Hallo Matthias,
zu den Wirkungen der Hedgefonds schreibst Du:
................
Der letzte Satz brachte mich erst ins Grübeln, dann ins Schmunzeln:
"Dann würde es wahrscheinlich auch die Hedgefonds treffen."
Und die Anleger können dann ihr "Menschenrecht auf Rendite" einklagen?
Und wie würde das dann sanktioniert werden? Müssten die Hedgefond-Manager dann im Steinbruch schuften oder statt der Traktoren den Pflug übers Feld ziehen? Um ihre Schulden zu begleichen wird das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ausreichen ...
.....
Sich das jetzt bildlich vorzustellen tut schon gut, jedoch glaube ich, dass die Forderung der Hedgefonds nach Einhaltung der Menschenrechte einem ganz anderen Ziel dient.
Hedgefonds wollen Menschenrecht auf Rendite einklagen. (Spiegel Online, 19.01.2012)
Sollte Athen per Gesetz einen Schuldenschnitt für alle Gläubiger erzwingen, wollen die Hedgefonds Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen (lt. New York Times).
„Denn ein auf diese Art erzwungener Schuldenschnitt sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Hedgefonds - und das gilt in der EU als Menschenrecht.“
Diese „Grundrecht“ stützt sich wohl noch auf die französische Revolution.
"Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" vom 26. August 1789
Artikel XVII: Da das
Eigentum ein unverletzliches und heiliges
Recht ist, kann es niemandem genommen werden, außer im Falle öffentlicher Notwendigkeit unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
Kürzlich habe ich einen Artikel gelesen, der sich mit diesem Thema auseinandersetzte. Durch die nach dem „Code Napoleon" eingeführte Vertragsfreiheit und das „heilige Recht auf Eigentum“ seien die Menschenrechte den Rechten des Eigentums untergeordnet worden. Leider finde ich zurzeit diese Quelle nicht mehr und kann mich auch nicht mehr an die genaue Argumentation erinnern.
Es ist doch wohl so, dass ich als Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden kann. Werden mir keine Insolvenzverschleppung oder sonstige Straftaten nachgewiesen haben die Gläubiger nach Aufteilung des Restvermögens einfach nur Pech gehabt. Anders ist es jedoch bei der Zahlungsunfähigkeit eines Staates. Hier sind ja immer noch Steuerzahler und Eigentumswerte vorhanden, auf welche die Gläubiger zugreifen können. Oder irre ich mich da etwa?
.........
Aus der Eifel grüßt
Rudi