Geldarten
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Geld, wie wir es heute wahrnehmen, kann unterteilt werden nach der
- Beschaffenheit und der
- der Qualität.
Bei der Beschaffenheit kann man unterscheiden in
- Warengeld und
- Kreditgeld
- Willkürgeld
Inhaltsverzeichnis
Warengeld
Warengeld besteht, wie der Begriff aussagt, aus Waren. Neben Gold und Silber wurden auch Rinder und Ziegen, Armreifen, Weizen und sogar Zigaretten als Geld verwendet. So entstand in Ermangelung von Münzen im Mittelalter zum Beispiel das Korngeld. Eine, bei allen Menschen anerkannte und für wertvoll gehaltene Ware, wurde zu Geld erklärt.
Als wesentliche Eigenschaft dieser Waren ist hervorzuheben, dass sie bei der Verwendung als Geld bereits bestehen. Die erforderliche Arbeit zu ihrer Herstellung wurde bereits in der Vergangenheit geleistet. Werden diese Waren gesammelt das heißt gespart, so wird das Ergebnis von Arbeitsleistung aus der Vergangenheit angehäuft. Eine weitere wichtige Eigenschaft ist die Gegenständlichkeit. Dieses Geld kann man sehen und anfassen. Auch bei der Funktion als Geld zeigt sich eine Besonderheit. Sammelt man eine Menge Warengeld an, so ist deshalb noch niemand verpflichtet, gegen dieses Warengeld eine Leistung zu erbringen. Mit der Erzeugung von Warengeld ist noch kein Gläubiger-Schuldner-Verhältnis entstanden. Warengeld gehört der Vergangenheit an und ist nur noch vereinzelt in Form werthaltiger Gold- und Silbermünzen im Umlauf.
Kreditgeld
Anders sieht es beim Kreditgeld aus. Hier ist Voraussetzung für die Entstehung von Geld die Bildung einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung. Wesentlich ist hierbei die Zeit. Leistung und Gegenleistung erfolgen nicht zum gleichen Zeitpunkt. Anton leiht sich vom Nachbarn Beno 120 Doppelzentner Weizen und verspricht, diesen nach einem Jahr zurückzugeben. Leistung und Gegenleistung liegen 1 Jahr auseinander. Einigen sich beide darauf, dass ein Doppelzentner Weizen 10 € wert ist, ist bei Beno ein Guthaben von 1.200 € und bei Anton eine Schuld von 1.200 € entstanden. Beim Entstehen von Guthaben entsteht auch gleichzeitig die Schuld. Das Eine kann ohne das Andere nicht existieren. Werden alle Schulden zurückgezahlt gibt es kein Kreditgeld mehr. Bargeld ist für die Entstehung von Kreditgeld demnach nicht erforderlich. Dieses Geld entsteht aus nichts und löst sich nach Rückzahlung der Schuld auch wieder in nichts auf. Es ist nur eine Verrechnungseinheit. Mit der Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung entsteht der Anspruch, dass der Partner seine Gegenleistung zu einem späteren Zeitpunkt erbringen muss. Diese Gegenleistung ist oft noch nicht vorhanden, sondern kann erst in der Zukunft erbracht werden. Nach Erbringung der Gegenleistung löst sich auch das Geld, welches für den Anspruch an diese Leistung steht, in nichts auf. Neben den zeitlichen Einflüssen unterscheidet sich das Kreditgeld vom Warengeld wesentlich durch die Entstehung aus nichts. Bezogen auf den Wirtschaftskreislauf könnte man jedoch auch sagen, es entsteht bei der Erbringung einer Leistung ohne gleichzeitigen Ausgleich durch eine Gegenleistung. Heutiges Geld entsteht ausschließlich als Kreditgeld.
Willkürgeld
Wird Geld vom Staat in Umlauf gebracht, ohne dass dazu jemand sich verschulden oder eine Sicherheit hinterlegen muss, spricht man von Willkürgeld. Der Staat bestimmt, dass dieses Geld Gültigkeit im Staatsgebiet hat. Heute, im Auftrag des Staates hergestellte Münzen, welche sich noch nicht in Umlauf befinden, sind Willkürgeld.[1] (siehe auch Heinsohn und Steiger)
Geldqualität
Die zuvor genannte verschiedenartige Beschaffenheit von Geld spiegelt sich auch in der nachfolgenden Tabelle wieder. Bei dieser Auflistung ist zu beachten, dass Geld der Qualitätsstufen 1-3 nur noch historischen Charakter hat und im Wirtschaftsleben heute nicht mehr anzutreffen ist. Unser heutiges Mischgeldsystem (Münzen/Banknoten und Buchgeld) besteht aus Geld der Qualitäten 4 bis 6. Vielfach wird Geld aus der Historie her noch als etwas gegenständliches betrachtet. Der Geldschein verkörperte den Anspruch auf Gold- oder Silber in Münzform. Jedoch ist der Geldschein heute nur noch ein Guthaben- oder Schuldschein ohne Einlöseversprechen. Eine Verpflichtung zum Eintausch in Gold oder Silber existiert schon lange nicht mehr.
