Das Geldrätsel: Mehrbankensystem: Unterschied zwischen den Versionen
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====Gesetzliche Bestimmungen==== | ====Gesetzliche Bestimmungen==== |
Version vom 20. April 2016, 09:08 Uhr
Kann man vom zuvor erwähnten Zweibankensystem auch auf das heutige Mehrbankensystem in einem Lande schließen?
Ein Problem stellen sicher die vielfachen Einzelkreditbeziehungen zwischen den am Überweisungsverkehr teilnehmenden Banken dar. Bei jeder neuen Beziehung müsste die Kreditwürdigkeit der neuen Partnerbank geprüft werden. Ein kaum zu bewältigendes organisatorisches Unterfangen, da nicht nur die Kreditwürdigkeit sondern auch dass allgemeine Vertrauen in die jeweilige Bankwährung geprüft werden müsste. Eine Lösung des Währungsproblems bildete die Einigung der beteiligten Banken auf eine gemeinsame Landeswährung.
Landeswährung
Hierzu nochmals das Ablaufmodell aus der Entstehung des Clearingsystems in London.
Ein entscheidender Bestandteil des Ablaufs ist die Geldbörse, welche von Bank A nach Bank B wandert. Arthur stellt einen Scheck über £100 aus.
Diesen Scheck kann man als Buchgeld der Bank A ansehen. Ben reicht diesen Scheck bei seiner Bank B zur Gutschrift auf seinem Konto ein. Nun wird aber von der Bank B dieser Scheck nicht als Einzahlung akzeptiert, sondern er wird durch einen Bankboten der Bank A vorgelegt. Erst wenn diese Bargeld in Form von "werthaltigen Münzen" auszahlt, welches dann zu Gunsten Bens bei der Bank B eingezahlt wird, erhöht sich Bens Kontostand. Der Inhalt des Geldbeutels ist also der entscheidende Faktor. Bei entsprechendem gegenseitigen Vertrauen können die Banken auf die Geldbörse verzichten. Die jeweiligen Salden werden angeschrieben. Ohne Vertrauen unter den beiden Banken muss der Inhalt aber aus werthaltigen Gegenständen bestehen. Im Geldbeutel könnte deshalb ebenso gut eine, dem Scheckwert entsprechende Menge Gold oder Silber enthalten sein. Die Bank B erhält die Ware Gold oder Silber und schreibt dem Kunden Ben den Gegenwert auf seinem Konto gut.
Können in dem Geldbeutel auch andere Werte enthalten sein, welche die Bank B zu einer Gutschrift beim Kunden Ben veranlassen?
Als zwingende Eigenschaft dieses Wertes zeigt sich die Akzeptanz bei den beteiligten Banken. Diese ist zweifelsfrei bei Gold- und Silbermünzen sowie bei Gold- oder Silberbarren vorhanden. Mit diesen werthaltigen Materialien erübrigt sich ein Vertrauen unter den Banken. Es ist jedoch auch vorstellbar, dass in dem Geldbeutel zum Beispiel
- Schuldverschreibungen der Bank A,
- Abtretungen von Kreditforderungen gegenüber Arthur,
- oder Pfandbriefe
enthalten sind. Hier ist es erforderlich, dass die beteiligten Banken beide den Inhalt des Geldbeutels akzeptieren.
Bei entsprechendem Vertrauen kann aber auch das "Geld" einer besonders vertrauenswürdigen Bank anerkanntes Zahlungsmittel unter den Banken sein. Dies geschah in England durch die Akzeptanz von "Geld" der Bank of England (BoE). Waren es anfangs noch Banknoten der BoE reichte später bereits das Buchgeld der BoE hierzu.[1]
Liquiditätsmanagement
Konnte im Zweibankenland des letzten Artikels die Geldschöpfung noch fast beliebig erhöht werden, so wird dies mit steigender Anzahl der beteiligten Banken immer schwieriger. Bei zwei Banken ist eine intensive Abstimmung des gemeinsamen Vorgehens noch durchaus vorstellbar. Bei 100 Banken scheint dies jedoch kaum realisierbar. Davon ausgehend, dass diese Banken im Wettbewerb stehen, stellt sich hier automatisch ein gewisses Niveau bei der Geldschöpfung und dem Verhältnis von Kreditschöpfung zu Buchgeld, ein. Die starke Erhöhung des Kreditvolumens einer einzelnen Bank führt dabei unweigerlich zu einen Abfluss an flüssigen Mitteln[2]. Die kreditgewährende Bank muss sich deshalb teilweise bei anderen Banken verschulden. Verschuldet sie sich für den Bau eines Bankpalastes in erheblichem Umfang, so fehlt ihr diese Summe bei ihrem eigentlichen Geschäft, dem der Kreditvergabe. Einen erheblichen Gewinn könnte die Bank jedoch erzielen, wenn alle Geschäftsbanken etwa gleichzeitig Aktiva erwerben, und somit der gemeinsame Standard angehoben würde. Dies erscheint jedoch beim heutigen Bankenwettbewerb eher als unwahrscheinliches Vorgehen. Die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) einer Bank bleibt auch hier ein Dreh- und Angelpunkt zur Steuerung der Bankgeschäfte.
Gesetzliche Bestimmungen
Die vorgenannten Liquiditätsbetrachtungen haben neben den Anforderungen an das Eigenkapital von Banken Eingang in das "Kreditwesengesetz" gefunden, welches in einem der folgenden Artikel näher erläutert wird.
Einzelnachweise
<references >
- ↑ Theoretisch könnte dies jedoch auch eine "frei erfundene Währungseinheit" sein, wie diese von Keynes 1944 mit dem "Bancor" vorgeschlagen wurde. Jedoch wurde 1944 in Bretton Woods das Zahlungsmittel der USA, der "US-Dollar" als Weltleitwährung festgezurrt. Der Bancor wäre eine reine Verrechnungseinheit zwischen den beteiligten Zentralbanken gewesen. Da die Forderung einer Bank nur entstehen konnte, wenn gleichzeitig eine andere Bank eine Verbindlichkeit einging, war die Summe dieser Verrechnungseinheit im Bankensystem immer gleich "null". Durch Strafzinsen wollte Keynes verhindern, dass sich bei einer Zentralbank größere Mengen dieser Verrechnungseinheit anhäuften oder auch größere Schuldenberge entstehen würden.
- ↑ Sofern kein Ausgleich durch andere Bilanzposten erfolgt. Die Möglichkeit eines Ausgleichs bedeutet, dass bei Liquiditätsbetrachtungen die gesamte Bilanz einbezogen werden muss und darüber hinaus auch noch Zahlungsversprechen, welche nicht in der Bilanz aufgeführt werden. Details hierzu werden im Abschnitt "Kreditwesengesetz" erläutert.