Das Geldrätsel: Vermittler oder Schöpfer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wären die Geschäftsbanken als reine Kreditvermittler tätig, müssten sie vor jeder Kreditgewährung zuerst selbst Kredite von Kunden, anderen Banken oder der Zentralbank in Höhe der vorgesehenen Kreditgewährung erhalten (im Schaubild alle gezeigten Positionen außer den Sichteinlagen). | + | Wären die Geschäftsbanken als reine Kreditvermittler tätig, müssten sie vor jeder Kreditgewährung zuerst selbst Kredite von Kunden, anderen Banken oder der Zentralbank in Höhe der vorgesehenen Kreditgewährung mit vergleichbarer Laufzeit erhalten (im Schaubild alle gezeigten Positionen außer den Sichteinlagen). |
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Version vom 5. Mai 2016, 22:21 Uhr
Kredite ohne Sparen
„Um Kredite zu vergeben, benötigt eine Geschäftsbank keine Sparer.“ So oder ähnlich lauten die Schlussfolgerungen derjenigen, die davon ausgehen, dass Geschäftsbanken Geld aus dem Nichts schöpfen können. Aus dem „Nichts schöpfen“ heißt dabei, ohne Deckung durch Sparguthaben. Eine andere Sichtweise betrachtet die Bank nur als Finanzvermittler, dass heißt gespartes Geld wird weiter verliehen. Um die Bedeutung des Sparens im Bankensystem richtig zu erfassen, sind einige theoretische Grundlagenkenntnisse vorteilhaft.
Ein-Bank-System
Starten wir mit dem Modell von nur einer Bank in einem Land. In diesem Modell existiert kein Bargeld und auch keine Zentralbank. Beziehungen zu anderen Ländern bestehen ebenfalls nicht. Die Möglichkeit Buchgeld zu schöpfen ist bei dieser Bank unbegrenzt. Dieses Modell ist als „Wicksellsche Idealbank“ in der einschlägigen Literatur bekannt. Die Währungseinheit nennen wir entsprechend "Idealbank-Dollar" (IB-$).
Zwei-Banken-System
Die Idealbank, als einzige Bank im Land, wird aufgeteilt in eine Nordbank und eine Südbank. Beide verwenden weiterhin den "IB-$" als Währungseinheit. Wie verhält es sich aber mit der Fähigkeit der beiden Banken Buchgeld zu schöpfen? Diese Fähigkeit hängt vom Verhältnis der Banken zueinander ab.
Grenzenloses Vertrauen
Die beiden Banken stehen nicht im Wettbewerb, geben sich gegenseitig Kredit in unbeschränkter Höhe und verhalten sich somit gegenüber ihren Kunden wie eine einzige Bank. Sie können Kredite und damit Buchgeld in unbegrenzter Höhe erschaffen.
Ohne jegliches Vertrauen
Beide Banken stehen im Wettbewerb, sind jedoch nicht bereit sich gegenseitig Kredit einzuräumen. Jede Bank kann zwar unbegrenzt Buchgeld schaffen, jedoch keine Überweisungen tätigen.
Begrenztes Vertrauen
Erst mit Hilfe von gegenseitigen Krediten kann ein Überweisungsverkehr aufgenommen werden. Die Kredite können besichert oder unbesichert sein. Da beide Banken sich im Wettbewerb befinden, werden sie sich auch nicht Kredite in unbegrenzter Höhe gewähren.
