Das Geldrätsel: Geldarten
Geld, so wie wir es täglich benutzen, kennen wir in Form von
- Bargeld und
- Buchgeld
Bargeld
Beim Bargeld können wir unterscheiden in
- Werthaltige Münzen, auch Kurantmünzen genannt. Nur diese wurden bis Anfang des 20. Jahrhunderts als "echtes" Geld bezeichnet, da der aufgeprägte Wert weitestgehend durch den Edelmetallgehalt der Münze repräsentiert wurde. Der Nennwert der Münze setzte sich aus dem Gehalt an Edelmetall, z. B. 95 % des Nennwertes und den Prägekosten (entsprechend 5 %) zusammen. Diese Münzen spielen in der heutigen Wirtschaft jedoch keine Rolle mehr.
- Nicht werthaltige Münzen, bei welchen der aufgeprägte Wert bedeutend höher liegt als der Wert des Münzmaterials, so genannte Scheidemünzen. Unser heutiges Münzgeld besteht ausschließlich aus solchen Scheidemünzen.
- Banknoten, welche nur noch aus Papier bestehen, also keinen Materialwert mehr besitzen. Der Wert einer Banknote besteht in der Akzeptanz der Banknote als allgemein anerkanntem Zahlungsmittel mit dem aufgedruckten Nennwert.
Banknoten[1] und Münzen[2] sind jedoch die einzigen "gesetzlichen Zahlungsmittel", dass heißt, ein Gläubiger muss diese Münzen und Banknoten zur Begleichung einer Schuld annehmen, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Münzen müssen jedoch nur bis zu einer bestimmten Anzahl angenommen werden.
Buchgeld
Das Buchgeld der Geschäftsbanken, eine Schuld der Geschäftsbank, ist kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern nur eine "Verbindlichkeit der Geschäftsbank". Dennoch wird es von den Nichtbanken als Zahlungsmittel allgemein akzeptiert. Die Geschäftsbank ist verpflichtet, es jederzeit in Bargeld umzutauschen. Da der Staat zudem dieses Buchgeld zur Zahlung von Steuern akzeptiert, ja sogar eine direkte Barzahlung mittlerweile ablehnt,[3][4] ist auch das Buchgeld der Geschäftsbanken dem Bargeld faktisch gleichgestellt.
Vom Buchgeld der Geschäftsbanken zu unterscheiden ist das Buchgeld der Zentralbank, auch „Reserve“ genannt. Zentralbank-Buchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, ist jedoch ein unter Banken allgemein anerkanntes Zahlungsmittel und kann von einer Bank bei der Zentralbank zum Umtausch in Bargeld verwendet werden.
Eigenschaften
Möchte man mehr über das Geldwesen erfahren ist es naheliegend beim Gesetzgeber nachzuschauen, was dieser über Geld aussagt. Staatlich festgelegt ist jedoch nur, dass unser Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist. Weiterhin gibt der Gesetzgeber vor, wie mit "Geldschulden" umzugehen ist und wie ein Gelddarlehen abzuwickeln ist. Über Eigenschaften und Funktionen von Geld schweigt er sich aus. Näher kommt man dem Wesen von Geld, wenn man es unterscheidet in:
- Warengeld
- Kreditgeld
- Willkürgeld
Warengeld
Warengeld besteht, wie der Begriff aussagt, aus Waren. Neben Gold und Silber wurden in der Vergangenheit auch Rinder und Ziegen, Armreifen, Weizen und sogar Zigaretten als Geld verwendet. So entstand in Ermangelung von Münzen im Mittelalter zum Beispiel das Korngeld. Eine, bei allen Menschen anerkannte und für wertvoll gehaltene Ware, wurde zu Geld.
Als wesentliche Eigenschaft dieses Warengeldes ist hervorzuheben, dass es bei der Verwendung als Geld schon bestand. Die erforderliche Arbeit zu seiner Herstellung wurde bereits in der Vergangenheit geleistet. Wurden diese Waren gesammelt, das heißt gespart, so wurde das Ergebnis von Arbeitsleistung aus der Vergangenheit angehäuft. Eine weitere wichtige Eigenschaft war die Gegenständlichkeit. Dieses Geld konnte man sehen und anfassen. Auch bei der Funktion als Zahlungsmittel zeigte sich eine Besonderheit. Die Entstehung von Warengeld war nicht zwingend mit der Entstehung einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung, wie beim Kreditgeld, verbunden. Sammelte man eine Menge Warengeld an, so war deshalb noch niemand verpflichtet, gegen dieses Warengeld eine Leistung zu erbringen. Warengeld gehört jedoch der Vergangenheit an und ist nur noch vereinzelt, in Form werthaltiger Gold- und Silbermünzen im Umlauf. Eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung entwickelt sich bei der Entstehung von Warengeld nur indirekt, wenn über Kredite dessen Herstellung finanziert wird.
