Das Geldrätsel: Banklizenz
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und die Gewährung von Krediten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich.
Geld oder Forderung?
Was stellen die Zahlen in der Bankbilanz dar? Sind sie Geld, Forderungen, Vermögenswerte oder Rechte?
Nehmen wir z. B. die Giroguthaben. Banktechnisch gesehen handelt es sich bei den Sichteinlagen auf der Passivseite der Bankbilanz um „Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Bankkunden“, vereinfacht gesagt um Schulden der Bank. Wie aber können Schulden zur Deckung von Kredite verwendet werden? Die Verwirrung entsteht durch die allgemeine Auffassung, dass auf den Girokonten „Geld“ liegen würde. Da dieses „Geld“ der Kunden zu einem Großteil auf den Girokonten verbleibt, kann es für Kredite verwendet werden? Dann müsste es bei der Auszahlung von Krediten jedoch auch entsprechend verringert werden, was ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Das Sichtguthaben steigt im Gegenteil bei der Kreitvergabe an. Schon ist die Geldschöpfung aus dem Nichts nachgewiesen.
Die vorgenannten Überlegungen resultieren aus der Sichtweise einer Ding-Geld-Welt. Geld muss ein Ding sein, dessen Menge in den Kontenbüchern notiert wird. Diese Betrachtung muss zwangsläufig in die Irre führen, da in einer Bilanz kein "Geld" notiert wird sondern lediglich Forderungen und Verbindlichkeiten oder auch Guthaben und Schulden. Aus juristischer Sicht könnte man auch von Rechten ausgehen, nicht aber von "Geld". Bewegt man sich deshalb auf der Ebene von Bankbilanzen und der Bankbuchführung, sollte man sich bewusst sein, dass unsere heutigen Zahlungsmittel nur aus Forderungen bestehen. Unser Buchgeld besteht aus Forderungen gegen die Bank. Es ist unser Guthaben gegenüber der Bank. Entsprechend bezeichnet die Bank sie als eigene Verbindlichkeit (Schuld) gegenüber den Bankkunden. Es erscheint jetzt auch logisch, dass mit Schulden keine Kredite finanziert werden können.
Nun darf man aber in der Argumentation die beiden Begriffsebenen nicht beliebig wechseln, sondern muss konsequent auf der angefangenen Ebene bleiben. Liegt „Geld“ auf den Girokonten, so kann es bei Nichtbenutzung an Kreditnehmer verliehen werden. Hier endet dann aber auch schon die Logik dieses Modells, da nachweislich von den Girokonten kein Geld bei der Kreditvergabe verschwindet.
Handelt es sich aber bei den Sichtguthaben um Verbindlichkeiten der Bank, so sollten diesen, um den gleichen Zustand wie auf der „Ding-Geld-Ebene“ zu erreichen, Forderungen auf der Aktivseite gegenüberstehen. Auf der „Schuld-Geld-Ebene“, mit Forderungen und Verbindlichkeiten müsste dementsprechend auch die Refinanzierung aus der Gegenrichtung erfolgen. Die Schulden auf der Passivseite werden durch Forderungen der Bank auf der Aktivseite gedeckt. Es wird offensichtlich, dass ohne klare Ebenenzuordnung es in einer Diskussion über „Geld“ und „Forderungen/Verbindlichkeiten“ zwangsläufig zu Missverständnissen kommen muss. In der Literatur wird überwiegend auf der „Ding-Geld-Ebene“ diskutiert, d.h. die Passivseite refinanziert die Aktivseite.
Bezieht man die Bodensatztheorie jedoch auf die „Schuld-Geld-Ebene“, d.h. Forderungen der Bank müssen die Schulden der Bank abdecken, so wird durch diese Theorie gesagt, dass nicht die gesamten Schulden auf den Girokonten durch "liquide" Forderungen auf der Aktivseite abgedeckt sein müssen. Die Bilanzrichtlinien besagen bereits, das jeder Mehrung oder Minderung der Aktivseite auch eine entsprechende Mehrung oder Minderung auf der Passivseite zur Folge haben muss. Den täglich fälligen Schulden müssen zwar gleich hohe Forderungen auf der Aktivseite gegenüberstehen, diese müssen aber gemäß der „Liquiditätsverordnung“ nur zu 10 % aus höchst liquiden Forderungen bestehen. 90 % können aus langfristigen Forderungen, zum Beispiel aus Kundenkrediten zusammengesetzt sein.
Einzelnachweise
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