Das Geldrätsel: Geschichte: Eigengeschäfte der Banken: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2012, 10:59 Uhr
Eigengeschäfte der Bank
Solange die Monetabank als reiner Dienstleistungsbetrieb tätig war, waren auch die eingelagerten Münzen relativ sicher. Relativ deshalb, da auch ein Einbruch in das gut abgesicherte und bewachte Bankgebäude nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls war jedoch gering.
Eine wesentlich höhere Gefahr entstand jedoch, sobald die Bank eigene Geschäfte betrieb und auch mit dem Verleihen von Geld begann. Da der Eigentümer der Bank in der Regel kein Habenichts war, sondern eher ein gut betuchter Geschäftsmann, führte er neben dem Dienstleistungsbetrieb "Girobank" noch Geschäfte auf eigene Rechnung aus. Er war im Warenhandel tätig und verlieh auch Geld gegen Zinsen. Auch wenn zu dieser Zeit ein Zinsverbot bestand, existierten vielfältige Möglichkeiten dieses zu umgehen. Der Effekt blieb der gleiche; dass ausgeliehene Geld kam mit einem Zuschlag zurück.
Kaum ein Bankbesitzer konnte jedoch akzeptieren, dass in seinen Gewölben sehr große Mengen Münzen nutzlos lagerten, welche er jedoch zur Mehrung seines Vermögens nicht einsetzen konnte.
Dies besonders nachdem er feststellte, dass der bei weitem überwiegende Teil der Münzen nie bewegt wurde, das heißt sie wurden nicht von der Bank für Auszahlungen benötigt.
In dieser Situation hatte der Bankbesitzer zwei Möglichkeiten.
Er entnahm 50.000 Gulden von den eingelagerten 100.000 Gulden und setzte sie ohne Wissen seiner Kunden für eigene Geschäfte ein. Von den Kunden wird dies keiner merken, da nicht sämtliche Kunden auf einmal kommen um ihr gesamtes Bargeld abzuheben. Diese unerlaubte Entnahme des hinterlegten Bargeldes wird in der älteren Literatur auch eindeutig als illegal beschrieben (Brockhaus; Banken, 1896).
"Aus der ursprünglich von B. zum Teil nur mißbräuchlich geschehenen Verwertung der hinterlegten Beträge entwickelte sich sodann im Laufe der Zeit eine geordnete und erlaubte Verwendung derselben, wodurch die B. in die Lage kamen, nicht nur auf die Einhebung von Gebühren für die Einlagen verzichten zu können, sondern selbst dafür Zinsen zu entrichten."[1]
Wie bereits zuvor angedeutet bestand jedoch auch die Möglichkeit einer "geordneten und erlaubten Verwendung". Seinen Kunden teilte die Monetabank mit, dass sie künftig kein Entgelt mehr für die Dienstleistung "Führung des Kontenblattes und Verwahrung des Bargeldes" zahlen müssten, wenn diese zustimmten, dass die Monetabank mit dem eingelagerten Bargeld auch selbst Geschäfte tätigen dürfte. Man sei zusätzlich bereit, sogar Zinsen auf das eingelagerte Geld zu zahlen. Da die Bank ja bekannterweise sehr seriös arbeite, das eingesetzte Geld sehr umsichtig einsetze und insgesamt großes Vertrauen genieße, würde sich für den Kunden in Bezug auf die Sicherheit seines Geldes nichts ändern.
Die Kunden stimmten zu, da ja Gebühren wegfielen und sogar noch ein Gewinn mit dem eingelagerten Geld erzielt werden konnte.
Auch wenn dies bei einer Kontoeröffnung heutezutage niemandem mehr transparent dargestellt wird, so willigt man mit der Eröffnung eines Girokontos ein, dass die Bank das eingezahlte Geld für eigene Geschäfte verwenden darf. Dies ist so selbstverständlich geworden, dass es keiner besonderen Erwähnung bedarf. Zumindest sehen die Banken das so.
Geldmenge des Staates
Hat sich durch die Aktivitäten der
Monetabank etwas an der Geldmenge des Staates geändert?
Nehmen wir an, dass im Staat insgesamt eine Geldmenge von 500.000 Gulden, bestehend aus Goldmünzen, vorhanden ist. Die Monetabank wirbt nun Kunden ein und veranlasst diese, 100.000 Gulden in der Bank einzulagern. Diese Münzen werden somit der umlaufenden Geldmenge im Staat entzogen. Im Gegenzug werden jedoch 100.000 Gulden an Giralgeld geschaffen. Zur Unterscheidung von den tatsächlich existierenden Gulden aus Gold nennen wir diese Bankgulden. Sie bestehen nur im Kontenbuch der Monetabank.
Im Wirtschaftskreislauf des Staates befinden sich also nun 400.000 Gulden zuzüglich der 100.000 Bankgulden. Da mit diesen Bankgulden ebenfalls wie mit "echten" Gulden Geschäfte getätigt werden, also Waren gekauf und verkauft werden, hat sich an der sogenannten "umlaufenden" Geldmenge im Staate nichts geändert. Dies aber nur, wenn die 100.000 Gulden in der Monetabank auch wirklich dort deponiert bleiben.
Geldschöpfung der Girobanken
Welche Auswirkungen hat aber die Entnahme von 50.000 Gulden Münzgeld aus
dem, bei der Monetabank eingelagerten, Münzschatz?
Herkunft | Betrag |
---|---|
Münzgeldmenge des Staates | 400.000 Gulden |
Giralgeld der Monetabank | 100.000 Gulden |
Zwischensumme vor der Geldschöpfung | 500.000 Gulden |
Geldschöpfung, zusätzliches Münzgeld wird durch die Monetabank wieder eingeschleust. | 50.000 Gulden |
Summe der umlaufenden Geldmenge nach der Geldschöpfung | 550.000 Gulden |
Im Gegensatz zu der Beschreibung im letzten Abschnitt wird durch die Entnahme von Geld aus dem deponierten Münzschatz der Monetabank, die umlaufende Geldmenge verändert. 50.000 Gulden wurden von dem deponierten Geld entnommen und wieder in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Die gesamte umlaufende Geldmenge setzt sich nun wie in der obigen Tabelle dargestellt zusammen.
Durch das Einschleusen der 50.000 Gulden hat sich also die umlaufende Geldmenge vermehrt. Es ist Geld entstanden. Woraus ist dieses Geld entstanden? Es ist aus dem "Nichts" entstanden.
Als nächstes stellt sich die Frage; wodurch ist dieses zusätzliche Geld denn gedeckt? Im Staat existieren 500.000 Gulden in Form von Goldmünzen. Es sind aber 550.000 Gulden in Umlauf. Also existieren 50.000 Gulden ohne Deckung. Es sind dies die 50.000 Bankgulden, für welche kein entsprechender Münzwert mehr hinterlegt ist. Genau genommen ist mit dem Inverkehrbringen von Münzen aus dem deponierten Bankschatz die Deckung der Bankgulden vermindert worden. Würde bekannt werden, dass die 100.000 Bankgulden nur mit 50.000 echten Gulden gedeckt sind, wäre dass Vertrauen in die Bankgulden dahin.
Einzelnachweise
<references >