Kreditgeld
Anders sieht es beim Kreditgeld aus. Hier ist Voraussetzung für die Entstehung von Geld zwingend die Bildung einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung. Wesentlich ist hierbei die Zeit. Leistung und Gegenleistung erfolgen nicht zum gleichen Zeitpunkt. Anton leiht sich vom Nachbarn Benno 120 Doppelzentner Weizen und verspricht, diesen nach einem Jahr zurückzugeben. Leistung und Gegenleistung liegen 1 Jahr auseinander. Beim Entstehen des Guthabens entsteht auch gleichzeitig die entsprechende Schuld. Das Eine kann ohne das Andere nicht existieren. Es handelt sich hierbei um ein privates Schuldverhältnis; Anton schuldet Benno 120 Doppelzentner Weizen. Einigen sich beide darauf, dass ein Doppelzentner Weizen 10 € wert ist, ist bei Benno ein Guthaben von 1.200 € und bei Anton eine Schuld von 1.200 € entstanden. Von "Geld" wird jedoch erst gesprochen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel handelt. Dies wird erreicht, wenn in das private Vertragsverhältnis noch eine Bank mit eingeschaltet wird. Am Beispiel der "Wicksellschen Idealbank" wird dies ausführlich erläutert.
Die Schuld der Bank, aus Sicht des Kunden sein Bankguthaben, erfüllt die Funktionen eines allgemein anerkannten Zahlungsmittels. Mit dieser "Schuld der Bank" kann der Kunde z. B. Rechnungen begleichen.
Entstehen und Vergehen
Werden alle Schulden in einem Kreditgeldsystem zurückgezahlt, existiert kein Kreditgeld mehr. Kreditgeld ist im Wesentlichen nur eine Verrechnungseinheit zur Bemessung eines Guthabens, einer Schuld. Mit der Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung entsteht ein Anspruch, den der Vertragspartner durch eine Gegenleistung ausgleichen muss. Diese Gegenleistung ist oft noch nicht vorhanden, sondern kann erst in der Zukunft erbracht werden. Nach Erbringung der Gegenleistung löst sich auch das "Geld", welches für den Anspruch an diese Leistung steht, in nichts auf. Heutiges Geld entsteht, mit Ausnahme der Münzen, ausschließlich als Kreditgeld.[5]
Willkürgeld
Im Gegensatz zu Kreditgeld, welches nur durch Verschuldung entstehen kann, wird Willkürgeld ohne jeglichen Verschuldungszwang erzeugt. Wird z. B. Geld vom Staat in Umlauf gebracht, ohne dass sich dazu jemand verschulden oder eine Sicherheit hinterlegen muss, spricht man von Willkürgeld. Der Staat bestimmt, dass dieses Geld Gültigkeit im Staatsgebiet hat.
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[7] [8]
"Bitcoin", eine relativ neue virtuelle Währung, welche als privates Zahlungsmittel anzusehen ist, zählt z. B. ebenfalls zur Gruppe der Willkürgelder. Eine Deckung durch Zahlungsversprechen oder sonstige Pfandsachen ist nicht vorhanden. Nur die Eigenschaft "knapp" zu sein lässt es als Zahlungsmittel bei willigen Wirtschaftsteilnehmern zirkulieren.
Deckung
Während bei den Kurantmünzen der Wert der Münze noch weitgehend aus dem Münzmaterial bestand, ist dies bei deb heutigen Münzen, Banknoten und dem Buchgeld nicht mehr gegeben. Bargeld und Buchgeld werden nur noch auf dem Kreditwege in Umlauf gebracht[9]. Auf welche Weise ist jedoch dieses Kreditgeld gedeckt?
Bezogen auf eine volkswirtschaftliche Betrachtung ist die Deckung im Sozialprodukt des Staates zu sehen. Jeder Kredit erzeugt eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegenüber der Volkswirtschaft. Mit dem, bei der Kreditvergabe erzeugten Giralgeld, kann der Kreditnehmer Produkte der Volkswirtschaft erwerben. Es wird eine Forderung an das Sozialprodukt erzeugt. Der Kreditnehmer ist jedoch auch gleichzeitig verpflichtet, selbst Produkte zu erzeugen, um diese spätestens am Ende der Kreditlaufzeit zu verkaufen und mit dem Erlös seinen Kredit einschl. Zinsen zurückzuzahlen.
Dem auf dem Kreditwege erzeugten Geld steht allgemein betrachtet somit ein Teil des Sozialproduktes als Gegenwert gegenüber.
