Das Geldrätsel: Liquiditätsrisikomanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. April 2016, 14:45 Uhr


Geschichte

Die Voraussetzung zur jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank, erfasst in der goldenen Bankregel von Otto Hübner, wurde durch Adolph Wagner und Karl Knies ausgedehnt. Während Wagner mit der Bodensatztheorie das Geschehen auf der Passivseite der Bank, bei den Verbindlichkeiten, näher betrachtete, lenkte Knies den Blick auf die Aktivseite, auf Aktiva mit unterschiedlichen Laufzeiten, direkt monetisierbare Wertpapiere und auf die Kreditzusagen anderer Banken. Wagner und Knies haben die strengen goldenen Bankregeln aufgeweicht, da deren strikte Einhaltung für den Betrieb einer vertrauenswürdigen Bank nicht zwingend erforderlich war. Entsprechend sind die von ihnen hervorgebrachten Regeln in unsere heutige Liquiditätsverordnung eingeflossen.

Wolfgang Stützel zeigt eine weitere Möglichkeit zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit einer Bank in der von ihm entwickelten "Maximalbelastungstheorie"[1], welche jedoch keinen entsprechenden Einfluß auf die Gestaltung der Liquiditätsverordnung fand. Weitere Gedanken zur Liquidität und auch die rasante Entwicklung von Hard- und Software in der Computertechnologie zur Darstellung aktueller und zukünftiger Zahlungsströme einschließlich der Betrachtung unterschiedlicher Szenarien führten schließlich zum sogenannten Liquiditätsrisikomanagement

Anforderungen

Das Liquiditätsrisikomanagement muss gewährleisten, dass die Bank [2]

  • zu jeder Zeit zahlungsfähig ist,
  • eine ausreichende Vielfalt seiner Liquiditätsquellen zwecks Risikosteuerung sicherstellt,
  • ein Liquiditätsengpass frühzeitig erkannt wird,
  • eine Liquiditätsübersicht mit voraussichtlichen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen erstellt,
  • einen Notfallplan erstellt wird, der Handlungsanweisungen bei einem Liquiditätsengpass gibt,
  • die Geschäftsleitung regelmäßig über die Liquiditätssituation der Bank informiert.

Das Liquiditätsrisikomanagement stellt jedoch nur eine Funktion des Risikomanagements einer Bank dar.[2]



Einzelnachweise

<references >