Eigentumsökonomie: 5
Eigentumsgesellschaft
"Die Unfähigkeit der Ökonomen zur Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum hat sie an der Erkenntnis gehindert, dass nur in einer Eigentumsgesellschaft gewirtschaftet werden kann."
erklären H&S auf Seite 26[1] H&S treffen hier einige Festlegungen von Begriffen, welche der umgangssprachlichen Auffassung widersprechen und deshalb einzeln genauer untersucht werden müssen.
"Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum"
Mit dieser Aussage wird die juristische Begriffsdefinition von Eigentum und Besitz auch für den gesamten Wirtschaftsbereich gefordert. Bedienen sich Autoren von Schriften oder Büchern zu Wirtschaftsthemen der umgangssprachlichen Bedeutung von "Besitz und Eigentum", so werden sie von H&S angegriffen. In der Umgangssprache versteht man zum Beispiel unter dem "Besitzer" eines Hauses den juristischen "Eigentümer" und erst unter dem Begriff "Mieter" verbirgt sich der juristische "Besitzer". Dass diese Begriffsverwirrung schon länger existiert, belegt bereits der Brockhaus in seiner 14. Auflage, von 1894-1896.[2]
"Besitz. In der Sprache des gemeinen Lebens
nennt man den Eigentümer auch Besitzer. Die
Rechtswissenschaft versteht unter B. etwas anderes;
sie unterscheidet zwischen .........."
Aufrichtig wäre es von H&S gewesen zu versuchen, die ursprüngliche Absicht der jeweiligen Autoren bei der Verwendung dieser Begriffe zu ergründen und diese dann auch so darzustellen. Ihnen einfach Unfähigkeit vorzuwerfen ist leichtfertig und unfair.
"Gesellschaften"
Das Vorhandensein von "Eigentum" wird von H&S auf sogenannte "Eigentumsgesellschaften" beschränkt. Die Menschheit kennt nicht nur eine, sondern drei gesellschaftliche Strukturen und zwar
- die Solidargesellschaft des Stammes,
- die Befehlsgesellschaft des Feudalismus und Realsozialismus
- die Eigentumsgesellschaft der Freien.
Nur in der Eigentumsgesellschaft der Freien wird gewirtschaftet. Die beiden anderen Gesellschaftsstrukturen können nur vorhandene Ressourcen verteilen, jedoch nicht wirtschaften. Infolgedessen existiert auch Geld nur in der Eigentumsgesellschaft. Die Solidargesellschaft sowie der Feudalismus einschließlich des Sozialismus besitzen bestenfalls ein Warengutscheinsystem.
Diese Aussagen sind sicher nicht selbsterklärend sondern bedürfen der Erläuterung.
Entstehung der Eigentumsgesellschaften
Im Wesentlichen führen H&S die Entstehung von Eigentumsgesellschaften auf den Zerfall von Feudalgesellschaften und anschließende Übernahme von Grund und Boden durch Bürger der jeweiligen Gesellschaft zurück. Als Beispiel wird die Entstehung Roms aufgeführt. Aus einem Königtum wurde nach einer Revolution von Leibeigenen eine Gesellschaft von Grundeigentümern. Der sagenhafte Romgründer Romulus teilte die feudalen Güter unter seinen Mitstreitern auf. H&S versuchen mit viel Aufwand nachzuweisen, dass sich die Eigentumsgesellschaft nicht nach und nach aus einer Stammesgesellschaft von selbst entwickelt hat sondern durch einen Revolutionsakt entstanden ist. Hiermit soll die Sichtweise der Wirtschaftswissenschaftler widerlegt werden, dass die heutige Wirtschaft aus der Stammesgesellschaft über den Tausch allmählich entstanden ist und mit ihr auch das Geld. Das zur Geldentstehung bereits mehrere Theorien vorhanden sind ist in den Beiträgen Tauschmittel und Weitere Ursprungstheorien erläutert.
Einzelnachweise
<references >
- ↑ Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentumsökonomik. 3. Auflage. Metropolis, Marburg 2006, ISBN 3-89518-534-5.
- ↑ Brockhaus 14. Auflage, 1894-1896: Besitz