Eigentumsökonomie: 6
Wirtschaften in der Eigentumsgesellschaft
Nur in einer Eigentumsgesellschaft kann gewirtschaftet werden, behaupten H&S. Zum Wirtschaften ist belastbares, pfändbares und verkäufliches Eigentum erforderlich. Da ein Eigentum mit diesen Eigenschaften nur in der Eigentumsgesellschaft anzutreffen sei, kann in den anderen Gesellschaftsstrukturen nicht gewirtschaftet werden. Hiermit wird der Begriff des Wirtschaftens extrem im Sinne von H&S eingeengt. Versteht man allgemein sämtliche Tätigkeiten zur materiellen Bedarfsdeckung als "Wirtschaften", so ist nach H&S ein freies Eigentum Voraussetzung zum Wirtschaften. Um dem Anspruch auf ein neues Weltbild zu entsprechen werden eben viele Begriffe neu definiert. Was kann man sich aber unter diesem "Wirtschaften" vorstellen? Leider vermeiden H&S in den genannten Büchern durchweg eine verständliche Darstellung mit konkreten Beispielen. Heinsohn hat aber in nachfolgenden erwähntem Vortag
Was sind Zins und Geld?
Wie kommen wir zum Wirtschaften[1]
ein Beispiel der Geldentstehung in einer Eigentumsgesellschaft aufgeführt, welches ich sinngemäß wiedergebe:
Beispiel mit zwei Bauern
Die zwei Bauern, Anton und Beno, sind Eigentümer von je 10 Hektar Ackerland. Nun ist Beno durch ein Unwetter im letzten Jahr in Not geraten. Statt 60 Scheffel Weizen pro Hektar hat er nur 30 Scheffel pro Hektar geerntet und kann deshalb für die neue Aussaat weder das Saatgut noch Knechte zum Pflügen, Säen und Eggen bezahlen. Nun ist Bauer Beno aber nicht arm, da er ja noch die 10 Hektar Land sein Eigen nennt. Armut bedeutet, dass man sich nicht verschulden kann, also kein Eigentum hat, das man als Pfand stellen kann.
Er geht deshalb zu seinem Nachbarn, dem Bauern Anton und bittet diesen um Hilfe. Am Weizenfeld von Bauer Anton ist das Unwetter im letzten Jahr vorbei gezogen und hat ihm einen Ertrag von 60 Scheffel Weizen pro Hektar erbracht. Er überlegt etwas und macht Beno dann folgenden Vorschlag:
"Pass auf Beno, ich könnte dir jetzt einige Scheffel Weizen leihen. Aber wenn du mir den Weizen zurück gibst, kann ich Ihn vielleicht gar nicht gebrauchen und muss ihn dann mühsam aufbewahren, damit Feuchtigkeit, Mäuse und Insektenschädlinge ihn nicht verderben bzw. vermindern.
Ich mache dir einen anderen Vorschlag. Ich gebe dir keinen Weizen sondern 50 Anton-Taler. Von meinem Ackereigentum halte ich dafür 5 Hektar zur Verfügung. 10 Anton-Mark sind somit 1 Hektar Ackerland wert. Ich werde diese 5 Hektar jedoch auch weiterhin selbst nutzen, das heißt darauf säen und ernten. Damit diese Vereinbarung auch Bestand hat, werden wir zwei Dokumente auf Tontafeln anfertigen. Auf dem ersten Dokument steht, dass du, Bauer Beno, mir nach zwölf Monaten 50 Anton-Taler plus 10 Prozent Zins, also weitere fünf Anton-Taler schuldest. Über die zusätzlichen 5 Anton-Taler bist du sicher nicht erfreut, aber den Grund dazu wirst du gleich verstehen. Das zweite Dokument besteht aus 50 Einzeltontafeln, dem eigentlichen Geld. Auf jeder dieser Tontafeln steht: "1 Anton-Taler, einlösbar beim Bauern Anton", also bei mir.“
Beno sieht erst einmal nur die wertlosen Tontafeln und fragt verwundert: „Was soll ich damit?“ Darauf Anton: „Wenn du die 50 Anton-Taler nimmst, so kannst du zum Händler Clemens laufen und für 30 Anton-Taler von ihm den erforderlichen Saatweizen kaufen.“ „Warum sollte er mir aber Weizen dafür geben?“ – wundert sich Beno. „Das ist doch ganz klar“ ermuntert in Anton. „Händler Clemens weiß, dass meine 50 Anton-Taler mit einem erstklassigen Eigentum gesichert sind, dem besten im ganzen Dorf. Er kann nun selbst mit diesen Anton-Talern etwas kaufen und muss nicht seinen überschüssigen Weizen vor dem Verderben schützen.“
Anton verlangt desweiteren von Beno für den eingeräumten Kredit eine Sicherheit. Diese besteht aus der Verpfändung von Benos Eigentum. Also nicht nur der Bauer Anton verpfändet sein Eigentum in diesem Vertragsgeschäft an den Besitzer der „Anton-Taler“, sondern auch der Bauer Beno verpfändet sein Eigentum an den Bauern Anton.
Hier stellt sich nun berechtigterweise die Frage, warum gibt Bauer Beno denn nicht gleich selbst Beno-Taler heraus. Dann müsste er an den Bauern Anton keinen Zins bezahlen, sondern würde direkt mit dem Händler Clemens ins Geschäft kommen.
Es fehlt eine Erwähnung und Erläuterung der Randbedingungen in diesem Beispiel.
Diese Geschichte von Heinsohn ist nur geeignet, unser jetziges Bankensystem bildhaft zu erklären. Der Bauer Anton stellt die Bank dar. Bauer Beno benötigt Geld und muss dazu bei der Bank, sprich beim Bauern Anton, sein Eigentum verpfänden. Eine wichtige Voraussetzung wird von Heinsohn/Steiger aber nicht erwähnt. Per Gesetz oder einer sonstigen Kraft muss bestimmt sein, dass nur Anton-Taler und keine Beno-Taler von der Gesellschaft als Geld akzeptiert werden dürfen. Sonst funktioniert dieses Beispiel nicht.
Einzelnachweise
<references >
- ↑ auf dem "Internationalen Symposium der AktionMitArbeit über Zeit und Geld ? Laboratorium 98 zur Zukunft der Arbeit, korrigierter Mitschnitt 2000, wiedergegeben in der Publikation "Umbruch in ökonomischer Theorie und Wirklichkeit" im "gelben forum" http://www.dasgelbeforum.de.org/links/umbruch080721.pdf ab Buchseite 17 (PDF-Seite 35).