Dazu folgendes Beispiel: Die Südbank gewährt Anton einen Kredit in Höhe von 1 Million IB-$. Will Anton davon 700.000 IB-$ an Benno, der Kunde bei der Nordbank ist, überweisen, muss die Südbank zuvor einen Kredit in dieser Höhe bei der Nordbank aufnehmen. Erst dann ist die Nordbank bereit, Benno den Betrag von 700.000 IB-$ gutzuschreiben.[1]
Gehen Überweisungen immer nur in Richtung Nordbank, gehört die Südbank irgendwann der Nordbank, da diese entsprechend viele Schulden der Südbank gesammelt hat. Die Südbank wird folglich ein Interesse daran haben, ihre Schulden gegenüber der Nordbank nicht zu groß werden zu lassen. Eine größere Streuung der aufgenommenen Kredite ist deshalb von Vorteil. Bei wem kann sie jedoch, außer bei der Nordbank, Kredite aufnehmen? Bei ihren eigenen Kunden. Ein Kredit bei Bankkunden bedeutet, dass diese für einen vereinbarten Zeitraum auf die Inanspruchnahme ihrer Sichtguthaben verzichten, sie sparen. Das gesamte Sparvolumen der Südbank kann somit den Bereich der Südbank für die Spardauer nicht verlassen. Auch wenn dieser Sparvorgang nicht gleich als solcher wahrgenommen wird, ist er doch mit dem Einzahlen von Bargeld auf ein Sparbuch vergleichbar. Für die Spardauer wird auf die Nutzung des "Geldes" verzichtet. Banktechnisch gesehen verzichtet der Kunde auf die Inanspruchnahme seiner Forderung an die Bank.
Die Passivseite der Bankbilanz, also die Schulden der Bank, kann man aufteilen in:
- Kredite von Banken; erzwingen Verschuldung gegenüber Mitbewerber und benötigen gegebenenfalls Sicherheiten
- Sichtguthaben von Kunden (= Giroguthaben); relativ unbeständig, da jederzeit durch Überweisung an eine andere Bank veränderbar
- Kredite von Kunden (= Sparguthaben); relativ langfristige, sichere Verbindlichkeiten, benötigen keine Sicherheiten
In heutigen Bankbilanzen werden die beiden letzten Positionen unter „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“ zusammengefasst.
Korrekt ist, dass für den Vorgang der Krediterzeugung weder Sparer noch sonstige "Einlagen" auf der Passivseite erforderlich sind. Die Bank schafft im Kreditvorgang die Sichteinlagen des Kunden, welche dieser für Zahlungszwecke benutzen kann.
Um Zahlungen zwischen Banken zu bewerkstelligen sind, wie in obigem Beispiel gezeigt, entsprechende Kredite zwischen diesen erforderlich.
Die Kredite von Nichtbanken hingegen bilden eine konstante Basis an längerfristigen Verbindlichkeiten, welche unabhängig von anderen Banken sind. Ohne diese Kredite bewegt sich die Bank auf dünnem Eis. Der Einbruch des gegenseitigen Vertrauens unter Banken kann hier zu ernsthaften Krisen führen, wie die Finanzkrise nach 2008, besonders bei den Großbanken mit ihrem eingeschränkten Sparvolumen von Nichtbanken, gezeigt hat. Volksbanken und Sparkassen, mit ihren relativ großen Beständen an Sparern, haben hingegen die Krise ohne große Probleme überwunden.
Ist-Zustand
Die
grundsätzliche Aufteilung der Passivseite geschieht bei jeder Bank nach Rentabilitäts- und Liquiditätsgesichtspunkten, zu sehr unterschiedlichen Anteilen. Einen ersten Anhaltspunkt bietet die Deutsche Bundesbank in ihren Monatsstatistiken, mit den zusammengefassten Daten aller Banken. Von der gesamten Passivseite betragen die
- Sichteinlagen (= Giroguthaben der Kunden) 20 %
- Termin- und Spareinlagen sowie Schuldverschreibungen 50 %
- Einlagen von Banken (dazu zählen auch Einlagen bei der Zentralbank) 23 %
- Eigenkapital und Rücklagen 7 %
Jede Kreditvergabe an einen Kunden erzeugt eine Sichteinlage (= Giroguthaben), d.h. eine täglich fällige Verbindlichkeit der Bank gegenüber ihren Kunden. Da Kredite aber nicht aufgenommen werden um das entstandene Buchgeld dann festzulegen, sondern um Zahlungen zu tätigen, wird im Durchschnitt immer ein Teil dieses Buchgeldes zu anderen Banken fließen. Dem Abfluss von Zahlungsmitteln kann die Bank entgegenwirken, indem sie Kunden dazu bewegt, ihre Sichtguthaben längerfristig festzulegen. Die Verhinderung von abfließenden Mitteln verursacht der Bank jedoch Kosten durch die zu zahlenden Zinsen. Die Bankdevise: „So liquide wie nötig, so rentabel wie möglich“ verdeutlicht diese Problematik. Möglichst liquide zu sein verursacht Kosten durch zu zahlende Zinsen, entweder für Zentralbankgeld, Kredite bei anderen Banken, Bankschuldverschreibungen oder aber für Spar- und Terminguthaben von Kunden. Dies steht dem Ziel der Gewinnmaximierung, also möglichst rentabel zu arbeiten, entgegen.