Für die Bank liegt die Deckung in der Forderung an den Kreditnehmer. Dieser verpflichtet sich, den Kreditbetrag nebst Zinsen zurückzuzahlen. Als zusätzliche Absicherung dieses Versprechens kann die Bank die Hinterlegung von Pfandwerten, wie Grundschuldbriefe, Übertragung von Eigentumstiteln an Produktionsmaschinen und Rohstoffen oder ähnliches verlangen.
Zahlungsmittel früher und heute
Unter dem Begriff „Geld“ wird heute sowohl das Warengeld wie auch das Kreditgeld und das Willkürgeld zusammengefasst. Dies erschwert jedoch eine unvoreingenommene gründliche Untersuchung unseres Geldsystems.
Zuvor wurde dargelegt, das Warengeld der Vergangenheit angehört und unsere heutigen Zahlungsmittel nur noch auf dem Kreditwege entstehen. Sie stellen somit Forderungen dar. Früher war es die Goldmünze, deren Wert durch den Goldgehalt der Münze gegeben war. Dies war eindeutig Warengeld, da der Besitz einer großen Menge Goldmünzen nicht mit einer gleich hohen Verschuldung einer anderen Person einher ging. Nachdem Banknoten als Quittungen für hinterlegte Goldmünzen ausgestellt wurden, nahmen diese die Stelle der Goldmünzen im Zahlungsverkehr ein. Auch hier musste sich noch niemand verschulden, um das Zahlungsmittel „Banknote“ in Umlauf zu bringen.
Der nächste Schritt, die Herausgabe von Banknoten gegen das Rückzahlungsversprechen eines Kreditnehmers stellte das bisherige Verständnis von Geld in einen völlig neuen Zusammenhang. [10] Die Banknote selbst lies diesen Systemwechsel nicht erkennen, wie das Beispiel der Bank von England zeigt, welches noch detailliert im nächsten Abschnitt beschrieben wird. Die Banknote enthielt nach wie vor die Anweisung, gegen Vorlage bei der Bank den aufgedruckten Betrag in „barer Münze“ auszuzahlen. Hier wurden zwei ganz unterschiedliche Entstehungsformen miteinander vermischt, welche auch heute noch zu vielen Kontroversen um den Begriff „Geld“ führen. Die Begriffe und Theorien der vergangenen Warengeldära wurden einfach übernommen und bestimmen noch immer maßgeblich unser Denken über das Geldsystem.
Um unsere heutigen Zahlungsmittel, unser „Geld“ richtig zu verstehen muss erkannt werden, dass es sich dabei nur um Forderungen handelt. Erich Schneider, Volkswirt, 1952[11]
"Wir beschränken uns dabei bewußt auf die Analyse einer Wirtschaft, wie sie heute ist, d. h. auf eine Wirtschaft, in der allein Forderungen als Zahlungsmittel verwendet werden."
Mit den entstehenden Missverständnissen bei Nichtbeachtung dieser grundlegenden Aussage Erich Schneiders beschäftigt sich der übernächste Artikel "Geld, Kredite und Forderungen".
Einzelnachweise
<references >
- ↑ Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 14 Notenausgabe Eurobanknoten als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel
- ↑ Münzgesetz, § 3 Annahme- und Umtauschpflicht Münzen müssen nur bis zu einer Anzahl von 50 Stück angenommen werden.
- ↑ Abgabenverordnung, § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung, Zahlungen an Finanzbehörden
- ↑ Frage: Kann ich im Finanzamt meine Steuern bar bezahlen?
- ↑ Kauft eine Bank Aktiva und zahlt mit einer Erhöhung des Bankguthabens des Lieferanten, so kann auch dieses Geld als Kreditgeld angesehen werden, da Geld einen Kredit des Kunden an die Bank darstellt.
- ↑ Rudolf Schilcher: Geldfunktionen und Buchgeldschöpfung. 1 Auflage. Duncker und Humblot, Berlin 1973. Seite 105
- ↑ Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentum, Zins und Geld. 6. Auflage. Metropolis, Marburg 2009, ISBN 3-89518-734-6, sehen in Willkürgeld hingegen Kreditgeld, welches ohne Deckung durch Pfandgüter von den Banken erzeugt wird.
- ↑ Falsch- und Willkürgeld in der Eigentumsökonomie, Abruf 25.01.2016
- ↑ Münzen werden zwar von der Regierung als Willkürgeld erzeugt und an die Zentralbank weiterverkauft, von dieser jedoch nur gegen Kreditaufnahme der Geschäftsbanken weitergegeben.
- ↑ das Beispiel der Banknotenausgabe auf dem Kreditwege stellt jedoch keinesfalls das erste Auftreten von „Kreditgeld“ dar. Übertragbare Schulden sind bereits aus der Antike bekannt.
- ↑ Erich Schneider: Einführung in die Wirtschaftstheorie. 11 Auflage. J.C.B.Mohr, Tübingen 1952., Seite 2