Eigentumsökonomie: 10: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Begriffe werden vielfältig in der Literatur für verschiedene Geldentstehungsvorgänge mit abweichenden Bedeutungen benutzt. H&S verwenden in ihrer Eigentumstheorie diesen Begriff für eine nicht mit Eigentum hinterlegte Geldproduktion.
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Wie Geld in der H&S- Eigentumsökonomie entsteht, ist im Beispiel „[[Eigentumsökonomie: 6|Wirtschaften in der Eigentumsgesellschaft]]“ erklärt. Entsteht Geld, ohne dass bei dessen Schöpfung auch Eigentum belastet wird, so handelt es sich um „Falsch- oder Willkürgeld“.
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Wird zum Beispiel von einer Bank ein Kredit eingeräumt und auch ausgezahlt, ohne dass zur Besicherung Eigentum des Kreditnehmers belastet wird, so ist Willkürgeld entstanden.
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Dies darf in einer Eigentumsgesellschaft nicht vorkommen. Es mag zwar im Sinne einer reinen Theorie so gefordert werden, ist aber praxisfremd. Mit welchem Eigentum sind persönliche Überziehungskredite besichert?  Wie kann es zu Millionenverlusten von Banken bei Investitionskrediten kommen, wenn doch jeder Kredit nur bei entsprechenden Sicherheiten eingeräumt wird? Hier ist ganz erheblich Willkürgeld, welches nicht vorkommen sollte, im Spiel. Über die Größenordnung kann man nur spekulieren.
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Es wird von H&S auch davon ausgegangen, dass Zentralbankgeld mit Eigentum hinterlegt sei, da die Ausgabe von Zentralbankgeld nur gegen Hinterlegung von zentralbankgeldfähigen Sicherheiten an die Geschäftsbanken ausgezahlt werde. Hier stellen H&S einen Zusammenhang her, der so nicht existiert. Zentralbankgeld ist durch „nichts“ gedeckt. Bargeld welches zur Zentralbank gebracht wird kann maximal in andere Scheine oder Münzen gewechselt werden. Ein Anspruch auf ein vorhandenes Vermögen der Zentralbank oder aber des Staates besteht jedoch nicht.
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Blendet nun eine Wirtschaftstheorie solche, durch die Praxis gegebenen oder aber in den Bestimmungen der Zentralbank enthalten Fakten einfach aus, erscheint sie wenig geeignet die tatsächlichen Verhältnisse zu erklären.
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Version vom 30. Juni 2012, 04:19 Uhr


Falsch- und Willkürgeld

Diese Begriffe werden vielfältig in der Literatur für verschiedene Geldentstehungsvorgänge mit abweichenden Bedeutungen benutzt. H&S verwenden in ihrer Eigentumstheorie diesen Begriff für eine nicht mit Eigentum hinterlegte Geldproduktion. Wie Geld in der H&S- Eigentumsökonomie entsteht, ist im Beispiel „Wirtschaften in der Eigentumsgesellschaft“ erklärt. Entsteht Geld, ohne dass bei dessen Schöpfung auch Eigentum belastet wird, so handelt es sich um „Falsch- oder Willkürgeld“. Wird zum Beispiel von einer Bank ein Kredit eingeräumt und auch ausgezahlt, ohne dass zur Besicherung Eigentum des Kreditnehmers belastet wird, so ist Willkürgeld entstanden.

Dies darf in einer Eigentumsgesellschaft nicht vorkommen. Es mag zwar im Sinne einer reinen Theorie so gefordert werden, ist aber praxisfremd. Mit welchem Eigentum sind persönliche Überziehungskredite besichert? Wie kann es zu Millionenverlusten von Banken bei Investitionskrediten kommen, wenn doch jeder Kredit nur bei entsprechenden Sicherheiten eingeräumt wird? Hier ist ganz erheblich Willkürgeld, welches nicht vorkommen sollte, im Spiel. Über die Größenordnung kann man nur spekulieren.

Es wird von H&S auch davon ausgegangen, dass Zentralbankgeld mit Eigentum hinterlegt sei, da die Ausgabe von Zentralbankgeld nur gegen Hinterlegung von zentralbankgeldfähigen Sicherheiten an die Geschäftsbanken ausgezahlt werde. Hier stellen H&S einen Zusammenhang her, der so nicht existiert. Zentralbankgeld ist durch „nichts“ gedeckt. Bargeld welches zur Zentralbank gebracht wird kann maximal in andere Scheine oder Münzen gewechselt werden. Ein Anspruch auf ein vorhandenes Vermögen der Zentralbank oder aber des Staates besteht jedoch nicht.

Blendet nun eine Wirtschaftstheorie solche, durch die Praxis gegebenen oder aber in den Bestimmungen der Zentralbank enthalten Fakten einfach aus, erscheint sie wenig geeignet die tatsächlichen Verhältnisse zu erklären.


Einzelnachweise

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