In Deutschland bestehen heute ca. 2000 Banken, bei welchen sich wettbewerbsbedingt ein Mittelwert für Sichteinlagen in Höhe von 20 % der Bilanzsumme gebildet hat. Für diese Sichteinlagen entstehen der Bank keine Zinskosten. Diese Sichteinlagen sind ohne Sparanstrengungen entstanden und wurden nach der anfangs genannten Definition somit überwiegend aus dem "Nichts" geschöpft. Lediglich ein Anteil von 10 % davon muss an liquiden Zahlungsmitteln, im Rahmen der Liquiditätsverordnung, vorgehalten werden. Diese 10 % bedeuten, das für den Zahlungsverkehr der deutschen Banken, in Höhe von ca. 250 Billionen € pro Jahr, nur ein Giralgeldvolumen von 0,15 Billionen € vorhanden sein muss. Zu den liquiden Zahlungsmitteln einer Bank, in der Liquiditätsverordnung auch „verfügbare Zahlungsmittel“ genannt, zählen, stark vereinfacht formuliert, das Zentralbankgeld sowie solche Aktiva, die sehr kurzfristig in Zentralbankgeld umgewandelt werden können. Das Zentralbankgeld besteht aus dem Kassenbestand sowie aus dem Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Ferner werden zu den verfügbaren Zahlungsmitteln die im Beobachtungszeitraum fälligen Aktiva gezählt. Hierzu zählen Forderungen an Zentralbanken, an andere Kreditinstitute sowie an Kunden der Bank. Details hierzu können dem Kreditwesengesetz entnommen werden. Erhöhen die Banken etwa im Gleichschritt ihre Kredite, so könnte das Bankensystem theoretisch ihre Kredite unbegrenzt ausdehnen. Nicht genügend kreditwürdige und kreditwillige Kunden zu finden, ist heute jedoch der entscheidende Bremsfaktor bei der Kreditgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken.
Kreditvermittler
Wären die Geschäftsbanken als reine Kreditvermittler tätig, müssten sie vor jeder Kreditgewährung zuerst selbst Kredite von Kunden, anderen Banken oder der Zentralbank in Höhe der vorgesehenen Kreditgewährung mit vergleichbarer Laufzeit erhalten (im Schaubild alle gezeigten Positionen außer den Sichteinlagen).
Fazit:
Die Geschäftsbanken sind sowohl als Kreditvermittler wie auch als Giralgeldschöpfer tätig. Ein Anteil von ca. 20 %, entsprechend 1,5 Billionen €, stehen den deutschen Banken ohne Zinskosten zur Verfügung. Unbeschränkten Wettbewerb vorausgesetzt können die Banken hieraus jedoch keinen Extragewinn generieren. Die Extragewinne landen als „Kreditsubventionen“ bei den Kreditnehmern. In einem Vollgeldsystem würden diese Gewinne bei der Zentralbank entstehen.
Einzelnachweise
<references >
- ↑ Details zu Überweisungen über Korrespondenzbankkonten Abruf 04.10.2015