten den Kaufpreis von Beno überweisen oder bar auszahlen. Dieser Vorgang beschreibt eine 1:1 Übertragung des privaten Kreditverhältnisses auf die Bank. Da Anton 6 Monate auf die Vergütung seiner Warenlieferung wartet, hat er jetzt der Bank und nicht mehr Beno einen Kredit gewährt.
Scheytts Dissertation gründet auf der vorgenannten Übernahme von Zahlungs- und Kreditbeziehungen zwischen Wirtschaftsteilnehmern durch die Banken. Da in der Wirtschaft keine Güter aus dem Nichts entstehen können kann dies auch nicht in der Bankenwelt der Fall sein. Seine Schlussfolgerung zur vermeintlichen "Geldschöpfung aus dem Nichts":
"Wenn es tatsächlich so wäre, würden Banken etwas verkaufen, wofür sie keine Vorleistung erbracht haben, sie würden Geld mit einem "Nichts" verdienen. Die Kreditgewährungen der Banken wären zum größten Teil eine unendliche Kette organisierten und sanktionierten Betrugs. "
Zu einer ähnlichen Aussage kommt Helmut Creutz[1].
"Dass mit beiden Schöpfungen — dem Falschgeld wie den Krediten ohne Ersparnis — das Nachfragepotenzial ungedeckt vermehrt wird, dürfte einsichtig sein. Denn nur Kredite, die aus leistungsbezogenen Ersparnissen stammen, sind durch reale Gegenwerte gedeckt. Wenn also die Banken tatsächlich ohne Spareinlagen Kredite schöpfen, ist das genauso ein Fall für den Staatsanwalt wie die Inumlaufsetzung von Falschgeld."
Buchungsmethoden
Bei der Art einer Kreditgewährung wird zwischen der kontinentalen und der angelsächsischen Buchungsmethode unterschieden. Bei der kontinentalen Methode wird eine Kreditrahmen eingeräumt und nur der tatsächlich in Anspruch genommene Kreditbetrag auch verbucht. Dies ist bei Dispo- und Überziehungskrediten der Fall. Wenn ein Konto durch eine Auszahlung um 500 € überzogen wird, taucht erst ab diesem Zeitpunkt die Forderung in der Bilanz der Bank auf. Die angelsächsische Methode wird bei Hauskrediten angewandt. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des abgerufenen Betrages wird das Kreditkonto und gleichzeitig das Guthabenkonto um diesen Betrag erhöht.
"Es sei hier vorweg betont, dass die angelsächsische Buchungsmethode für die Beweisführung der Kreditschöpfungstheorie untauglich ist."
Es fehlt eine Begründung, weshalb die angelsächsische Buchungsmethode untauglich sein soll. Er geht auch später nicht mehr auf diesen Punkt ein.
Einzelnachweise
<references >