Das Geldrätsel: Banklizenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank, welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet, braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und die Gewährung von Krediten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich. | Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank, welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet, braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und die Gewährung von Krediten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich. | ||
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Version vom 22. Juni 2017, 22:22 Uhr
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank, welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet, braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und die Gewährung von Krediten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich.
Einzelnachweise
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