Bei Diskussionen über Geld und Geldschöpfung treten im Wesentlichen Meinungsverschiedenheiten deshalb auf, weil man von unterschiedlichen Geldbegriffen ausgeht. Die nachfolgende Tabelle wie auch die Abgrenzung der Geldmengen sind erste Hilfsmittel, um Diskussionen fruchtbarer zu gestalten.
Geldart | Deckung | Qualitätsstufe |
---|---|---|
Edelmetallmünzen, auch Kurantmünzen genannt, z.B. Kügerrand | durch das Metall, aus dem sie bestehen. Der Metallwert entspricht nahezu Ihrem Nennwert. | 1 |
Geldsystem bestehend aus Banknoten, Münzen aus minderwertigem Metall und Buchgeld, bei welchem die Währungseinheit "voll" durch Edelmetalle gedeckt ist | ganz durch Edelmetall | 2 |
Geldsystem wie zuvor, bei welchem die Währungseinheit jedoch "nur zum Teil" durch Edelmetalle gedeckt ist | nur teilweise durch Edelmetall | 3 |
Banknoten und Münzen in einem Geldsystem, welches aus Bargeld und Buchgeld der Stufen 5 und 6 besteht, ohne Edelmetalldeckung | keine direkte Deckung vorhanden, gesetzliches Zahlungsmittel ohne Einlösungsverpflichtung in sonstige Werte | 4 |
Zentralbank-Buchgeld | keine direkte Deckung vorhanden, kein gesetzliches Zahlungsmittel, Versprechen der Zentralbank auf Bargeld der Qualitätsstufe 4, ohne Edelmetalldeckung | 5 |
Geschäftsbanken-Buchgeld | keine direkte Deckung vorhanden, kein gesetzliches Zahlungsmittel, Versprechen der Geschäftsbank auf Bargeld der Qualitätsstufe 4, ohne Edelmetalldeckung | 6 |
sonstige Werttitel | unterschiedliche Deckung | 7 |
Erläuterungen zu den Qualitätsstufen der Tabelle.
- Werthaltige Münzen, auch Kurantmünzen genannt, waren ursprünglich "echtes" Geld, da der aufgeprägte Wert weitestgehend durch den Edelmetallgehalt der Münze repräsentiert wurde. Der Nennwert der Münze setzte sich aus dem Gehalt an Edelmetall, z. B. 93 % des Nennwertes und 7 % Prägekosten zusammen.
- Ein Goldwährungssystem, bei welchem 100% Deckung durch Gold gegeben ist (könnte auch auf Silber basieren). Ein Beispiel sind frühe Depositen- und Girobanken, welche wirklich nur Banknoten bzw. Buchgeld für tatsächlich eingelieferte Gold- und Silberwerte ausstellten.
- Ein Währungssystem, bei welchem weniger als 100% Deckung durch Gold oder Silber gegeben ist. Bis 1971 war auch noch der US-Dollar zum Teil durch Gold gedeckt. Eine Währungsdeckung mit Edelmetall existiert heute praktisch nicht mehr.
- Banknoten und Münzen, wie auch das nachfolgend beschriebene Buchgeld besitzen in unserem heutigen Geldsystem keine direkte Deckung mehr. Indirekt sind sie durch das Sozialprodukt der Volkswirtschaft gedeckt. Mit diesem Geld kann ich Teile des Sozialproduktes kaufen. Teilweise besteht auch eine indirekte Deckung durch die hinterlegten Sicherheiten bei der Kreditgewährung. Banknoten[2] und Münzen[3] sind jedoch die einzigen "gesetzlichen Zahlungsmittel", dass heißt, ein Gläubiger muss diese Münzen und Banknoten zur Begleichung einer Schuld annehmen, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Münzen müssen jedoch nur bis zu einer bestimmten Anzahl angenommen werden.
- Zentralbankbuchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, wird jedoch zum Zahlungsausgleich unter Banken benötigt und kann von einer Bank direkt bei der Zentralbank zum Umtausch in Banknoten verwendet werden.
- Das Buchgeld der Geschäftsbanken ist ebenfalls kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern nur ein Versprechen der Geschäftsbank, dieses in Bargeld der Stufe 4 umzutauschen. Da der Staat aber dieses Buchgeld zur Zahlung von Steuern akzeptiert, ja sogar eine direkte Barzahlung mittlerweile ablehnt,[4][5] ist auch das Buchgeld der Geschäftsbanken dem Bargeld faktisch gleichgestellt.
Einzelnachweise
- ↑ Rudolf Schilcher: Geldfunktionen und Buchgeldschöpfung. 1 Auflage. Duncker und Humblot, Berlin 1973. Seite 105
- ↑ Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 14 Notenausgabe Eurobanknoten als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel
- ↑ Münzgesetz, § 3 Annahme- und Umtauschpflicht Münzen müssen nur bis zu einer Anzahl von 50 Stück angenommen werden.
- ↑ Abgabenverordnung, § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung, Zahlungen an Finanzbehörden
- ↑ Frage: Kann ich im Finanzamt meine Steuern bar bezahlen?